Ergebnisse der 31. Sitzung der KEK am 16. November 1999
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im
Fernsehen stehen der beantragten Zulassung folgender
Programme nicht entgegen:
1. VOX Reisekanal / VOX
Servicekanal
Die VOX Film- und Fernseh-GmbH & Co. KG
hat bei der Landesanstalt für Rundfunk
Nordrhein-Westfalen (LfR) die bundesweite Zulassung zweier
digitaler Fernsehspartenkanäle beantragt. An VOX sind
die News German Television Holding GmbH mit 49,9 %, die UFA
Film- & Fernseh-GmbH mit 24,9 %, die Canal+ GmbH & Co. KG
mit 24,9 % und die DCTP Entwicklungsgesellschaft für
TV-Programm mbH mit 0,3 % beteiligt. Der Zuschaueranteil von
VOX betrug während der Referenzperiode durchschnittlich
2,85 %. Die beiden neuen Programme werden diesen
Zuschaueranteil nur unerheblich beeinflussen können.
Medienkonzentrationsrechtlich gewichtig ist allerdings, dass
derzeit ein Einstieg von News Corp. bei der KirchGruppe
diskutiert wird. Die medienkonzentrationsrechtliche
Beurteilung einer derartigen Beteiligungsveränderung
bleibt jedoch einem eigenständigen Verfahren
vorbehalten.
2. DCTP
Die DCTP
Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH hat bei
der LfR die bundesweite Zulassung eines digitalen
Vollprogramms beantragt. Gemeinsam mit verschiedenen
Produktionspartnern, mit denen DCTP bereits zusammenarbeitet
(z.B. Spiegel TV, Stern TV, BBC), sollen Magazine,
Reportagen, Dokumentationen und Spielfilme erstellt und
gesendet werden. An der DCTP sind Prof. Dr. Alexander Kluge,
München, mit 50 %, DENTSU Inc., Tokio/Japan, mit 37,5 %
und der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG,
Hamburg, mit 12,5 % der Kapitalanteile beteiligt. Prof.
Kluge ist Filmproduzent und Autor, DENTSU Inc. ist ein
japanisches Unternehmen, das im Bereich Werbung und
Mediaplanung weltweit tätig ist; der Spiegel-Verlag ist
im Printbereich als Verleger u.a. der Magazine "Spiegel" und
"Manager-Magazin" bekannt. Seine 100%ige Tochtergesellschaft
Spiegel TV GmbH produziert seit 1988 in Zusammenarbeit mit
DCTP Fernsehmagazine. DCTP selbst hält im Bereich der
Film- und Fernsehproduktion in der Schweiz neben den
Gesellschaftern Neue Züricher Zeitung, Basler Zeitung
und Ringier Verlag einen Anteil von 20 % an der Presse TV
AG; ferner hält sie 10 % der Anteile an der Tele
Potsdam Film- und Fernsehproduktion. DCTP verfügt
bereits über eine Sendelizenz zur gemeinsamen
Veranstaltung eines Fernsehvollprogramms mit der VOX Film-
und Fernseh-GmbH & Co. KG, an der DCTP mit einem
Gesellschaftsanteil von 0,3 % beteiligt ist. Ferner
veranstaltet DCTP bei den bundesweiten Vollprogrammen SAT.1
und RTL als "Unabhängiger Dritter" überregionale
Fensterprogramme.
3. AB Sat
Die Groupe AB S.A.
(Frankreich) hat bei der LfR die Zulassung zur bundesweiten
Veranstaltung der unter der Marke AB Sat zusammengefassten
Fernsehspartenkanäle mit den Arbeitstiteln Animaux, La
Chaîne Histoire, Moteurs, Escales, Chasse et
Pêche, RFM TV , Encyclopedia sowie XXL beantragt.
Beteiligt an der Veranstalterin sind Herr Claude Berda mit
25,1 %, JLC Holding, eine luxemburgische Gesellschaft
privaten Rechts, die von den Herren Claude Berda und
Jean-Luc Azoulay kontrolliert wird, mit 26,9 %, Dagobert BV,
eine holländische Gesellschaft, die indirekt von Herrn
Claude Berda kontrolliert wird, mit 27,6 % und Mitglieder
des Vorstands als Gruppe mit 20,4 %. Über ihre 100%ige
Tochtergesellschaft MMP S.A. ist Groupe AB S.A. mit 50,3 %
der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Capital Media
Group Ltd. (CMG) beteiligt. Die CMG hält über ihre
Tochtergesellschaft Capital Media (UK) Ltd. 100 % an der
ONYX Television GmbH.
4. Kanal D
Die Dogan
Media International GmbH hat bei der Hessischen
Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) die
Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten
Fernsehvollprogramms "Kanal D" in türkischer Sprache
beantragt. Das angestrebte Programm steht im Zusammenhang
mit dem schon bisher nach türkischem Recht
veranstalteten Programm "Kanal D" und soll dieses
ablösen. Gesellschafterin der Antragstellerin sind die
Dogan Yayin Holding A.S., Istanbul, mit 42 %, die
Hürriyet Gazetecilik ve Matbaacilik A.S., Istanbul, mit
38 % und Herr Aydin Dogan, Istanbul, mit 20 %. Die
Antragstellerin sowie die an ihr beteiligten Unternehmen
gehören zur Dogan Media Group (DMG), Istanbul, die als
eine der bedeutendsten Mediengruppen in der Türkei
angegeben wird; sie ist auch an der Hürriyet Gruppe
beteiligt. Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt
nach den §§ 26 ff., 35, 37 RStV stehen der
Zulassung nicht entgegen, da fremdsprachige Programme vom
Rundfunkstaatsvertrag von vornherein als irrelevant
angesehen werden. Die KEK weist aber darauf hin, dass die
aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit folgenden
Anforderungen auf Sicherung der Meinungsvielfalt nicht schon
von Haus aus auf nur deutschsprachige Sendungen begrenzt
sind. Eine etwaige einseitige Meinungsbeeinflussung des
erheblichen türkischen Bevölkerungsanteils in
Deutschland könnte verfassungsrechtliche Relevanz
erlangen. Umso mehr Gewicht muss daher § 25 Abs. 2 RStV
zugemessen werden, der bestimmt, dass ein einzelnes Programm
die Bildung der öffentlichen Meinung nicht in hohem
Maße ungleichgewichtig beeinflussen darf. Diese den
Programminhalt betreffenden Fragen fallen jedoch nicht in
die Kompetenz der KEK.
5. ONYX
Die ONYX
Television GmbH hat bei der LfR die Zulassung zur
Veranstaltung von fünf bundesweit digital zu
verbreitenden Programmen und die digitale Verbreitung des
bereits analog verbreiteten Programms ONYX beantragt.
Darüber hinaus wurden geplante Veränderungen der
Beteiligungsverhältnisse bei der Gesellschafterin
Capital Media Group Ltd. (CMG) angezeigt. Die ONYX
Television GmbH, die selbst über keine weiteren
Beteiligungen im bundesweiten Fernsehen verfügt, wird
zu 100 % gehalten von der Capital Media (UK) Ltd., die
ihrerseits eine 100%ige Tochter der Capital Media Group
Ltd., Nevada/USA, ist. Nach der von der
Aktionärsversammlung dieser Gesellschaft beschlossenen
Neuemission hält die französische Groupe AB S.A.
über ihre Tochtergesellschaft MMP S.A. nunmehr 50,3 %
der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der CMG, der
Aktionär David Ho über die Superstar Ventures Ltd.
34 %, der Rest befindet sich in Streubesitz.
6. Der
Europäische Wissenschaftskanal
Die "Der
Europäische Wissenschaftskanal" GmbH i.G. hat bei der
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die Zulassung zur
Veranstaltung eines bundesweit verbreiteten
Fernsehspartenprogramms für Wissenschaft und Technik
beantragt. Geplant ist die Übernahme der Antrag
stellenden Gesellschaft von der - bereits bestehenden -
Einstein Channel Plc, England, als 100%ige
Tochtergesellschaft. Die Gesellschafter der Antragstellerin,
die Herren Steve Timmins und Derek Nelson, halten derzeit je
11 % an Einstein Channel Plc.
7. Kult-TV
Die
Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbH
i.G. hat bei der MABB die Zulassung zur Veranstaltung eines
bundesweit verbreiteten digitalen Spartenprogramms Kult-TV
beantragt. Das Programm mit dem Schwerpunkt Unterhaltung und
kulturelle Information soll eine Plattform für die
Werke unabhängiger mittelständischer Film- und
Fernsehproduzenten werden. Geplant ist der Aufbau eines
Medienfonds, durch den Produzenten mit Hilfe von
Risikokapital unter Beteiligung von Banken in die Lage
versetzt werden, ihre Filme selbst zu produzieren und zu
vermarkten. Die Veranstalterin ist eine GmbH im
Gründungsstadium; Gesellschafter sind die DMB Musica
Film- und Videoproduktion GmbH mit 75 % und die Dakta Film
Internationale Polygramme GmbH mit 25 % des Stammkapitals.
DMB steht im Alleineigentum des Geschäftsführers
der Antragstellerin, Herrn Detlef-Michael Behrens; die Dakta
Film, Berlin, gehört zu 100 % Frau Ursula Koch.
Potsdam, 17.11.1999