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10/04 ProSiebenSAT.1 Media AG; n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG; Wein TV
89. Sitzung der KEK am 07.09.2004

ProSiebenSAT.1 Media AG / Beteiligungsveränderung

n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG / Beteiligungsveränderung

Wein TV (Wine Network Germany GmbH) / Zulassung


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


ProSiebenSAT.1 Media AG / Beteiligungsveränderung


Angezeigt waren mittelbare Beteiligungsveränderungen bei den 100%igen Tochtergesellschaften der ProSiebenSAT.1 Media AG, der SAT.1 SatellitenFernsehen GmbH, der ProSieben Television GmbH, der Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH und der N 24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH sowie bei der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG, an der die ProSieben SAT.1 Media AG 48,8 % der Anteile hält.


Demnach erhöht die P7S1 Holding L.P. ihre direkte Beteiligung am stimmberechtigten Aktienkapital der ProSiebenSAT.1 Media AG im Zuge einer Kapitalerhöhung von 72 % auf 75,1 %; die SAT.1 Beteiligungs GmbH reduziert ihre Anteile von 28 % auf 24,9 %.


Zusätzlich beabsichtigt die P7S1 Holding L.P., mittelbar weitere Anteile an der ProSiebenSAT.1 Media AG hinzu zu erwerben, indem sie einen Teilgeschäftsanteil in Höhe von 51,81 % an der SAT.1 Beteiligungs GmbH von der Blitz 01-931 GmbH übernimmt. Die Blitz 01-931 GmbH, eine mittelbar über die Taurus TV GmbH vollständig im Anteilsbesitz der insolventen Kirch Media GmbH & Co. KGaA stehende Holdinggesellschaft, hielt bislang insgesamt 59 % der Anteile an der SAT.1 Beteiligungs GmbH. Die übrigen 7,19 % der Anteile wird – z. T. mittelbar über ihre Tochtergesellschaft AKTUELL Presse-Fernsehen GmbH & Co. KG – die Axel Springer AG übernehmen. Diese stockt dadurch ihren Anteil von bislang 41 % auf 48,19 % auf.


Die Saban-Gruppe erhöht durch die Aufstockung der Mehrheitsbeteiligung der P7S1 Holding L.P. an der ProSiebenSAT.1 Media AG ihren Einfluss auf diese Sendergruppierung.


In den maßgeblichen Referenzzeiträumen für die beiden angezeigten Vorgänge (April 2003 bis März 2004 und Mai 2003 bis April 2004) erzielten die der Veranstalterin, der ProSiebenSAT.1 Media AG, der German Media Partners L.P. und der Saban-Gruppe zuzurechnenden Programme insgesamt Zuschaueranteile von 22,30 % bzw. 22,21 %.


n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG / Beteiligungsveränderung


Die n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG hat angezeigt, dass ihre Gesellschafterin CNN/Time Warner Beteiligungs OHG beabsichtigt, 0,21 % der Anteile von ihrer Mitgesellschafterin RTL Television GmbH zu erwerben und ihre Beteiligung somit von 49,79 % auf 50 % zu erhöhen. Beide Gesellschafter halten dann jeweils 50 % an der Veranstalterin.


An der CNN/Time Warner Beteiligungs OHG hält die CNN Germany, Inc. 51,26 % der Anteile. Die restlichen 48,74 % der Anteile hielt bislang die Time Warner Entertainment Germany GmbH & Co. Medienvertrieb OHG. Die Veranstalterin hat angezeigt, dass diese Anteile konzernintern auf die Turner Broadcasting System International, Inc. übertragen wurden. Alle an dieser Transaktion beteiligten Unternehmen stehen mittelbar vollständig im Beteiligungsbesitz der Time Warner, Inc.


Den Time-Warner-Gesellschaften sind keine weiteren Zuschaueranteile bundesweiter Fernsehprogramme mehr zuzurechnen: Tochtergesellschaften der Time-Warner-Gruppe haben kürzlich sämtliche Kapitalanteile an der VIVA Media AG und der VIVA Plus Fernsehen GmbH an eine Tochtergesellschaft der Viacom, Inc. veräußert und die Stimmrechtsvereinbarungen mit dritten VIVA-Media-Gesellschaftern beendet (vgl. Pressemitteilung 08/2004). Ferner hat die Veranstalterin von CNN Deutschland, an der Time Warner, Inc. mittelbar 50 % der Anteile hält, ihren Programmbetrieb Ende letzten Jahres eingestellt.


Wein TV (Wine Network Germany GmbH) / Zulassung


Die Wine Network Germany GmbH hat die Zulassung von Wein TV, einem bundesweiten deutschsprachigen Fernsehspartenprogramm rund um den Themenkreis Wein und Lebensart, beantragt. Die Antragstellerin beabsichtigt, Wein TV frei empfangbar über Satellit und ggf. digital terrestrisch sowie als Pay-TV über Kabel u. a. in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu verbreiten. Das Programm soll auf der „PrimaTV“-Plattform auf der Grundlage eines Plattform- und Vermarktungsvertrags mit der Decimus GmbH, auf der „Ish Plus“-Plattform der Kabelnetzbetreiberin Ish GmbH & Co. KG und auf der Pay-TV-Plattform der Kabel Deutschland Vertriebs & Service GmbH & Co. KG (KDG) angeboten werden.


Die Antragstellerin steht über die Zwischenholding Dominus Fund Ltd. vollständig im Beteiligungsbesitz der Wine Network, Inc., USA. An dieser sind folgende Gesellschafter beteiligt: Patrick Brunet und Lorie Kim (jeweils 32,5 %), George Lissandrello (5,069 %), Mark Bogart (2,222 %), Jim Moonier (1,667 %), Mike Larratt (1,111 %), Raphael Che (1 %) und Steve Cheskin (0,601 %). Die restlichen Anteile (23,33 %) befinden sich im Eigenbesitz der Gesellschaft. Der Geschäftsführer der Wine Network, Inc. und der Veranstalterin Patrick Brunet und Lorie Kim sind die Unternehmensgründer. Beide sind in Deutschland nicht anderweitig im Medienbereich aktiv.


Das Programm Wein TV ist aufgrund der vertraglich vorgesehenen Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung der Plattformbetreiberin Decimus GmbH und damit auch ihrer Muttergesellschaft, der PrimaCom AG, zuzurechnen. Ihnen werden darüber hinaus das Programm Silverline Movie Channel und die im Paket „movies and more“ enthaltenen Programme zugerechnet. Ebenso ist Wein TV der Plattformbetreiberin KDG zuzurechnen, der zudem die Programme Kinowelt TV Premium und tv.gusto zugerechnet werden (vgl. Pressemitteilung 08/2004). Die KEK hat bereits am 27.08.2004 entschieden, dass der Zulassung keine medienkonzentrationsrechtlichen Gründe entgegenstehen.


Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37 RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige Landesmedienanstalt.

Potsdam, 07.09.2004