Der von der Buena Vista (Germany) GmbH beantragten Zulassung
eines digitalen Pay-TV-Unterhaltungsspartenprogramms "Disney
Channel" stehen Gründe der Sicherung der
Meinungsvielfalt nicht entgegen. Dies hat die Kommission zur
Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) aufgrund
ihrer Sitzung am 13. Juli 1999 beschlossen.
Das geplante
24-stündige Angebot richtet sich an Kinder, an
Heranwachsende und an deren Familien. Es soll über die
von der KirchGruppe betriebene Pay-TV-Plattform ausgestrahlt
werden. Die Buena Vista (Germany) steht über mehrere
Beteiligungsstufen im Alleinbesitz der Holdinggesellschaft
des Disney-Konzerns "The Walt Disney Company". Bei ihr
handelt es sich um eine Publikumsgesellschaft mit breit
gestreutem Aktienbesitz. Sitz ist Delaware, USA. The Walt
Disney Company ist ferner über ihre amerikanische
Tochter ABC Cable & International Broadcast Worldwide
Holdings, Inc. an den deutschen Fernsehsendern RTL 2 und
Super RTL beteiligt. Die Zuschaueranteile dieser beiden
Sender lagen im maßgeblichen Zeitraum bei 3,64 % bzw.
3,08 %.
Potsdam, 20.07.99