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Kommission

Mitglieder

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Die KEK besteht aus

1. sechs Sachverständigen des Rundfunk- und des Wirtschaftsrechts, von denen drei die Befähigung zum Richteramt haben müssen, und
2. sechs nach Landesrecht bestimmten gesetzlichen Vertretern der Landesmedienanstalten.

Die Sachverständigen und zwei Ersatzmitglieder für den Fall der Verhinderung eines dieser Mitglieder werden von den Ministerpräsidenten der Länder für die Dauer von fünf Jahren einvernehmlich berufen. Die sechs Vertreter der Landesmedienanstalten und zwei Ersatzmitglieder für den Fall der Verhinderung eines dieser Vertreter werden durch die Landesmedienanstalten für die Amtszeit der KEK gewählt.

Die Mitglieder der KEK sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Weisungen nicht gebunden.

Die KEK fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitglieder. Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden, bei ihrer Verhinderung die Stimme des stellvertretenden Vorsitzenden.

Die Sachverständigen sind:

Prof. Dr. Insa Sjurts
 

Prof. Dr. Insa Sjurts
Vorsitzende

Dr. Hans-Dieter Lübbert
 
Dr. Hans-Dieter Lübbert
stellv. Vorsitzender
Prof. Dr. Dieter Dörr
 
Prof. Dr. Dieter Dörr
Prof. Dr. K. Peter Mailänder
 
Prof. Dr. K. Peter Mailänder
Prof. Dr. Ralf Mueller-Terpitz
 
Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz
Prof. Dr. Jürgen Schwarz
 
Prof. Dr. Jürgen Schwarz
Prof. Dr. Georgios Gounalakis
 
Prof. Dr. Georgios Gounalakis
Ersatzmitglied
Franz Wagner
 
Dipl.-Kfm. Franz Wagner
Ersatzmitglied

Die Vertreter der Landesmedienanstalten sind:

Dr. Gerd Bauer
 
Dr. Gerd Bauer
Dr. Jürgen Brautmeier
 

Dr. Jürgen Brautmeier

Dr. Uwe Grüning
 

Dr. Uwe Grüning

Dr. Hans Hege
 
Dr. Hans Hege
Dr. Uwe Hornauer
 
Dr. Uwe Hornauer
Prof. Wolfgang Thaenert
 
Prof. Wolfgang Thaenert
Thomas Langheinrich
 
Thomas Langheinrich
Ersatzmitglied
Thomas Fuchs
 
Thomas Fuchs
Ersatzmitglied