70. Sitzung der KEK am 11. Februar 2003 Die
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
(KEK) hat folgende Veränderungen von
Beteiligungsverhältnissen als unbedenklich
bestätigt:
Beate Uhse TV GmbH & Co. KG
Angezeigt waren Beteiligungsveränderungen bei
Gesellschaftern der Veranstalterin des digitalen
Pay-TV-Spartenprogramms Beate Uhse TV, der Beate
Uhse TV GmbH & Co. KG. Diese betrafen zum einen die
Beate Uhse AG, die unmittelbar 49 % der Anteile an der
Veranstalterin hält. Am stimmberechtigten Aktienkapital
der Beate Uhse AG ist nunmehr die Orthmann AG zu 44,86 %
beteiligt. Die Consipio Holding B.V. verfügt über
20,98 % der Stimmrechtsanteile; die übrigen Anteile
befinden sich in Streubesitz. Zum anderen hat sich die
Gesellschafterstruktur der Erotic Media AG, die ebenfalls 49
% der Anteile an der Veranstalterin hält,
verändert. Zur Zeit sind an den stimmberechtigten
Aktien der Erotic Media AG u. a. die Beate Uhse AG zu 29,27
%, die Orthmann AG zu 31,73 %, Edouard Stöckli zu 12,02
%, Zoe Stähli zu 8,78 % und Bernhard Müller zu
4,88 % beteiligt.
Das Programm Beate Uhse TV wird
über die Plattform von Premiere ausgestrahlt. Wegen
umfassender programmlicher Zustimmungsvorbehalte zu Gunsten
der Plattformbetreiberin im Plattformvertrag sind der
Veranstalterin neben Beate Uhse TV auch die von Premiere
veranstalteten Programme und ihr zurechenbaren
Drittprogramme auf der Premiereplattform zuzurechnen. Die
Zuschaueranteile der insgesamt dort ausgestrahlten Programme
lag im maßgeblichen Zeitraum von Oktober 2001 bis
September 2002 bei ca. 1,2 %.
Die Beschlüsse der KEK
sind gemäß § 37 RStV bindend. Die
Entscheidung gegenüber dem Rundfunkveranstalter ergeht
durch die zuständige Landesmedienanstalt.
Potsdam, 12.02.2003