Bedeutung
Entwicklung des Programmangebots
Hörfunknutzung
Verflechtung von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern
RTL Group S.A.
Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft
Heinrich Bauer Verlag KG
Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG
Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
Der Hörfunkmarkt in Deutschland folgt im Wesentlichen der föderalen Gliederung. Die Struktur des privaten Hörfunks spiegelt die ausschließliche Kompetenz der Länder und deren Unterschiede bei Fragen der Regulierung des Hörfunks wider. Vor diesem Hintergrund stellen bundesweite Angebote sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Teilsystem eher die Ausnahme dar und spielen insgesamt im Markt nur eine untergeordnete Rolle. Marktdominant sind landesweite Sender. Nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist der Lokalfunk von Bedeutung. Entscheidend für die Marktverhältnisse beim Hörfunk ist nach wie vor die terrestrische Ausstrahlung über UKW.
Der Rundfunkstaatsvertrag enthält keine Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk. Die Aufgabe, Vielfalt zu sichern, ist Bestandteil der einzelnen Landesmediengesetze, die unterschiedliche Regulierungsansätze verfolgen. Zum einen haben sich Landesgesetzgeber an einem außenpluralen Modell orientiert, wonach der Rundfunk in seiner Gesamtheit Vielfalt gewährleisten muss. Zum anderen werden binnenplurale Maßnahmen, die den Rundfunkveranstalter an sich zur Vielfaltssicherung in seinem Programm anhalten, zum Erhalt der Meinungsvielfalt ergriffen. Daneben besteht in einigen Ländern auch eine Kombination beider Ansätze.
Die meisten Länder orientieren sich am Modell des Außenpluralismus. Spezifische binnen-plurale Organisationsformen sieht das nordrhein-westfälische Regulierungsmodell für den privaten Lokalfunk vor, das als Zwei-Säulen-Modell bezeichnet wird. Damit hat der Landesgesetzgeber den Zeitungsverlagen in den Verbreitungsgebieten des Lokalfunks jeweils eine Beteiligungsoption an der Betriebsgesellschaft (BG, erste Säule) des Lokalfunks bis zu einer Höhe von 75 % der Anteile zugestanden. In Programmfragen ist aber nicht die Betriebsgesellschaft, sondern die Veranstaltergemeinschaft (VG, zweite Säule) zuständig. Sie ist die Inhaberin der rundfunkrechtlichen Zulassung. Die VG ist allein verantwortlich für das Programm und Arbeitgeberin der Redakteure/Innen. Sie ist als gemeinnütziger Verein organisiert und binnenpluralistisch zusammengesetzt, d. h. alle maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Sport- und Jugendverbände, Verbände ausländischer Mitbürger) am Ort sind mit je einem Sitz vertreten.
Die einzelnen Landesmediengesetze unterscheiden sich nicht nur bezüglich des bevorzugten Ansatzes, sondern enthalten verschiedene Maßnahmen zur Vielfaltssicherung. Zur Vermeidung lokaler oder regionaler Doppelmonopole unterliegen etwa vor allem die Beteiligungen regionaler marktbeherrschender Tageszeitungsverlage der Regulierung, wobei auch hier die einzelnen Landesmediengesetze variieren. Ebenfalls unterscheidet sich die zulässige Anzahl von Programmen, die ein Veranstalter in einem Bundesland betreiben darf. So darf z. B. in Sachsen ein Rundfunkanbieter laut § 7 Abs. 2 SächsPRG unbegrenzt viele Programme veranstalten, soweit er dadurch nicht vorherrschende Meinungsmacht erreicht. Hingegen dürfen in Sachsen-Anhalt Rundfunkveranstalter mit analoger Übertragungstechnik laut § 10 Abs. 3 MedienG LSA nur je zwei Hörfunkprogramme sowie ein Fernsehvollprogramm und ein Fernsehspartenprogramm veranstalten.
Insgesamt ist heute eine Vielzahl von Anbietern im Hörfunkmarkt engagiert. Die Zahl der privaten Radioprogramme ist im Jahr 2010 auf 252 gestiegen (2009: 244). Der Zuwachs ist vor allem auf die Lokalradioprogramme zurückzuführen, deren Zahl von 158 auf 166 anstieg. Die Zahl der landesweiten sowie bundesweiten Radioprogramme ist mit 54 bzw. 17 Programmen im Vergleich zu 2009 (55 landesweite und 19 bundesweite Programme) leicht rückläufig. Erstmals wieder angestiegen ist die Zahl der DAB-Programme. 2010 waren 15 DAB-Programme empfangbar, drei mehr als im Vorjahr. Die Zahl öffentlich-rechtlicher Radioangebote blieb mit insgesamt 69 Programmen gegenüber 2010 unverändert (vgl. ALM GbR (Hrsg.) (2011): die medienanstalten – Jahrbuch 2010/2011, Landesmedienanstalten und privater Rundfunk in Deutschland, S. 163). Der öffentlich-rechtliche Hörfunk weist im Vergleich zum privaten Hörfunk – abgesehen von der Sondersituation in Berlin – eine deutlich stärkere Ausstattung mit landesweiten UKW-Versorgungsmöglichkeiten auf.
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Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen verfügen mit 80 bzw. 45 Anbietern über die meisten privaten Hörfunkprogramme. Hingegen gibt es in Bremen nur zwei und in Niedersachsen sowie Thüringen jeweils nur drei private Radioprogramme. Die Ursache für die Unterschiede in der Vielfalt der privaten Hörfunkangebote der einzelnen Bundesländer liegt insbesondere darin, dass in sechs Ländern bislang keine Lokalradios verbreitet werden. Die große Programmdichte in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen resultiert aus dem umfangreichen Angebot an Lokalradios. Die sehr vielgestaltige Angebotsstruktur im privaten Hörfunk ist jedoch nicht gleichbedeutend mit inhaltlicher Vielfalt. Um möglichst hohe Reichweiten und damit Werbeeinnahmen zu erzielen, dominiert bei der Mehrheit der privaten Hörfunkprogramme (61,3 %) das AC-Format (Adult Contemporary), ein Programmformat, in dem Popmusik, lockere Moderation, Service, Comedy, Mitmachaktionen und aktuelle Informationen dominieren und welches sich an ein überwiegend jüngeres Publikum zwischen 20 und 50 Jahren richtet (vgl. ALM GbR (Hrsg.) (2011): die medienanstalten – Jahrbuch 2010/2011, Landesmedienanstalten und privater Rundfunk in Deutschland, S. 165). Die öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme konzentrieren sich vor allem auf die Formate Oldies und Schlager, Klassik, AC und Information (vgl. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) (Hrsg.) (2006): Hörfunk in Deutschland, Rahmenbedingungen und Wettbewerbssituation, Bestandsaufnahme 2006, S. 114).
Die Digitalisierung des Hörfunks schreitet bisher nur langsam voran. Der digitale Übertragungsstandard DAB (Digital Audio Broadcasting)1 hat sich in Deutschland nicht durchsetzen können. Die Gründe dafür sind u. a. der Gerätepreis, das begrenzte Programmangebot und die geringen Hörerzahlen. Den Hauptverbreitungsweg für den Hörfunk stellt nach wie vor der analoge UKW-Standard dar, der nicht – wie zunächst vorgesehen – im Jahr 2015 abgeschaltet wird. Der Neustart des Digitalradios erfolgt nun im Übertragungsstandard DAB+2. Nachdem die Bundesnetzagentur der Media Broadcast GmbH die Genehmigung für den Aufbau eines bundesweiten Sendernetzes im DAB+-Standard erteilt hat und die Zuordnung der Kapazitäten durch die Ministerpräsidenten erfolgt ist, haben die Landesmedienanstalten im Januar und März 2011 die Übertragungskapazitäten für die bundesweite DAB+-Ausstrahlung an insgesamt zehn private Anbieter vergeben. Anfang August 2011 hat Media Broadcast ein bundesweites Sendernetz mit 27 Senderstandorten in Betrieb genommen. Das Senderpaket umfasst neben den öffentlich-rechtlichen Programmen Deutschlandfunk, Deutschlandradio Kultur und DRadio Wissen zehn private Hörfunkprogramme (90elf, Absolut Radio, ENERGY, ERF Plus, KISS FM, Klassik Radio, Lounge.fm, RADIO BOB!, Radio Horeb und sunshine live). Ab April 2012 wird das Sendernetz im Rahmen der zweiten Ausbaustufe um 18 Senderstandorte erweitert. Bis 2015 ist die flächendeckende Vollversorgung mit insgesamt 110 Senderstandorten in Deutschland geplant.
Der Hörfunk zählt nach wie vor zu den bedeutendsten Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. Die Hörfunknutzungsdaten aus dem Jahr 2011 (ma 2011 Radio II), die von der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (ag.ma) im Auftrag verschiedener Medienunternehmen und Werbetreibender ermittelt wurden, belegen die hohe Wertschätzung, die der Hörfunk bei den Rezipienten genießt. Mit einer Tagesreichweite von 77 %, einer durchschnittlichen Hördauer3von 186 Minuten pro Tag und einer Verweildauer4 von 241 Minuten pro Tag ist das Radio auch 2011 das meistgenutzte Medium nach dem Fernsehen und konnte trotz der zunehmenden Konkurrenz durch andere Medien bisher nicht von seinem Platz verdrängt werden. Mit 1,6 Programmen, die an einem Durchschnittstag gehört werden, bindet das Radio auch wie kaum ein anderes Medium seine Hörer (vgl. Karin Gattringer, Dieter K. Müller: Radionutzung in Deutschland mit positivem Trend - Ergebnisse, Trends und Methodik der ma 2011 Radio II, In: Media Perspektiven Nr. 10/2011, S. 450).
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Laut ma 2011 Radio II nimmt auch die mobile Radionutzung weiter zu. In fast allen soziodemografischen Gruppen steigt die Radionutzung außer Haus zu Lasten der Radionutzung im Haus. Ein weiteres zentrales Ergebnis der ma 2011 Radio II ist somit die Tatsache, dass das Radio das jüngste und mobilste klassische Medium in Deutschland ist (vgl. Karin Gattringer, Dieter K. Müller: Radionutzung in Deutschland mit positivem Trend – Ergebnisse, Trends und Methodik der ma 2011 Radio II, In: Media Perspektiven Nr. 10/2011, S. 442).
Einen Überblick über die Entwicklung der Hörfunknutzung in Deutschland gibt auch die ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation 2010. Obwohl die Hörfunknutzung seit 2005 zurückgegangen ist, liegt das Radio ebenso wie das Fernsehen bezüglich der Nutzungsdauer deutlich vor den anderen Medien. Im Hinblick auf den Rückgang der Hörfunknutzung „ist anzumerken, dass die Nutzung 2005 offenbar stark überschätzt war – sie lag deutlich über dem Niveau der Media Analyse“ (Bernhard Engel, Christa-Maria Ridder: Massenkommunikation 2010, Pressekonferenz vom 09.09.2010, S. 11). Die Tagesreichweite des Radios lag 2010 laut ARD/ZDF-Langzeitstudie Massenkommunikation bei 78,7 % (2005: 84 %). Somit verbleibt die Tagesreichweite des Radios in der Langzeitbetrachtung auf einem konstant hohen Niveau.
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Die Messung der Konzentration anhand von Hörfunknutzungsdaten stellt ein Problem dar, das noch weiterer Klärung bedarf. Die wichtigste Quelle über Nutzungsdaten von Hörfunkprogrammen ist die Media-Analyse Radio (ma Radio), die im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e. V. (ag.ma) erstellt wird. Bei der ag.ma handelt es sich um einen Zusammenschluss von Unternehmen der Werbe- und Medienwirtschaft, deren Daten die Werbeagenturen für ihre Schaltplanungen und die Hörfunksender für ihre Programmentscheidungen nutzen. Anders als die von der AGF/GfK-Fernsehforschung erhobenen Daten über Zuschaueranteile für das Fernsehen werden die Daten zur Hörfunknutzung nicht kontinuierlich erhoben, sondern jährlich in zwei Wellen mittels der Erhebungsmethode der telefonischen Befragung (Computer Assisted Telephone Interviews = CATI). Dabei wird die Hörfunknutzung mit der relativ groben Einteilung nach Viertelstunden bei den Probanden ermittelt. Die Untersuchungen sind sehr aufwändig, da wegen der regionalen Gliederung des Hörfunks für solide Daten eine hohe Fallzahl – derzeit etwa 65.000 Telefoninterviews – angesetzt werden muss. Seit 2008 wurde die Grundgesamtheit der ma Radio schrittweise auf die deutschsprachige Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland im Alter von 10 und mehr Jahren ausgeweitet. Zuvor wurden lediglich Personen der deutschen Wohnbevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz, die 14 Jahre und älter sind, in der ma Radio erfasst. Somit vergrößerte sich die Grundgesamtheit der ma Radio auf nun insgesamt 73,437 Mio. Personen (vgl. ag.ma e. V.: http://www.agma-mmc.de/03_forschung/hoerfunk/erhebung_methode/stichprobe.asp?topnav=10&subnav=196). Die Hörfunknutzung wird für fast alle werbeführenden Sender, einzeln oder zu Werbekombinationen zusammengefasst, ermittelt. Die Daten stehen ausschließlich den Mitgliedern der ag.ma zur Verfügung. Für die Auswertung der Daten sind im Laufe der Zeit mehrere Konventionen entwickelt worden, z. B. das Splitting nach Altersgruppen und nach Nutzungsintensität. Auf der Basis der ag.ma-Daten werden von einzelnen Sendern oder Sendergruppen bzw. deren Werbekombinationen verschiedene Werte berechnet, wie etwa der „Marktanteil", der auf den Daten zur Hördauer basiert, oder die „Reichweite", die auf den Daten zum Kriterium „Hörer gestern"5 beruht.
Aus Sicht der KEK sind in erster Linie die Hörfunkbeteiligungen von Unternehmen, die auch im nationalen Fernsehmarkt engagiert bzw. mit Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen verflochten sind, relevant. Hier spielt die RTL Group S.A. mit 22 Hörfunkbeteiligungen in Deutschland eine wesentliche Rolle. Auch die Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft verfügt über zahlreiche Hörfunkbeteiligungen und ist an den bundesweiten privaten Fernsehsendern RTL II (1,1 %), Focus Gesundheit (100 %) sowie BonGusto (83,5 %) beteiligt. Die Heinrich Bauer Verlag KG, die ebenfalls an dem Fernsehsender RTL II (31,5 %) beteiligt ist, hält 3 Hörfunkbeteiligungen. Ebenso wie die Heinrich Bauer Verlag KG verfügt die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, die an dem Pay-TV-Sender Gute Laune TV (40,34 %) beteiligt ist, nur über eine geringe Zahl an Hörfunkbeteiligungen (6 Beteiligungen). Die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG ist an der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH, der Veranstalterin des bundesweiten Fernsehvollprogramms Timm, beteiligt. Sie hält zudem sämtliche Anteile an der AZ Media TV GmbH, die Drittfenster im Programm von RTL veranstaltet, sowie 29 Radiobeteiligungen.
Die RTL Radio Deutschland GmbH, die deutsche Radio-Holding der RTL Group S.A., hält derzeit nach eigenen Angaben direkte und indirekte Beteiligungen an 18 Hörfunksendern in 11 Bundesländern und ist somit einer der größten Hörfunkanbieter in Deutschland (vgl. RTL Radio Deutschland: http://www.rtlradiodeutschland.de/). Die RTL Group S.A. ist als Mehrheitsgesellschafter auch am bundesweiten Hörfunksender RTL Radio beteiligt. Laut Media Perspektiven Basisdaten 2011 ist die RTL Group S.A. zudem über die Radio Hamburg GmbH & Co. KG an dem Hörfunksender Radio NORA beteiligt (vgl. Helmut Reitze (Hrsg.) (2012): Media Perspektiven Basisdaten 2011, S. 30). Des Weiteren hält sie auch Beteiligungen an apollo Radio und Radio Galaxy. Die Radio-Holding erzielte im Jahr 2010 einen Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen (EBITA) von 9 Mio. Euro (2009: 6 Mio. Euro). Durchschnittlich erreichen die Hörfunkprogramme der RTL Radio Deutschland GmbH 27,3 Mio. Hörer an einem Tag und rund 5 Mio. Hörer in einer Stunde (vgl. RTL Group S.A. (2011): Annual Report 2010, S. 132). Neben den zahlreichen Beteiligungen an Hörfunksendern ist die RTL Group S.A. an der Radiovermarktungsgesellschaft RTL Radiovermarktung GmbH, Berlin, beteiligt, die insbesondere für die Programme 104,6 RTL und 105,5 Spreeradio die Vermarktung von Werbezeiten übernimmt.
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Die Hörfunkprogramme, die der RTL Group S.A./Bertelsmann AG für die Konzentrationsprüfung im Medienbereich in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 RStV zuzurechnen sind, erreichen nach der ma 2011 Radio II – bezogen auf das gesamte Bundesgebiet – einen Hördaueranteil (Marktanteil) von insgesamt 6,5 %.
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Die Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft hält nach eigenen Angaben mehr als 30 direkte oder indirekte Beteiligungen an Radio- und TV-Sendern. Insbesondere in Süddeutschland gehört Burda zu den bedeutenden Akteuren im Hörfunksektor.
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Die Heinrich Bauer Verlag KG hält 3 Hörfunkbeteiligungen in Deutschland. Dabei handelt es sich um Beteiligungen an der Radio Hamburg GmbH & Co. KG („Radio Hamburg“), der Radio 95.0 GmbH & Co. KG („Oldie 95”) und der NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG („Radio NORA”).
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Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG ist an 6 Hörfunksendern in Deutschland beteiligt. Dabei handelt es sich überwiegend um Beteiligungen an lokalen Hörfunksendern.
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Die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG hält nach eigenen Angaben 29 Hörfunkbeteiligungen, schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Aus medienrechtlichen Gründen werden die Gesellschaftsanteile der Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG (radio ffn) teilweise von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten.
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Neben der RTL Group S.A., der Hubert Burda Media Holding Kommanditgesellschaft und der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG zählen die Axel Springer AG, die Müller Medien GmbH & Co. KG, die Regiocast GmbH & Co. KG, die Studio Gong GmbH & Co. KG und die WAZ-Mediengruppe zu den wichtigen Hörfunkanbietern in Deutschland. Die Axel Springer AG hält Minderheitsbeteiligungen an einigen der erfolgreichsten Hörfunksendern Deutschlands. Dazu gehören u. a. Antenne Bayern und Hit Radio FFH. Daneben ist die Axel Springer AG über die Radioholdinggesellschaft Regiocast GmbH & Co. KG an verschiedenen Hörfunkveranstaltern mittelbar beteiligt. Regiocast hält hauptsächlich Beteiligungen an privaten Radiosendern in Ost- und Norddeutschland sowie Berlin (z. B. R.SH Radio Schleswig-Holstein, Radio PSR und 94,3 r.s.2). Die Müller Medien GmbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe) ist über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG an einer Vielzahl von lokalen Hörfunksendern in Bayern beteiligt. Die Studio Gong GmbH & Co. KG ist als Radiogesellschafter vorwiegend in Bayern aktiv und hält dort zahlreiche Beteiligungen an lokalen Hörfunkprogrammen. Daneben verfügt Studio Gong aber auch über Beteiligungen an landesweiten Radiosendern. Die WAZ-Mediengruppe hält Beteiligungen an lokalen Hörfunkprogrammen in Nordrhein-Westfalen. Mit Ausnahme der französischen NRJ Group, die es geschafft hat, ein Netz von Ballungsraumsendern aufzubauen, spielen ausländische Veranstalter im deutschen Radiomarkt praktisch keine Rolle. Somit gibt es eine Reihe von Hörfunkanbietern, die zwar keine Beteiligungen an bundesweitem privatem Fernsehen halten, aber dennoch eine wesentliche Rolle im deutschen Privatradiomarkt spielen.
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In Deutschland gibt es derzeit keine vollständige und zuverlässige Dokumentation der Eigentümerstrukturen der privaten Hörfunkveranstalter. Nur wenige Studien versuchen einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse im privaten Hörfunk zu geben. Als Beispiel sind hier das Jahrbuch „Landesmedienanstalten und privater Rundfunk in Deutschland“, das jährlich von der ALM GbR herausgegeben wird, und die Media Perspektiven Basisdaten, die ebenfalls jährlich erscheinen, zu nennen. Darin werden jedoch nur die Beteiligungen der großen privaten Radio-Holdings, wie z. B. der RTL Radio Deutschland GmbH (RTL Group), und ihr Verhältnis zueinander dargestellt. Ferner stellt sich das Problem, dass sich die Studien und Unternehmensangaben bezüglich der jeweils angegebenen Anzahl oder Höhe der Hörfunkbeteiligungen der Medienunternehmen teilweise widersprechen. Der Gesetzgeber ist, soweit dies zur Vermeidung vorherrschender Meinungsmacht verfassungsrechtlich geboten ist, aufgefordert, Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse im privaten Hörfunk zu schaffen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Gesetzgeber nunmehr auch für die Veranstalter von bundesweitem privatem Hörfunk in § 21 i.V.m. § 39 Satz 1 RStV eine Publizitätspflicht ihrer Gesellschafterstruktur verankert hat.
Laut dem Jahrbuch der Landesmedienanstalten 2010/2011 sind in Deutschland schätzungsweise 600 Gesellschafter bei lokalen und landesweiten Hörfunksendern engagiert. Dabei handelt es sich um international tätige Medienkonzerne, überregionale Verlage, Verbände, Institutionen und Privatpersonen. Die Eigentümerstruktur der deutschen Privatradiolandschaft ist somit von einer großen Vielfalt geprägt (vgl. ALM GbR (Hrsg.) (2011): die medienanstalten – Jahrbuch 2010/2011, Landesmedienanstalten und privater Rundfunk in Deutschland, S.199). Zugleich gibt es jedoch nur wenige private Landes- und Lokalsender, an denen die großen Radio-Holdings nicht beteiligt sind. Dabei handelt es sich aber überwiegend um Minderheitsbeteiligungen. Auch ein Vergleich von Hörfunk- und Fernsehsektor zeigt, dass die Beteiligungsstrukturen im Hörfunk und die Hördaueranteile (Marktanteile) in der Summe einen Stand der Konzentration erreichen, der immer noch viel geringer als im Fernsehbereich ist. Im Ergebnis erzielt auf der bundesweiten Ebene keine private Hörfunkgruppe durch Kumulation von Marktanteilen der Programme auch nur annähernd ein Niveau, das in der Nähe eines Grenzwertes von 30 % des Marktanteils – entlehnt aus der Konzentrationskontrolle im Fernsehsektor – liegt.
| 1) | DAB ist ein standardisiertes Übertragungsverfahren für digitalen Hörfunk und wird als DigitalRadio vermarktet. DAB basiert auf 1,5 MHz breiten Frequenzblöcken, in denen 6 bis 8 Hörfunkprogramme sowie zusätzlich Informationsdienste gleichzeitig übertragen werden können. |
| 2) | DAB+ ist eine technische Weiterentwicklung des DAB-Standards unter Verwendung moderner Datenreduktionsverfahren wie MPEG-4 AAC+ und erlaubt in Zukunft die Übertragung von etwa 10-16 Hörfunkprogrammen in einem Frequenzblock. DAB+ kann jedoch nicht mit reinen DAB-Geräten empfangen werden. Dafür ist ein DAB+- oder Universalempfänger (für DAB, DAB+ und DMB) notwendig. |
| 3) | Die Hördauer gibt an, wie viele Minuten pro Kopf der Bevölkerung im Schnitt pro Tag für Radiohören insgesamt aufgewendet werden. |
| 4) | Die Verweildauer gibt an, wie viele Minuten lang der Hörer mit Radiohören insgesamt im Schnitt pro Tag verbringt. |
| 5) | „Hörer gestern“ gibt den Anteil der Personen an, die an einem durchschnittlichen Tag Radio bzw. ein bestimmtes Programm hören. |
Stand: Mai 2012