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10/99 VOX Reisekanal / VOX Servicekanal; DCTP; AB Sat; Kanal D; ONXY; Der Europäische Wissenschaftskanal; Kult-TV
Ergebnisse der 31. Sitzung der KEK am 16. November 1999

Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen stehen der beantragten Zulassung folgender Programme nicht entgegen:

1. VOX Reisekanal / VOX Servicekanal

Die VOX Film- und Fernseh-GmbH & Co. KG hat bei der Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR) die bundesweite Zulassung zweier digitaler Fernsehspartenkanäle beantragt. An VOX sind die News German Television Holding GmbH mit 49,9 %, die UFA Film- & Fernseh-GmbH mit 24,9 %, die Canal+ GmbH & Co. KG mit 24,9 % und die DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH mit 0,3 % beteiligt. Der Zuschaueranteil von VOX betrug während der Referenzperiode durchschnittlich 2,85 %. Die beiden neuen Programme werden diesen Zuschaueranteil nur unerheblich beeinflussen können. Medienkonzentrationsrechtlich gewichtig ist allerdings, dass derzeit ein Einstieg von News Corp. bei der KirchGruppe diskutiert wird. Die medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung einer derartigen Beteiligungsveränderung bleibt jedoch einem eigenständigen Verfahren vorbehalten.

2. DCTP

Die DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH hat bei der LfR die bundesweite Zulassung eines digitalen Vollprogramms beantragt. Gemeinsam mit verschiedenen Produktionspartnern, mit denen DCTP bereits zusammenarbeitet (z.B. Spiegel TV, Stern TV, BBC), sollen Magazine, Reportagen, Dokumentationen und Spielfilme erstellt und gesendet werden. An der DCTP sind Prof. Dr. Alexander Kluge, München, mit 50 %, DENTSU Inc., Tokio/Japan, mit 37,5 % und der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG, Hamburg, mit 12,5 % der Kapitalanteile beteiligt. Prof. Kluge ist Filmproduzent und Autor, DENTSU Inc. ist ein japanisches Unternehmen, das im Bereich Werbung und Mediaplanung weltweit tätig ist; der Spiegel-Verlag ist im Printbereich als Verleger u.a. der Magazine "Spiegel" und "Manager-Magazin" bekannt. Seine 100%ige Tochtergesellschaft Spiegel TV GmbH produziert seit 1988 in Zusammenarbeit mit DCTP Fernsehmagazine. DCTP selbst hält im Bereich der Film- und Fernsehproduktion in der Schweiz neben den Gesellschaftern Neue Züricher Zeitung, Basler Zeitung und Ringier Verlag einen Anteil von 20 % an der Presse TV AG; ferner hält sie 10 % der Anteile an der Tele Potsdam Film- und Fernsehproduktion. DCTP verfügt bereits über eine Sendelizenz zur gemeinsamen Veranstaltung eines Fernsehvollprogramms mit der VOX Film- und Fernseh-GmbH & Co. KG, an der DCTP mit einem Gesellschaftsanteil von 0,3 % beteiligt ist. Ferner veranstaltet DCTP bei den bundesweiten Vollprogrammen SAT.1 und RTL als "Unabhängiger Dritter" überregionale Fensterprogramme.

3. AB Sat

Die Groupe AB S.A. (Frankreich) hat bei der LfR die Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung der unter der Marke AB Sat zusammengefassten Fernsehspartenkanäle mit den Arbeitstiteln Animaux, La Chaîne Histoire, Moteurs, Escales, Chasse et Pêche, RFM TV , Encyclopedia sowie XXL beantragt. Beteiligt an der Veranstalterin sind Herr Claude Berda mit 25,1 %, JLC Holding, eine luxemburgische Gesellschaft privaten Rechts, die von den Herren Claude Berda und Jean-Luc Azoulay kontrolliert wird, mit 26,9 %, Dagobert BV, eine holländische Gesellschaft, die indirekt von Herrn Claude Berda kontrolliert wird, mit 27,6 % und Mitglieder des Vorstands als Gruppe mit 20,4 %. Über ihre 100%ige Tochtergesellschaft MMP S.A. ist Groupe AB S.A. mit 50,3 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der Capital Media Group Ltd. (CMG) beteiligt. Die CMG hält über ihre Tochtergesellschaft Capital Media (UK) Ltd. 100 % an der ONYX Television GmbH.

4. Kanal D

Die Dogan Media International GmbH hat bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR Hessen) die Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten Fernsehvollprogramms "Kanal D" in türkischer Sprache beantragt. Das angestrebte Programm steht im Zusammenhang mit dem schon bisher nach türkischem Recht veranstalteten Programm "Kanal D" und soll dieses ablösen. Gesellschafterin der Antragstellerin sind die Dogan Yayin Holding A.S., Istanbul, mit 42 %, die Hürriyet Gazetecilik ve Matbaacilik A.S., Istanbul, mit 38 % und Herr Aydin Dogan, Istanbul, mit 20 %. Die Antragstellerin sowie die an ihr beteiligten Unternehmen gehören zur Dogan Media Group (DMG), Istanbul, die als eine der bedeutendsten Mediengruppen in der Türkei angegeben wird; sie ist auch an der Hürriyet Gruppe beteiligt. Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt nach den §§ 26 ff., 35, 37 RStV stehen der Zulassung nicht entgegen, da fremdsprachige Programme vom Rundfunkstaatsvertrag von vornherein als irrelevant angesehen werden. Die KEK weist aber darauf hin, dass die aus dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit folgenden Anforderungen auf Sicherung der Meinungsvielfalt nicht schon von Haus aus auf nur deutschsprachige Sendungen begrenzt sind. Eine etwaige einseitige Meinungsbeeinflussung des erheblichen türkischen Bevölkerungsanteils in Deutschland könnte verfassungsrechtliche Relevanz erlangen. Umso mehr Gewicht muss daher § 25 Abs. 2 RStV zugemessen werden, der bestimmt, dass ein einzelnes Programm die Bildung der öffentlichen Meinung nicht in hohem Maße ungleichgewichtig beeinflussen darf. Diese den Programminhalt betreffenden Fragen fallen jedoch nicht in die Kompetenz der KEK.

5. ONYX

Die ONYX Television GmbH hat bei der LfR die Zulassung zur Veranstaltung von fünf bundesweit digital zu verbreitenden Programmen und die digitale Verbreitung des bereits analog verbreiteten Programms ONYX beantragt. Darüber hinaus wurden geplante Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der Gesellschafterin Capital Media Group Ltd. (CMG) angezeigt. Die ONYX Television GmbH, die selbst über keine weiteren Beteiligungen im bundesweiten Fernsehen verfügt, wird zu 100 % gehalten von der Capital Media (UK) Ltd., die ihrerseits eine 100%ige Tochter der Capital Media Group Ltd., Nevada/USA, ist. Nach der von der Aktionärsversammlung dieser Gesellschaft beschlossenen Neuemission hält die französische Groupe AB S.A. über ihre Tochtergesellschaft MMP S.A. nunmehr 50,3 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile an der CMG, der Aktionär David Ho über die Superstar Ventures Ltd. 34 %, der Rest befindet sich in Streubesitz.

6. Der Europäische Wissenschaftskanal

Die "Der Europäische Wissenschaftskanal" GmbH i.G. hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweit verbreiteten Fernsehspartenprogramms für Wissenschaft und Technik beantragt. Geplant ist die Übernahme der Antrag stellenden Gesellschaft von der - bereits bestehenden - Einstein Channel Plc, England, als 100%ige Tochtergesellschaft. Die Gesellschafter der Antragstellerin, die Herren Steve Timmins und Derek Nelson, halten derzeit je 11 % an Einstein Channel Plc.

7. Kult-TV

Die Kult-TV Gesellschaft für Qualitätsfernsehen mbH i.G. hat bei der MABB die Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweit verbreiteten digitalen Spartenprogramms Kult-TV beantragt. Das Programm mit dem Schwerpunkt Unterhaltung und kulturelle Information soll eine Plattform für die Werke unabhängiger mittelständischer Film- und Fernsehproduzenten werden. Geplant ist der Aufbau eines Medienfonds, durch den Produzenten mit Hilfe von Risikokapital unter Beteiligung von Banken in die Lage versetzt werden, ihre Filme selbst zu produzieren und zu vermarkten. Die Veranstalterin ist eine GmbH im Gründungsstadium; Gesellschafter sind die DMB Musica Film- und Videoproduktion GmbH mit 75 % und die Dakta Film Internationale Polygramme GmbH mit 25 % des Stammkapitals. DMB steht im Alleineigentum des Geschäftsführers der Antragstellerin, Herrn Detlef-Michael Behrens; die Dakta Film, Berlin, gehört zu 100 % Frau Ursula Koch.

Potsdam, 17.11.1999