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11/05 KEK kündigt intensive Prüfung der geplanten Übernahme der ProSiebenSAT.1 Media AG durch die Axel Springer AG an

Der Antrag der Axel Springer AG, sämtliche stimmberechtigten Aktien an der ProSiebenSAT.1 Media AG zu übernehmen und anschließend beide Unternehmen zu verschmelzen, liegt der KEK seit gestern zur Genehmigung vor.


Die Fusion des Medienkonzerns Axel Springer AG mit der bei den Zuschaueranteilen zweitstärksten Sendergruppierung im bundesweiten privaten Fernsehen wirft medienkonzentrationsrechtliche Fragen auf, die die KEK gemäß § 26 Absatz 1 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) untersuchen wird (vgl. auch Pressemitteilung 07/2005). Nach dieser Vorschrift darf ein Unternehmen keine vorherrschende Meinungsmacht erlangen. Die Vermutungstatbestände des § 26 Abs. 2 RStV sind nicht einschlägig, da die Zuschaueranteile der Sender der ProSiebenSAT.1 Media AG die gesetzlichen Schwellenwerte nicht erreichen. Nach der ständigen Entscheidungspraxis der KEK kann vorherrschende Meinungsmacht nach § 26 Abs. 1 RStV auch dann bejaht werden, wenn die Vermutungsregelungen nicht eingreifen. Den Zuschaueranteilen kommt aber auch für die Einschätzung der Meinungsmacht im Rahmen des § 26 Abs. 1 RStV erhebliche Bedeutung zu. Zu berücksichtigen sind ebenso Beiträge zur Meinungsvielfalt in Form von Regional- und Drittfensterprogrammen, sofern sie den Vorgaben des RStV in der Fassung des geltenden Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrags entsprechen.


Die KEK wird sich zudem intensiv mit der Stellung der Axel Springer AG auf medienrelevanten verwandten Märkten befassen. Im Zentrum der Prüfung werden die Bereiche Print (insbesondere Tageszeitungen und Programmzeitschriften), Hörfunk und Online-Medien sowie die möglichen crossmedialen Wechselbeziehungen zur Fernsehveranstaltung stehen. Aus Sicht der KEK besteht hier Informationsbedarf. Insbesondere der Bereich der Hörfunkveranstaltung und -vermarktung erscheint zur Zeit wenig transparent.

Potsdam, 09.08.2005