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06/99 Vorstellung des Jahresberichtes am 21. Juli 1999 in Düsseldorf
Der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Prof. Dr. Dr. h.c. Reimut Jochimsen, hat auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf den zweiten Jahresbericht der KEK vorgestellt, der ihre Tätigkeit im Zeitraum vom 1. Juli 1998 bis zum 30. Juni 1999 dokumentiert.

Im Berichtsjahr wurden der KEK von den Landesmedienanstalten zwölf Anträge auf Zulassung sowie sieben Anmeldungen von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen vorgelegt, und sie wurde mit zwei neuen Verfahren der Vergabe von Drittsendezeiten befaßt. Aus dem ersten Berichtszeitraum waren noch sieben Verfahren anhängig. Die KEK konnte neunzehn Verfahren abschließen, ein weiteres Verfahren endete durch Rücknahme des Zulassungsantrages.

Der Bericht erläutert in Kurzdarstellungen die Beschlüsse, die die KEK im Berichtsjahr gefaßt hat, sowie den Sachstand bei den noch anhängigen Verfahren. Ferner enthält der Bericht Übersichten zu den Zuschaueranteilen der Fernsehsender in Deutschland und zu gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen am in Deutschland lizenzierten, bundesweit empfangbaren privaten Fernsehen.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit der KEK standen folgende Schwerpunkte:

  • Die Auslegung des § 26 RStV: Vorherrschende Meinungsmacht kann auch außerhalb der Vermutungstatbestände des § 26 Abs. 2 RStV festgestellt werden. Die Zuschaueranteilsschwellen sind keine abschließenden Kriterien vorherrschender Meinungsmacht; vielmehr sind in einer Gesamtbeurteilung auch qualitative strukturelle Merkmale der fernsehveranstaltenden Unternehmen, welche die Stellung im Fernsehbereich und auf medienrelevanten Märkten kennzeichnen, zu berücksichtigen.

  • Die Zurechnung von Programmen aufgrund von Angehörigenverhältnissen nach den Grundsätzen des Wirtschafts- und Steuerrechts gemäß § 28 Abs. 4 RStV: Im Verfahren ProSieben gelangte die KEK zu dem konkreten Ergebnis, daß die Beteiligungen der ProSieben-Gruppe und der KirchGruppe medienrechtlich gegenseitig zuzurechnen sind.

  • Verfahrensfragen im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der KEK zu einer etwaig marktbeherrschenden Stellung der KirchGruppe im Bereich Programmrechte im Rahmen des Verfahrens ProSieben (Verwaltungsgerichtsverfahren Taurus ./. MABB und "Rücknahme" der Anmeldung der ProSieben Media AG),

  • Fragen der Zuständigkeit von KEK und KDLM im Zusammenhang mit der erstmaligen Anrufung der KDLM gegen eine (in diesem Fall noch nicht vorhandene) Entscheidung der KEK im Verfahren Discovery sowie die

  • Veranstaltung eines Symposiums zum Thema Ermittlung von Zuschaueranteilen.

Der Vorsitzende wies darauf hin, daß die KEK mangels eigenständiger Ermittlungsbefugnisse auf die Mitwirkung der zuständigen Landesmedienanstalten angewiesen ist. Nicht immer hat die Kommission von dieser Seite die Unterstützung erhalten, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe unerläßlich ist.

Potsdam, 21.07.99