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04/05 DSF Deutsches Sportfernsehen GmbH; GoldStar TV GmbH & Co. KG, Hit24 Television GmbH; 13th Street GmbH; BW family tv GmbH i. G.; prima TV broadcasting GmbH; TD1 Türkisch-Deutschsprachige Kabel-TV-GmbH
96. Sitzung der KEK am 12.04.2005


- Beteiligungsveränderung / DSF Deutsches Sportfernsehen GmbH

- Beteiligungsveränderung / GoldStar TV GmbH & Co. KG, Hit24 Television GmbH

- Zulassung 13th Street / 13th Street GmbH

- Zulassung BW family / BW family tv GmbH i. G.

- Zulassung Starblitz und Vitalissimo / Beteiligungsveränderung / primaTV broadcasting GmbH

- Zulassung TD1 / TD1 Türkisch-Deutschsprachige Kabel-TV-GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


Beteiligungsveränderung / DSF Deutsches Sportfernsehen GmbH


Die DSF Deutsches Sportfernsehen GmbH hat Beteiligungsveränderungen angezeigt, wonach sie künftig unmittelbar und mittelbar im alleinigen Anteilsbesitz der EM.TV AG steht: Diese erwirbt von der KarstadtQuelle New Media AG, einer Tochtergesellschaft der Karstadt Quelle AG, einen Anteil von 49,9 % an der Sport Media Holding GmbH. Die übrigen 50,1 % der Anteile hält die EM.TV AG bereits mittelbar über ihre 100%ige Tochtergesellschaft EM.Sport GmbH. Die Sport Media Holding GmbH ist in Höhe von 81,13 % der Anteile an der Veranstalterin beteiligt; die restlichen bislang von Dr. Hans-Dieter Cleven gehaltenen Anteile wird die EM.TV AG ebenfalls übernehmen.


Am stimmberechtigten Aktienkapital der börsennotierten EM.TV AG sind die Constant Ventures II Luxembourg S.A., eine über Zwischengesellschaften vollständig im Anteilsbesitz der Familie Vermeulen stehende Risikokapitalgesellschaft, zu 9,85 % und der Investmentfonds Centaurus Alpha Master Fund Ltd. zu 7,42 % beteiligt; 82,73 % der stimmberechtigten Aktien befinden sich in Streubesitz (Stand: 31.12.2004). Die Centaurus Alpha Master Fund Ltd. hält derzeit u. a. eine Beteiligung von 3,8 % an dem französischen Fernsehkonzern Canal+ S.A.


Im bundesweiten privaten Fernsehen hält die EM.TV AG des weiteren sämtliche Anteile an der Junior.TV GmbH & Co. KG, die auf der digitalen Plattform von Premiere das Unterhaltungsspartenprogramm Junior veranstaltet. Ihre 45%ige Beteiligung an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft, die ihrerseits an den Veranstaltern der Programme Tele 5 und RTL beteiligt ist, hat die EM.TV AG dagegen kürzlich aufgegeben (vgl. Pressemitteilung 02/2005). Zu den Beteiligungen der EM.TV AG im Geschäftsbereich Sport zählen auch das Onlineportal Sport1 und das Produktionsunternehmen PLAZAMEDIA GmbH. Die EM.TV AG betreibt darüber hinaus im Bereich von Kinder- und Jugendprogrammen (Ko-)Produktion und Rechtehandel sowie die Vermarktung von TV-Figuren.


Der gemeinsame Zuschaueranteil von DSF und Junior erreichte in der Referenzperiode von Februar 2004 bis Januar 2005 eine Höhe von ca. 1,17 %.


Beteiligungsveränderung / GoldStar TV GmbH & Co. KG, Hit24 Television GmbH


Gegenstand des Verfahrens ist eine Beteiligungsveränderung, die die GoldStar TV GmbH & Co. KG, Veranstalterin der Programme GoldStar TV und Heimatkanal, und ihre 100%ige Tochtergesellschaft Hit24 Television GmbH, die das Programm Hit24 veranstaltet, betrifft. Danach überträgt der bisherige Alleingesellschafter der GoldStar TV GmbH & Co. KG, Gottfried Zmeck, jeweils 5 % der Anteile auf seine Töchter Barbara und Julia Zmeck. Sämtliche Anteile an der Goldstar TV Geschäftsführungs GmbH, der geschäftsführenden Komplementärgesellschaft ohne Kapitalbeteiligung, verbleiben bei Gottfried Zmeck. Julia und Barbara Zmeck sind bei der Ausübung der mit den Kapitalanteilen verbundenen Stimmrechte an Weisungen Gottfried Zmecks gebunden. Sie halten keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich.


GoldStar TV, Heimatkanal und Hit24 werden bundesweit ausschließlich auf der Premiere-Plattform verbreitet. Die Programme sind den Veranstalterinnen, Gottfried Zmeck und aufgrund der Einflussmöglichkeiten auf wesentliche Entscheidungen zur Gestaltung dieser Programme auch der Plattformbetreiberin Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG zuzurechnen.


Zulassung 13th Street / 13th Street GmbH


Die 13th Street GmbH hat die Verlängerung ihrer Zulassung für das bundesweite Fernsehspartenprogramm 13th Street um weitere sieben Jahre beantragt. Die Laufzeit der derzeit gültigen Zulassung endet mit Ablauf des 30.04.2005. 13th Street ist ein 24-stündiges Pay-TV-Spartenprogramm mit dem Schwerpunkt auf Fernsehserien und Spielfilmen der Genres Action, Krimi und Mystery. Es wird bundesweit auf den Pay-TV-Plattformen der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG, der Decimus Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH (einer Tochtergesellschaft der Primacom AG) und von der Ish GmbH & Co. KG verbreitet.


Die Veranstalterin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Konzerns NBC Universal. Ihr und ihren Obergesellschaften einschließlich der NBC Universal, Inc., NBC Holding, Inc. und General Electric Company sind neben 13th Street die Programme Sci-Fi Channel, NBC Europe und History Channel zuzurechnen. Die Verträge mit den genannten Plattformbetreibern enthalten keine zurechnungsrelevanten Regelungen, so dass diesen das Programm 13th Street nicht zuzurechnen ist.


Zulassung BW family / BW family tv GmbH i. G.


Die in Gründung befindliche BW family tv GmbH hat die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten familienorientierten Fernsehvollprogramms BW family beantragt. BW family soll bundesweit frei empfangbar über digitalen ASTRA-Satelliten sowie analog und digital über Kabel verbreitet werden. Der Sendestart ist für Anfang Juli 2005 vorgesehen.


An der Antragstellerin sind die folgenden Gesellschafter beteiligt:


Evangelisches Medienhaus GmbH: 22,0 %

(davon 7,5 % der Anteile treuhänderisch für die ASTRATEL Radio- und Television-Beteiligungsgesellschaft mbH) Salo Holding AG: 20,0 %

Weber Management GmbH: 20,0 %

L-TV GmbH: 10,0 %

ERB Medien GmbH: 10,0 %

Evangelischer Rundfunkdienst Baden ERB gGmbH: 5,0 %

Henning Röhl: 5,0 %

b.i.g. gruppe-management GmbH: 5,0 %

Com!media GmbH: 1,5 %

EKD Media GmbH: 1,5 %


Die Evangelisches Medienhaus GmbH steht vollständig im Anteilsbesitz der Evangelischen Landeskirche Württemberg. Diese hält über die 100%ige Tochtergesellschaft Evangelischer Rundfunkdienst Baden ERB gGmbH auch 90 % der Anteile an der ERB Medien GmbH. Die Evangelisches Medienhaus GmbH hält u. a. 13 % an dem Filmproduktionsunternehmen eikon-südwest GmbH, einem mit der Produktionsfirma Eikon Media gGmbH verbundenen Unternehmen. Die eikon Media gGmbH ist mittelbar in Höhe von 12,75 % an der Bibel TV Stiftung gGmbH beteiligt, die das bundesweite Fernsehprogramm Bibel TV veranstaltet. An der Salo Holding AG hält Rolf Salo 80 % und Marion Salo 20 % der Anteile. Die Gesellschaft ist nicht anderweitig im Medienbereich tätig oder beteiligt. Die Weber Management GmbH steht im Anteilsbesitz von Wilhelm F. Weber und Heidemarie Weber. Das Unternehmen beabsichtigt, BW family Programm zuzuliefern; anderweitige Medienaktivitäten bestehen nicht. Die L-TV GmbH hält eine Zulassung für das derzeit noch nicht ausgestrahlte bundesweite Vollprogramm L-TV. Geschäftsführende Gesellschafter sind Manfred Kusterer (65 %) und Hans-Martin Fischer (35 %). L-TV produziert u. a. Beiträge für das Regionalprogramm R.TV Stuttgart. Die katholische Produktionsgesellschaft ASTRATEL hält 12,75 % der Anteile an der Veranstalterin von Bibel TV. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Tellux Beteiligungsgesellschaft mbH, die der katholischen Kirche zuzuordnen ist, und hält auch Beteiligungen im Hörfunkbereich. Der geschäftsführende Gesellschafter Henning Röhl ist zugleich Geschäftsführer der Veranstalterin von Bibel TV. Er ist nicht anderweitig im Medienbereich beteiligt. Alleingesellschafter der b.i.g. gruppe-management GmbH ist Bernd Bechtold. Das Unternehmen plant, für BW family Branchen- und Unternehmerportraits zuzuliefern. Sämtliche Anteile an der Com!media GmbH hält Günter Mahler als Treuhänder für die Vereinigung Evangelischer Freikirchen. Diese Vereinigung ist an der Veranstalterin von Bibel TV in Höhe von 2,5 % beteiligt. An der EKD Media GmbH sind die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) mit 60 % und das Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik gGmbH mit 40 % beteiligt.


Zulassung Starblitz und Vitalissimo / Beteiligungsveränderung / primaTV broadcasting GmbH


Die primaTV broadcasting GmbH hat einen Antrag auf Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung der Spartenprogramme Starblitz (Schwerpunkt Musik und deutsche Spielfilme) und Vitalissimo (Gesundheit und Wellness) gestellt. Die Programminhalte werden derzeit vollständig von der TV.BERLIN NEU Produktionsgesellschaft mbH zugeliefert. Die Programme sollen als einzelne digitale Pay-TV-Kanäle an andere Kabelnetzbetreiber wie auch an den Pay-TV-Plattformbetreiber Decimus GmbH vertrieben werden.


Die Antragstellerin, die bereits Lizenzen zur Veranstaltung der bundesweiten Fernsehprogramme Erotik First und Nachrichten aus aller Welt hält, hat zudem eine Beteiligungsveränderung angezeigt: Die KVR Kabel- und Versorgungsträgertiefbau, Rohrleitungsbau GmbH wird sämtliche Anteile an der Veranstalterin von Christian Brodersen erwerben, der bislang diese Anteile treuhänderisch für die PrimaCom AG hält. Die KVR Kabel- und Versorgungsträgertiefbau, Rohrleitungsbau GmbH steht im Anteilsbesitz des ehemaligen Geschäftsführers der Veranstalterin Hans-Werner Klose (26 %) und seiner Ehefrau Edeltraud Klose (74 %). Das Unternehmen und seine Gesellschafter sind nicht anderweitig im Medienbereich aktiv.


Die Programme Starblitz und Vitalissimo sind wegen der vollständigen Programmzulieferung auch der TV.BERLIN Produktionsgesellschaft mbH zuzurechnen (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag). Somit ist der Veranstalterin umgekehrt auch das von dieser veranstaltete bundesweite Programm TV.BERLIN zuzurechnen. Mit Vollzug der Beteiligungsveränderung sind die von der primaTV broadcasting GmbH veranstalteten Programme dagegen nicht mehr der PrimaCom AG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt auch nicht über die PrimaCom-Tochter Decimus GmbH: Für eine Zurechnung zu dieser als Plattformbetreiberin gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Rundfunkstaatsvertrag, d. h. aufgrund einer Stellung, die wesentliche Programmentscheidungen des Veranstalters von der Zustimmung der Plattformbetreiberin abhängig macht, liegen keine Anhaltspunkte vor.


Zulassung TD1/ TD 1 Türkisch-Deutschsprachige Kabel-TV-GmbH


Die TD1 Türkisch-Deutschsprachige Kabel-TV-GmbH hat die Erweiterung ihrer Zulassung zur Veranstaltung eines teils deutsch-, teils türkischsprachigen Fernsehvollprogramms TD1 für die bundesweite Verbreitung über Satellit beantragt. Das Programm wird bereits seit 1985 im Berliner Mischkanal veranstaltet und über Kabel im Raum Berlin verbreitet. Am Stammkapital der Antragstellerin sind Atalay Özcakir in Höhe von 30 % und der Geschäftsführer Dursun Yigit zu 70 % beteiligt. Nach Auskunft der Antragstellerin sind weder sie noch ihre Gesellschafter anderweitig im Medienbereich aktiv. Der Beschluss der KEK erging bereits am 23.03.2005 aufgrund der Beratung in der 95. Sitzung vom 15.03.2005.


Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37 RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige Landesmedienanstalt.

Potsdam, 13.04.2005