Navigation

Medienkonzentration

Beteiligungsverhältnisse

Druckversion

Beteiligungsverhältnisse

Die Darstellung der Beteiligungsstrukturen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Sicherung der Meinungsvielfalt. An die Beteiligungsverhältnisse knüpfen die Zurechnungstatbestände des § 28 RStV an. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass derzeit nahezu alle bundesweit tätigen Fernsehveranstalter mit anderen Unternehmen verflochten sind.

Fernsehsender
Deutschsprachige Programme mit Auslandslizenz
Telemedien
Sendergruppierungen
Bedeutung der Beteiligungsverhältnisse

Fernsehsender

Die nachfolgende Liste enthält in alphabetischer Reihenfolge eine Darstellung der Beteiligungsverhältnisse aller privaten Fernsehsender, deren Programme in Deutschland veranstaltet werden und bundesweit zu empfangen sind (Liste als Gesamtdatei).

Die Anzahl der aufgenommenen Veranstalter entspricht dem Stand vom August 2010. Die Angaben zu den Veranstaltern und deren Beteiligten basieren auf Auskünften der Fernsehveranstalter und allgemein zugänglichen Quellen. Sie geben in der Regel den aktuellen Stand der Beteiligungsverhältnisse wieder.

Aufgeführt sind auch die Rundfunkveranstalter, die über eine Sendelizenz verfügen, deren Programm aber noch nicht ausgestrahlt wird. Programmveranstalter, die eine Zulassung beantragt haben, deren rundfunkrechtliches Zulassungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist, befinden sich nicht in der Liste. Laufende Verfahren wegen Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen sind durch eine Fußnote kenntlich gemacht.

Deutschsprachige Programme mit Auslandslizenz

Die folgenden Programme werden aufgeführt, weil sie deutschsprachige Programmteile aufweisen. Die Sender haben ihre Sendelizenz aber nicht in Deutschland erhalten.

Telemedien

Bei den folgenden Programmen handelt es sich um Einkaufs- und Reiseverkaufsfernsehen, Musik- und Beratungsdienste sowie Pay-per-View. Sie werden als Telemedien auf Grundlage des Telemediengesetzes (TMG) ausgestrahlt.

Sendergruppierungen

Im bundesweiten Fernsehen haben sich frühzeitig Sendergruppierungen herausgebildet. Dabei bilden mehrere Veranstalter, die im Einflussbereich eines Unternehmens, einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns stehen, eine Veranstaltergruppe. Die Gruppierungen sind als Einfluss-Sphären zu verstehen und müssen keine Konzerne im aktienrechtlichen Sinne darstellen. Aufgeführt sind auch internationale Sendergruppierungen, die an Veranstaltern von Programmen im bundesweiten privaten Fernsehen beteiligt sind.

Alle Dateien liegen als 'PDF'-Files vor. Diese Dateien können mit dem Acrobat-Viewer von Adobe angeschaut werden.
Hier können Sie den Player kostenlos herunterladen.

Seitenanfang
© 2005 KEK