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Beteiligungsverhältnisse

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Beteiligungsverhältnisse

Die Darstellung der Beteiligungsstrukturen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Sicherung der Meinungsvielfalt. An die Beteiligungsverhältnisse knüpfen die Zurechnungstatbestände des § 28 RStV an. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass derzeit nahezu alle bundesweit tätigen Fernsehveranstalter mit anderen Unternehmen verflochten sind.

Fernsehprogramme
Deutschsprachige Programme mit Auslandslizenz
Telemedien
Sendergruppierungen
Bedeutung der Beteiligungsverhältnisse

Fernsehprogramme

Die nachfolgende Liste enthält in alphabetischer Reihenfolge alle in Deutschland zugelassenen, bundesweit empfangbaren privaten Fernsehsender. Aufgeführt sind auch die Programme, die noch nicht bzw. nicht mehr auf Sendung sind, jedoch über eine bundesweite Lizenz verfügen. Die Angaben zu den Veranstaltern und deren Beteiligten basieren auf Auskünften der Fernsehveranstalter und auf allgemein zugänglichen Quellen.

Deutschsprachige Programme mit Auslandslizenz

Die folgenden Sender sind bundesweit empfangbar und weisen deutschsprachige Programme oder Programmteile auf, haben ihre Sendelizenz jedoch nicht in Deutschland erhalten.

Telemedien

Bei den folgenden Programmen handelt es sich z. B. um Einkaufs-, Reiseverkaufs- oder Erotikfernsehen, Musik- und Beratungsdienste sowie Pay-per-View. Sie werden als Telemedien auf Grundlage des Telemediengesetzes (TMG) ausgestrahlt.

Sendergruppierungen

Im bundesweiten Fernsehen haben sich frühzeitig Sendergruppierungen herausgebildet. Dabei bilden mehrere Veranstalter, die im Einflussbereich eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns stehen, eine Veranstaltergruppe. Die Gruppierungen sind als Einfluss-Sphären zu verstehen und müssen keine Konzerne im aktienrechtlichen Sinne darstellen. Aufgeführt sind auch internationale Sendergruppierungen, die an Veranstaltern von Programmen im bundesweiten privaten Fernsehen beteiligt sind.


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