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KEK - Information - Pressemitteilung

06/05 NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG; easy.tv Infotainmentkanal; GUTE LAUNE TV; ONYX Television GmbH

97. Sitzung der KEK am 10.05.2005


- Beteiligungsveränderung / NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG

- Zulassung easy.tv Infotainmentkanal / primaTV broadcasting GmbH

- Zulassung GUTE LAUNE TV / gute laune tv GmbH

- Beteiligungsveränderung / ONYX Television GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


Beteiligungsveränderung / NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG


Angezeigt war eine Beteiligungsveränderung bei der Muttergesellschaft der NEUN LIVE Fernsehen GmbH & Co. KG, der EUVIA Media AG & Co. KG. Danach übernimmt die ProSiebenSAT.1 Media AG, die bereits 48,4 % der Anteile an der EUVIA Media AG & Co. KG hält, auch den 48,6%igen Anteil der in Liquidation befindlichen H.O.T. Networks GmbH sowie den 3%igen Anteil von Christiane zu Salm und ist somit künftig Alleingesellschafterin. Dr. Georg Kofler, Vorsitzender der Geschäftsführung und mittelbarer Gesellschafter der Veranstalterin von Premiere, hatte zuvor auf seine Option auf den Erwerb von 3 % der Anteile an der EUVIA Media AG & Co. KG von der H.O.T. Networks GmbH verzichtet. Parallel dazu erwirbt die ProSiebenSAT.1 Media AG sämtliche Anteile an der geschäftsführenden Komplementärgesellschaft EUVIA Media Verwaltungs AG. Die EUVIA Media AG & Co. KG ist auch alleinige Gesellschafterin der EUVIA Travel GmbH, die den – als Mediendienst zulassungsfreien – Reiseeinkaufskanal sonnenklar TV betreibt.


Das Programm NEUN LIVE wurde der ProSiebenSAT.1 Media AG schon vor der Übernahme sämtlicher Anteile neben den Programmen SAT.1, ProSieben, Kabel 1 und N24 zugerechnet. Die Zuschaueranteile dieser Sender lagen in der Referenzperiode von April 2004 bis März 2005 insgesamt bei 21,73 %.


Zulassung easy.tv Infotainmentkanal / primaTV broadcasting GmbH


Die primaTV broadcasting GmbH hat einen Antrag auf Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung des Fernsehprogramms easy.tv Infotainmentkanal gestellt. Der easy.tv Infotainmentkanal soll als Hinweis-Programm für das neue von der Primacom AG angebotene Programmpaket „easy.tv“ dienen. Dieses Paket wird zunächst aus den bereits zugelassenen Pay-TV-Programmen anderer Veranstalter bestehen; zu einem späteren Zeitpunkt soll es um die Programme easy.sport und easy.kids ergänzt werden, für die die primaTV broadcasting GmbH ebenfalls eine Zulassung beantragt hat. Über die medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Programme kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden werden.


Der easy.tv Infotainmentkanal soll frei empfangbar digital über Satellit (Astra), Kabel und DSL-Netze im deutschsprachigen Raum verbreitet werden. Er soll wie die übrigen von der primaTV broadcasting GmbH veranstalteten Programme (Starblitz, Vitalissimo, Erotik First, Nachrichten aus aller Welt) von der Decimus Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Kabelnetzbetreiberin Primacom AG, vermarktet werden.


Sämtliche Anteile an der Veranstalterin hielt zunächst die Primacom AG, die sie später auf den Rechtsanwalt und Notar Christian Brodersen als Treuhänder übertrug. Die KEK hat jüngst die Übernahme sämtlicher Anteile an der Veranstalterin durch die KVR Kabel- und Versorgungsträgertiefbau, Rohrleitungsbau GmbH, an der Hans-Werner Klose mit 26 % der Anteile und seine Ehefrau Edeltraud Klose mit 74 % beteiligt ist, als medienkonzentrationsrechtlich unbedenklich bestätigt (vgl. Pressemitteilung 04/2005).


Zulassung GUTE LAUNE TV / gute laune tv GmbH


Die gute laune tv GmbH hat einen Antrag auf Zulassung des bundesweiten Fernsehprogramms GUTE LAUNE TV gestellt. Das beantragte Programm soll aus Musiksendungen und anderen Unterhaltungsformaten bestehen und über Satellit, Kabel und gegebenenfalls DVB-T in Deutschland und anderen deutschsprachigen Gebieten Europas verbreitet werden. Es ist vorgesehen, das Programm auf Grundlage eines Plattform- und Vermarktungsvertrags mit der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG auf deren Pay-TV-Plattform zu verbreiten; der Abschluss weiterer Plattformverträge ist beabsichtigt. An der Antragstellerin sind folgende Gesellschafter beteiligt:


Michael Karthal: 64,8 %

Dr. Wolfgang Jahrreiss: 28,2 %

Marko Tomazin: 3,5 %

James Wells: 3,5 %


Diese Beteiligten sind nach Auskunft der Antragstellerin nicht anderweitig im Medienbereich aktiv oder beteiligt.


GUTE LAUNE TV wird der Antragstellerin und ihren Gesellschaftern Michael Karthal und Dr. Wolfgang Jahrreiss zugerechnet. Da laut Plattformvertrag wesentliche Programmentscheidungen der Veranstalterin von der Zustimmung der Plattformbetreiberin Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG abhängig sind, ist das Programm gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV auch dieser zuzurechnen.


Beteiligungsveränderung / ONYX Television GmbH


Die ONYX Television GmbH, Veranstalterin des bundesweit frei empfangbar ausgestrahlten digitalen Dokumentationsprogramms Terra Nova, hat folgende Beteiligungsveränderungen angezeigt: Die Groupe AB S.A., Frankreich, übernimmt sämtliche Anteile an der ONYX Television GmbH von der bisherigen Alleingesellschafterin Capital Media Group Holding Ltd. (CMG), USA. An der CMG, die damit als Gesellschafterin ausscheidet, war die Groupe AB zu 56,6 % beteiligt, 28,5 % der Anteile hielt die Superstar Ventures Ltd., der Rest der Anteile stand in Streubesitz. Alleingesellschafterin der Groupe AB S.A. wird die bislang über eine Beteiligung in Höhe von 76,79 % verfügende Port Noir Investment S.A.R.L., Luxemburg. Sie übernimmt auch die restlichen Anteile, die sich im Anteilsbesitz der JLA Holding S.A.R.L., im Streubesitz und Eigenbesitz der Groupe AB S.A. befanden. Die Port Noir Investment S.A.R.L. steht unter der alleinigen Kontrolle von Claude Berda, dem Verwaltungsratsvorsitzenden und Vorsitzenden der Geschäftsführung der Groupe AB S.A.


Die Groupe AB S.A. betreibt in Frankreich 20 digitale Spartenprogramme und ist dort u. a. im Bereich Programmproduktion und Rechtehandel tätig. In Deutschland ist sie zu 50 % an der in Liquidation befindlichen XINOMINUS GmbH (vormals: ONYX Plus GmbH) beteiligt, die mehrere Lizenzen zur Veranstaltung von digitalen Fernsehprogrammen hält, diese aber nicht veranstaltet.


Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37 RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige Landesmedienanstalt.

Potsdam, den 11.05.2005

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