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02/03 Beate Uhse TV GmbH & Co. KG
70. Sitzung der KEK am 11. Februar 2003

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat folgende Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen als unbedenklich bestätigt:

Beate Uhse TV GmbH & Co. KG

Angezeigt waren Beteiligungsveränderungen bei Gesellschaftern der Veranstalterin des digitalen Pay-TV-Spartenprogramms Beate Uhse TV, der Beate Uhse TV GmbH & Co. KG. Diese betrafen zum einen die Beate Uhse AG, die unmittelbar 49 % der Anteile an der Veranstalterin hält. Am stimmberechtigten Aktienkapital der Beate Uhse AG ist nunmehr die Orthmann AG zu 44,86 % beteiligt. Die Consipio Holding B.V. verfügt über 20,98 % der Stimmrechtsanteile; die übrigen Anteile befinden sich in Streubesitz. Zum anderen hat sich die Gesellschafterstruktur der Erotic Media AG, die ebenfalls 49 % der Anteile an der Veranstalterin hält, verändert. Zur Zeit sind an den stimmberechtigten Aktien der Erotic Media AG u. a. die Beate Uhse AG zu 29,27 %, die Orthmann AG zu 31,73 %, Edouard Stöckli zu 12,02 %, Zoe Stähli zu 8,78 % und Bernhard Müller zu 4,88 % beteiligt.

Das Programm Beate Uhse TV wird über die Plattform von Premiere ausgestrahlt. Wegen umfassender programmlicher Zustimmungsvorbehalte zu Gunsten der Plattformbetreiberin im Plattformvertrag sind der Veranstalterin neben Beate Uhse TV auch die von Premiere veranstalteten Programme und ihr zurechenbaren Drittprogramme auf der Premiereplattform zuzurechnen. Die Zuschaueranteile der insgesamt dort ausgestrahlten Programme lag im maßgeblichen Zeitraum von Oktober 2001 bis September 2002 bei ca. 1,2 %.

Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37 RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige Landesmedienanstalt.

Potsdam, 12.02.2003