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05/99 Zulassungsantrag 'Disney Channel'
Der von der Buena Vista (Germany) GmbH beantragten Zulassung eines digitalen Pay-TV-Unterhaltungsspartenprogramms "Disney Channel" stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt nicht entgegen. Dies hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) aufgrund ihrer Sitzung am 13. Juli 1999 beschlossen.

Das geplante 24-stündige Angebot richtet sich an Kinder, an Heranwachsende und an deren Familien. Es soll über die von der KirchGruppe betriebene Pay-TV-Plattform ausgestrahlt werden. Die Buena Vista (Germany) steht über mehrere Beteiligungsstufen im Alleinbesitz der Holdinggesellschaft des Disney-Konzerns "The Walt Disney Company". Bei ihr handelt es sich um eine Publikumsgesellschaft mit breit gestreutem Aktienbesitz. Sitz ist Delaware, USA. The Walt Disney Company ist ferner über ihre amerikanische Tochter ABC Cable & International Broadcast Worldwide Holdings, Inc. an den deutschen Fernsehsendern RTL 2 und Super RTL beteiligt. Die Zuschaueranteile dieser beiden Sender lagen im maßgeblichen Zeitraum bei 3,64 % bzw. 3,08 %.

Potsdam, 20.07.99