Die Darstellung der Beteiligungsstrukturen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Sicherung der Meinungsvielfalt. An die Beteiligungsverhältnisse knüpfen die Zurechnungstatbestände des § 28 RStV an. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass derzeit nahezu alle bundesweit tätigen Fernsehveranstalter mit anderen Unternehmen verflochten sind.
FernsehsenderDie nachfolgende Liste enthält in alphabetischer Reihenfolge eine Darstellung der Beteiligungsverhältnisse aller privaten Fernsehsender, deren Programme in Deutschland veranstaltet werden und bundesweit zu empfangen sind (Liste als Gesamtdatei).