KEK - Information - Pressemitteilung
06/05 NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG; easy.tv Infotainmentkanal; GUTE LAUNE TV; ONYX Television GmbH
97. Sitzung der KEK am 10.05.2005
- Beteiligungsveränderung / NEUN LIVE Fernsehen GmbH &
Co. KG
- Zulassung easy.tv Infotainmentkanal / primaTV broadcasting GmbH
- Zulassung GUTE LAUNE TV / gute laune tv GmbH
- Beteiligungsveränderung / ONYX Television GmbH
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden
Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt
entgegenstehen:
Beteiligungsveränderung / NEUN LIVE Fernsehen GmbH &
Co. KG
Angezeigt war eine Beteiligungsveränderung bei der
Muttergesellschaft der NEUN
LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG, der EUVIA Media AG & Co.
KG. Danach übernimmt die ProSiebenSAT.1 Media AG, die
bereits 48,4 % der Anteile an der EUVIA Media AG & Co. KG
hält, auch den 48,6%igen Anteil der in Liquidation
befindlichen H.O.T. Networks GmbH sowie den 3%igen Anteil
von Christiane zu Salm und ist somit künftig
Alleingesellschafterin. Dr. Georg Kofler, Vorsitzender der
Geschäftsführung und mittelbarer Gesellschafter
der Veranstalterin von Premiere, hatte zuvor auf seine
Option auf den Erwerb von 3 % der Anteile an der EUVIA Media
AG & Co. KG von der H.O.T. Networks GmbH verzichtet.
Parallel dazu erwirbt die ProSiebenSAT.1 Media AG
sämtliche Anteile an der geschäftsführenden
Komplementärgesellschaft EUVIA Media Verwaltungs AG.
Die EUVIA Media AG & Co. KG ist auch alleinige
Gesellschafterin der EUVIA Travel GmbH, die den als
Mediendienst zulassungsfreien Reiseeinkaufskanal
sonnenklar TV betreibt.
Das Programm NEUN LIVE wurde der ProSiebenSAT.1 Media AG
schon vor der Übernahme sämtlicher Anteile neben
den Programmen SAT.1, ProSieben, Kabel 1 und N24
zugerechnet. Die Zuschaueranteile dieser Sender lagen in der
Referenzperiode von April 2004 bis März 2005 insgesamt
bei 21,73 %.
Zulassung easy.tv Infotainmentkanal / primaTV
broadcasting GmbH
Die primaTV broadcasting GmbH hat einen Antrag auf Zulassung
zur bundesweiten Veranstaltung des Fernsehprogramms easy.tv
Infotainmentkanal gestellt. Der easy.tv Infotainmentkanal
soll als Hinweis-Programm für das neue von der Primacom
AG angebotene Programmpaket easy.tv dienen.
Dieses Paket wird zunächst aus den bereits zugelassenen
Pay-TV-Programmen anderer Veranstalter bestehen; zu einem
späteren Zeitpunkt soll es um die Programme easy.sport
und easy.kids ergänzt werden, für die die primaTV
broadcasting GmbH ebenfalls eine Zulassung beantragt hat.
Über die medienkonzentrationsrechtliche
Unbedenklichkeit dieser Programme kann zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht entschieden werden.
Der easy.tv Infotainmentkanal soll frei empfangbar digital
über Satellit (Astra), Kabel und DSL-Netze im
deutschsprachigen Raum verbreitet werden. Er soll wie die
übrigen von der primaTV broadcasting GmbH
veranstalteten Programme (Starblitz, Vitalissimo, Erotik
First, Nachrichten aus aller Welt) von der Decimus
Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, einer 100%igen
Tochtergesellschaft der Kabelnetzbetreiberin Primacom AG,
vermarktet werden.
Sämtliche Anteile an der Veranstalterin hielt
zunächst die Primacom AG, die sie später auf den
Rechtsanwalt und Notar Christian Brodersen als
Treuhänder übertrug. Die KEK hat jüngst die
Übernahme sämtlicher Anteile an der Veranstalterin
durch die KVR Kabel- und Versorgungsträgertiefbau,
Rohrleitungsbau GmbH, an der Hans-Werner Klose mit 26 % der
Anteile und seine Ehefrau Edeltraud Klose mit 74 % beteiligt
ist, als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich
bestätigt (vgl. Pressemitteilung 04/2005).
Zulassung GUTE LAUNE TV / gute laune tv GmbH
Die gute
laune tv GmbH hat einen Antrag auf Zulassung des
bundesweiten Fernsehprogramms GUTE LAUNE TV gestellt. Das
beantragte Programm soll aus Musiksendungen und anderen
Unterhaltungsformaten bestehen und über Satellit, Kabel
und gegebenenfalls DVB-T in Deutschland und anderen
deutschsprachigen Gebieten Europas verbreitet werden. Es ist
vorgesehen, das Programm auf Grundlage eines Plattform- und
Vermarktungsvertrags mit der Kabel Deutschland Vertrieb &
Service GmbH & Co. KG auf deren Pay-TV-Plattform zu
verbreiten; der Abschluss weiterer Plattformverträge
ist beabsichtigt. An der Antragstellerin sind folgende
Gesellschafter beteiligt:
Michael Karthal: 64,8 %
Dr. Wolfgang Jahrreiss: 28,2 %
Marko Tomazin: 3,5 %
James Wells: 3,5 %
Diese Beteiligten sind nach Auskunft der Antragstellerin
nicht anderweitig im Medienbereich aktiv oder beteiligt.
GUTE LAUNE TV wird der Antragstellerin und ihren
Gesellschaftern Michael Karthal und Dr. Wolfgang Jahrreiss
zugerechnet. Da laut Plattformvertrag wesentliche
Programmentscheidungen der Veranstalterin von der Zustimmung
der Plattformbetreiberin Kabel Deutschland Vertrieb &
Service GmbH & Co. KG abhängig sind, ist das Programm
gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV auch
dieser zuzurechnen.
Beteiligungsveränderung / ONYX Television
GmbH
Die ONYX Television GmbH, Veranstalterin des bundesweit frei
empfangbar ausgestrahlten digitalen Dokumentationsprogramms
Terra Nova, hat folgende Beteiligungsveränderungen
angezeigt: Die Groupe AB S.A., Frankreich, übernimmt
sämtliche Anteile an der ONYX Television GmbH von der
bisherigen Alleingesellschafterin Capital Media Group
Holding Ltd. (CMG), USA. An der CMG, die damit als
Gesellschafterin ausscheidet, war die Groupe AB zu 56,6 %
beteiligt, 28,5 % der Anteile hielt die Superstar Ventures
Ltd., der Rest der Anteile stand in Streubesitz.
Alleingesellschafterin der Groupe AB S.A. wird die bislang
über eine Beteiligung in Höhe von 76,79 %
verfügende Port Noir Investment S.A.R.L., Luxemburg.
Sie übernimmt auch die restlichen Anteile, die sich im
Anteilsbesitz der JLA Holding S.A.R.L., im Streubesitz und
Eigenbesitz der Groupe AB S.A. befanden. Die Port Noir
Investment S.A.R.L. steht unter der alleinigen Kontrolle von
Claude Berda, dem Verwaltungsratsvorsitzenden und
Vorsitzenden der Geschäftsführung der Groupe AB
S.A.
Die Groupe AB S.A. betreibt in Frankreich 20 digitale
Spartenprogramme und ist dort u. a. im Bereich
Programmproduktion und Rechtehandel tätig. In
Deutschland ist sie zu 50 % an der in Liquidation
befindlichen XINOMINUS GmbH (vormals: ONYX Plus GmbH)
beteiligt, die mehrere Lizenzen zur Veranstaltung von
digitalen Fernsehprogrammen hält, diese aber nicht
veranstaltet.
Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37
RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem
Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige
Landesmedienanstalt.
Potsdam, den 11.05.2005
© KEK 2000