96. Sitzung der KEK am 12.04.2005
- Beteiligungsveränderung / DSF Deutsches
Sportfernsehen GmbH
- Beteiligungsveränderung /
GoldStar TV GmbH & Co. KG, Hit24 Television GmbH
-
Zulassung 13th Street / 13th Street GmbH
- Zulassung BW
family / BW family tv GmbH i. G.
- Zulassung Starblitz
und Vitalissimo / Beteiligungsveränderung / primaTV
broadcasting GmbH
- Zulassung TD1 / TD1
Türkisch-Deutschsprachige Kabel-TV-GmbH
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden
Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt
entgegenstehen:
Beteiligungsveränderung / DSF Deutsches
Sportfernsehen GmbH
Die DSF
Deutsches Sportfernsehen GmbH hat
Beteiligungsveränderungen angezeigt, wonach sie
künftig unmittelbar und mittelbar im alleinigen
Anteilsbesitz der EM.TV AG steht: Diese erwirbt von der
KarstadtQuelle New Media AG, einer Tochtergesellschaft der
Karstadt Quelle AG, einen Anteil von 49,9 % an der Sport
Media Holding GmbH. Die übrigen 50,1 % der Anteile
hält die EM.TV AG bereits mittelbar über ihre
100%ige Tochtergesellschaft EM.Sport GmbH. Die Sport Media
Holding GmbH ist in Höhe von 81,13 % der Anteile an der
Veranstalterin beteiligt; die restlichen bislang von Dr.
Hans-Dieter Cleven gehaltenen Anteile wird die EM.TV AG
ebenfalls übernehmen.
Am stimmberechtigten Aktienkapital der börsennotierten
EM.TV AG sind die Constant Ventures II Luxembourg S.A., eine
über Zwischengesellschaften vollständig im
Anteilsbesitz der Familie Vermeulen stehende
Risikokapitalgesellschaft, zu 9,85 % und der Investmentfonds
Centaurus Alpha Master Fund Ltd. zu 7,42 % beteiligt; 82,73
% der stimmberechtigten Aktien befinden sich in Streubesitz
(Stand: 31.12.2004). Die Centaurus Alpha Master Fund Ltd.
hält derzeit u. a. eine Beteiligung von 3,8 % an dem
französischen Fernsehkonzern Canal+ S.A.
Im bundesweiten privaten Fernsehen hält die EM.TV AG
des weiteren sämtliche Anteile an der Junior.TV GmbH &
Co. KG, die auf der digitalen Plattform von Premiere das
Unterhaltungsspartenprogramm Junior veranstaltet. Ihre
45%ige Beteiligung an der Tele-München Fernseh-GmbH &
Co. Produktionsgesellschaft, die ihrerseits an den
Veranstaltern der Programme Tele 5 und RTL beteiligt ist,
hat die EM.TV AG dagegen kürzlich aufgegeben (vgl.
Pressemitteilung 02/2005). Zu den Beteiligungen der EM.TV AG
im Geschäftsbereich Sport zählen auch das
Onlineportal Sport1 und das Produktionsunternehmen
PLAZAMEDIA GmbH. Die EM.TV AG betreibt darüber hinaus
im Bereich von Kinder- und Jugendprogrammen (Ko-)Produktion
und Rechtehandel sowie die Vermarktung von TV-Figuren.
Der gemeinsame Zuschaueranteil von DSF und Junior erreichte
in der Referenzperiode von Februar 2004 bis Januar 2005 eine
Höhe von ca. 1,17 %.
Beteiligungsveränderung / GoldStar TV GmbH & Co. KG,
Hit24 Television GmbH
Gegenstand des Verfahrens ist eine
Beteiligungsveränderung, die die GoldStar TV GmbH & Co.
KG, Veranstalterin der Programme GoldStar TV und
Heimatkanal, und ihre 100%ige Tochtergesellschaft Hit24
Television GmbH, die das Programm Hit24 veranstaltet,
betrifft. Danach überträgt der bisherige
Alleingesellschafter der GoldStar TV GmbH & Co. KG,
Gottfried Zmeck, jeweils 5 % der Anteile auf seine
Töchter Barbara und Julia Zmeck. Sämtliche Anteile
an der Goldstar TV Geschäftsführungs GmbH, der
geschäftsführenden Komplementärgesellschaft
ohne Kapitalbeteiligung, verbleiben bei Gottfried Zmeck.
Julia und Barbara Zmeck sind bei der Ausübung der mit
den Kapitalanteilen verbundenen Stimmrechte an Weisungen
Gottfried Zmecks gebunden. Sie halten keine weiteren
Beteiligungen im Medienbereich.
GoldStar TV, Heimatkanal und Hit24 werden bundesweit
ausschließlich auf der Premiere-Plattform verbreitet.
Die Programme sind den Veranstalterinnen, Gottfried Zmeck
und aufgrund der Einflussmöglichkeiten auf wesentliche
Entscheidungen zur Gestaltung dieser Programme auch der
Plattformbetreiberin Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG
zuzurechnen.
Zulassung 13th Street / 13th Street GmbH
Die 13th
Street GmbH hat die Verlängerung ihrer Zulassung
für das bundesweite Fernsehspartenprogramm 13th Street
um weitere sieben Jahre beantragt. Die Laufzeit der derzeit
gültigen Zulassung endet mit Ablauf des 30.04.2005.
13th Street ist ein 24-stündiges Pay-TV-Spartenprogramm
mit dem Schwerpunkt auf Fernsehserien und Spielfilmen der
Genres Action, Krimi und Mystery. Es wird bundesweit auf den
Pay-TV-Plattformen der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, der
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG, der
Decimus Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH (einer
Tochtergesellschaft der Primacom AG) und von der Ish GmbH &
Co. KG verbreitet.
Die Veranstalterin ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des
Konzerns NBC Universal. Ihr und ihren Obergesellschaften
einschließlich der NBC Universal, Inc., NBC Holding,
Inc. und General Electric Company sind neben 13th Street die
Programme Sci-Fi Channel, NBC Europe und History Channel
zuzurechnen. Die Verträge mit den genannten
Plattformbetreibern enthalten keine zurechnungsrelevanten
Regelungen, so dass diesen das Programm 13th Street nicht
zuzurechnen ist.
Zulassung BW family / BW family tv GmbH i. G.
Die in Gründung befindliche BW family tv GmbH hat die
Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten
familienorientierten Fernsehvollprogramms BW family
beantragt. BW family soll bundesweit frei empfangbar
über digitalen ASTRA-Satelliten sowie analog und
digital über Kabel verbreitet werden. Der Sendestart
ist für Anfang Juli 2005 vorgesehen.
An der Antragstellerin sind die folgenden Gesellschafter
beteiligt:
Evangelisches Medienhaus GmbH: 22,0 %
(davon 7,5 % der
Anteile treuhänderisch für die ASTRATEL Radio- und
Television-Beteiligungsgesellschaft mbH) Salo Holding AG:
20,0 %
Weber Management GmbH: 20,0 %
L-TV GmbH: 10,0
%
ERB Medien GmbH: 10,0 %
Evangelischer Rundfunkdienst
Baden ERB gGmbH: 5,0 %
Henning Röhl: 5,0 %
b.i.g. gruppe-management GmbH: 5,0 %
Com!media GmbH: 1,5
%
EKD Media GmbH: 1,5 %
Die Evangelisches Medienhaus GmbH steht
vollständig im Anteilsbesitz der Evangelischen
Landeskirche Württemberg. Diese hält über die
100%ige Tochtergesellschaft Evangelischer Rundfunkdienst
Baden ERB gGmbH auch 90 % der Anteile an der ERB
Medien GmbH. Die Evangelisches Medienhaus GmbH hält
u. a. 13 % an dem Filmproduktionsunternehmen
eikon-südwest GmbH, einem mit der Produktionsfirma
Eikon Media gGmbH verbundenen Unternehmen. Die eikon Media
gGmbH ist mittelbar in Höhe von 12,75 % an der Bibel TV
Stiftung gGmbH beteiligt, die das bundesweite
Fernsehprogramm Bibel TV veranstaltet. An der Salo
Holding AG hält Rolf Salo 80 % und Marion Salo 20 %
der Anteile. Die Gesellschaft ist nicht anderweitig im
Medienbereich tätig oder beteiligt. Die Weber
Management GmbH steht im Anteilsbesitz von Wilhelm F.
Weber und Heidemarie Weber. Das Unternehmen beabsichtigt, BW
family Programm zuzuliefern; anderweitige
Medienaktivitäten bestehen nicht. Die L-TV GmbH
hält eine Zulassung für das derzeit noch nicht
ausgestrahlte bundesweite Vollprogramm L-TV.
Geschäftsführende Gesellschafter sind Manfred
Kusterer (65 %) und Hans-Martin Fischer (35 %). L-TV
produziert u. a. Beiträge für das Regionalprogramm
R.TV Stuttgart. Die katholische Produktionsgesellschaft
ASTRATEL hält 12,75 % der Anteile an der
Veranstalterin von Bibel TV. Sie ist eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Tellux Beteiligungsgesellschaft mbH,
die der katholischen Kirche zuzuordnen ist, und hält
auch Beteiligungen im Hörfunkbereich. Der
geschäftsführende Gesellschafter Henning
Röhl ist zugleich Geschäftsführer der
Veranstalterin von Bibel TV. Er ist nicht anderweitig im
Medienbereich beteiligt. Alleingesellschafter der b.i.g.
gruppe-management GmbH ist Bernd Bechtold. Das
Unternehmen plant, für BW family Branchen- und
Unternehmerportraits zuzuliefern. Sämtliche Anteile an
der Com!media GmbH hält Günter Mahler als
Treuhänder für die Vereinigung Evangelischer
Freikirchen. Diese Vereinigung ist an der Veranstalterin von
Bibel TV in Höhe von 2,5 % beteiligt. An der EKD
Media GmbH sind die Evangelische Kirche Deutschlands
(EKD) mit 60 % und das Gemeinschaftswerk der Evangelischen
Publizistik gGmbH mit 40 % beteiligt.
Zulassung Starblitz und Vitalissimo /
Beteiligungsveränderung / primaTV broadcasting
GmbH
Die primaTV broadcasting GmbH hat einen Antrag auf Zulassung
zur bundesweiten Veranstaltung der Spartenprogramme
Starblitz (Schwerpunkt Musik und deutsche Spielfilme) und
Vitalissimo (Gesundheit und Wellness) gestellt. Die
Programminhalte werden derzeit vollständig von der
TV.BERLIN NEU Produktionsgesellschaft mbH zugeliefert. Die
Programme sollen als einzelne digitale Pay-TV-Kanäle an
andere Kabelnetzbetreiber wie auch an den
Pay-TV-Plattformbetreiber Decimus GmbH vertrieben werden.
Die Antragstellerin, die bereits Lizenzen zur Veranstaltung
der bundesweiten Fernsehprogramme Erotik First und
Nachrichten aus aller Welt hält, hat zudem eine
Beteiligungsveränderung angezeigt: Die KVR Kabel- und
Versorgungsträgertiefbau, Rohrleitungsbau GmbH wird
sämtliche Anteile an der Veranstalterin von Christian
Brodersen erwerben, der bislang diese Anteile
treuhänderisch für die PrimaCom AG hält. Die
KVR Kabel- und Versorgungsträgertiefbau,
Rohrleitungsbau GmbH steht im Anteilsbesitz des ehemaligen
Geschäftsführers der Veranstalterin Hans-Werner
Klose (26 %) und seiner Ehefrau Edeltraud Klose (74 %). Das
Unternehmen und seine Gesellschafter sind nicht anderweitig
im Medienbereich aktiv.
Die Programme Starblitz und Vitalissimo sind wegen der
vollständigen Programmzulieferung auch der TV.BERLIN
Produktionsgesellschaft mbH zuzurechnen (§ 28 Abs. 2
Satz 2 Nr. 1 Rundfunkstaatsvertrag). Somit ist der
Veranstalterin umgekehrt auch das von dieser veranstaltete
bundesweite Programm TV.BERLIN zuzurechnen. Mit Vollzug der
Beteiligungsveränderung sind die von der primaTV
broadcasting GmbH veranstalteten Programme dagegen nicht
mehr der PrimaCom AG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt
auch nicht über die PrimaCom-Tochter Decimus GmbH:
Für eine Zurechnung zu dieser als Plattformbetreiberin
gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2
Rundfunkstaatsvertrag, d. h. aufgrund einer Stellung, die
wesentliche Programmentscheidungen des Veranstalters von der
Zustimmung der Plattformbetreiberin abhängig macht,
liegen keine Anhaltspunkte vor.
Zulassung TD1/ TD 1 Türkisch-Deutschsprachige
Kabel-TV-GmbH
Die TD1 Türkisch-Deutschsprachige Kabel-TV-GmbH hat die
Erweiterung ihrer Zulassung zur Veranstaltung eines teils
deutsch-, teils türkischsprachigen Fernsehvollprogramms
TD1 für die bundesweite Verbreitung über Satellit
beantragt. Das Programm wird bereits seit 1985 im Berliner
Mischkanal veranstaltet und über Kabel im Raum Berlin
verbreitet. Am Stammkapital der Antragstellerin sind Atalay
Özcakir in Höhe von 30 % und der
Geschäftsführer Dursun Yigit zu 70 % beteiligt.
Nach Auskunft der Antragstellerin sind weder sie noch ihre
Gesellschafter anderweitig im Medienbereich aktiv. Der
Beschluss der KEK erging bereits am 23.03.2005 aufgrund der
Beratung in der 95. Sitzung vom 15.03.2005.
Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37
RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem
Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige
Landesmedienanstalt.
Potsdam, 13.04.2005