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08/06 Iran Music GmbH; Reuters Television Limited; CB Sächsische Fernseh Center GmbH; Würfelzucker GmbH i. G.; RTL Group S.A.; ProSiebenSAT.1 Media AG; RTL Nord GmbH

111. Sitzung der KEK am 13.06.2006


- Zulassung Iran Music / Iran Music GmbH

- Zulassung Reuters Broadcast News / Reuters Television Limited

- Zulassung CB Bonus.TV / CB Sächsische Fernseh Center GmbH

- Zulassung Würfelzucker TV / Würfelzucker GmbH i. G.

- Beteiligungsveränderung / RTL Group S.A.

- Beteiligungsveränderung / ProSiebenSAT.1 Media AG

- Zulassung Regionalfensterprogramm für Schleswig-Holstein bei RTL – Benehmensherstellung / RTL Nord GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


Zulassung Iran Music / Iran Music GmbH


Die Iran Music GmbH hat die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms Iran Music beantragt. Das ganztägige Musikprogramm mit dem inhaltlichen Schwerpunkt auf persischer Musik verschiedener Stilrichtungen soll in Farsi (Persisch) ausgestrahlt und ggf. mit deutschen und englischen Untertiteln versehen werden. Geplant ist, Iran Music frei empfangbar digital über Satellit (Hotbird) in Deutschland, im übrigen Europa und im Nahen Osten einschließlich Iran zu verbreiten.


Am Stammkapital halten die geschäftsführenden Gesellschafter Morteza Azizzadeh und Millad Azizzadeh jeweils 50 % der Anteile. Morteza Azizzadeh ist auch als geschäftsführender Gesellschafter mit einem Anteil von 40 % an der Mohajer TV GmbH beteiligt, die seit 2005 das bundesweite persischsprachige Vollprogramm Mohajer TV (MITV) veranstaltet. Er ist ferner Inhaber einer Unterhaltungselektronikfirma sowie für andere persischsprachige Fernsehsender tätig. Sein Sohn und Mitgesellschafter Millad Azizzadeh ist nach eigenen Angaben nicht anderweitig im Medienbereich aktiv.


Zulassung Reuters Broadcast News / Reuters Television Limited


Die Reuters Television Ltd. hat die Zulassung zur Veranstaltung des Informationsspartenprogramms Reuters Broadcast News beantragt. Geplant ist ein englischsprachiges, täglich bis zu 24-stündiges Fernsehprogramm mit dem Schwerpunkt auf der Berichterstattung über öffentliche Veranstaltungen und Großereignisse. Das Programm soll von London aus frei empfangbar über Satellit verbreitet werden. Die Entscheidungen zur Programmgestaltung werden jedoch in Deutschland getroffen, wo auch das Sendepersonal tätig wird.


Die Reuters Television Ltd. steht vollständig im Anteilsbesitz der Reuters Holdings Ltd., die ihrerseits eine 100%ige Tochtergesellschaft der Reuters Group plc. ist. Die Reuters Group plc. ist nach eigenen Angaben die größte multimediale Nachrichtenagentur der Welt mit über 14.700 Mitarbeitern und 196 Büros in 130 Ländern. Sie beliefert insbesondere Geschäftskunden und Medienunternehmen mit Finanzinformationen und Nachrichten. Außer einer Beteiligung an der indischen Fernsehveranstalterin Times Global Broadcasting Company Ltd. halten die Reuters Group plc. und ihre Tochterunternehmen keine weiteren Rundfunkbeteiligungen.


Die 1850/51 in Aachen und London gegründete Reuters Group plc. ist seit 1984 börsennotiert. Ihre Satzung sieht vor, dass kein Aktionär 15 % oder mehr der Aktien halten darf. Zudem hält die Reuters Founders Share Company Ltd. eine unveräußerliche Gründungsaktie, die besondere Stimm- und Vetorechte verleiht. Dies soll verhindern, dass ein Aktionär oder eine Aktionärsgruppe 30 % der Stimmrechte bei der Reuters Group plc. oder mehr erwirbt. Die Kapitalanteile an der Reuters Group hält eine Vielzahl von Aktionären. Nach Auskunft der Antragstellerin halten derzeit drei Aktionäre jeweils 5 % oder mehr der Kapitalanteile: Fidelity Investments (UK) hält 8,59 %, Invesco Perpetual 7,32 % und Schroder Investment Management Legal & General Investment 5,90 %. Die übrigen Aktien (78,19 %) befinden sich im Streubesitz.


Zulassung CB Bonus.TV / CB Sächsische Fernseh Center GmbH


Die CB Sächsische Fernseh Center GmbH hat einen Antrag auf Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung eines Fernsehvollprogramms unter dem Arbeitstitel CB Bonus.TV gestellt. Das Programm soll neben Informations- und Unterhaltungsformaten Verkaufsprogramme und Spiele enthalten. Die Programminhalte will die Antragstellerin im Wesentlichen von der Fifty Fit Film und Fernseh GmbH & Co. Betriebs KG beziehen. Vorgesehen ist, CB Bonus.TV frei empfangbar digital über Satellit (Astra) und Kabel im deutschsprachigen Raum zu verbreiten.


An der Antragstellerin ist die geschäftsführende Gesellschafterin Charlie Bethmann mit 52 % der Anteile beteiligt, 48 % hält Stefan Rössel. Charlie Bethmann ist Film- und Fernsehproduzentin in Dresden. Stefan Rössel ist angestellter Redakteur der Sächsischen Zeitung. An der Fifty Fit Film und Fernseh GmbH & Co. Betriebs KG, die das Programm mitgestaltet, sind Charlie Bethmann und Stefan Rössel zu jeweils 50 % der Kommanditanteile beteiligt.


Zulassung Würfelzucker TV / Würfelzucker GmbH i. G.


Die in Gründung befindliche Würfelzucker GmbH hat einen Antrag auf Zulassung des bundesweiten Musikspartenprogramms Würfelzucker TV gestellt. Das Programm soll digital frei empfangbar über Satellit (Astra) verbreitet werden. Für einen späteren Zeitpunkt wird auch die Verbreitung über digitale Kabelnetze und DVB-T angestrebt. Sämtliche Anteile an der Antragstellerin hält Rechtsanwalt Franz-Josef Rehmann. Die Würfelzucker GmbH i. G. und Franz-Josef Rehmann sind nach eigenen Angaben nicht anderweitig im Medienbereich beteiligt. Die KEK hat bereits am 18.05.2006 entschieden, dass der Zulassung des Programms keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.


Beteiligungsveränderung / RTL Group S.A.


Angemeldet war eine Beteiligungsveränderung, wonach die Bertelsmann AG ihre mittelbare Beteiligung an der RTL Group S.A. ausbaut: Die Bertelsmann TV Beteiligungs GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bertelsmann AG, hat von der BW TV und Film Verwaltungs GmbH deren Anteil von 37,04 % des Grundkapitals an der RTL Group S.A. übernommen. An der veräußernden Gesellschaft war zu diesem Zeitpunkt die Bertelsmann AG zu 80 % der Anteile und die Westdeutsche Allgemeine Zeitungs- und Verlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH & Co. KG (WAZ) zu 20 % der Anteile beteiligt. Auch die bislang von der Bertelsmann AG unmittelbar gehaltenen Anteile an der RTL Group S.A. wurden nunmehr von der Bertelsmann TV Beteiligungs GmbH übernommen, insgesamt hält diese also einen Anteil von ca. 89,14 %. Ca. 10,10 % der Aktien befinden sich in Streubesitz und ca. 0,76 % im Eigenbesitz der RTL Group S.A. Die RTL Group S.A. hält ihre Beteiligungen an den deutschen Fernsehveranstaltern über die CLT-UFA S.A., die die Senderbeteiligungen teils unmittelbar, teils mittelbar über die RTL Group Deutschland GmbH innehat. Nunmehr wurde auch eine konzerninterne Umstrukturierung angezeigt, wonach die CLT-UFA S.A. sämtliche Anteile an der RTL Group Deutschland GmbH auf ihre 100%ige Tochtergesellschaft RTL Group Germany S.A. übertragen hat. Veränderungen der Einflussmöglichkeiten der beteiligten Unternehmen sind mit dieser Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft nicht verbunden.


Die Zuschaueranteile der Programme der RTL Group (RTL, RTL II, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV und K1010) lagen im Referenzzeitraum vom Juli 2004 bis Juni 2005 bei insgesamt 25,57 %. Hinzu kommen zurechenbare Aktivitäten der RTL Group und der Bertelsmann AG auf medienrelevanten verwandten Märkten, insbesondere im Hörfunk- und Internetbereich sowie bei den Publikumszeitschriften. Die KEK hat jüngst im Verfahren zur vollständigen Übernahme der Veranstalterin von n-tv durch die RTL Television GmbH festgestellt, dass weder die Erwerberin noch die Bertelsmann AG vorherrschende Meinungsmacht erlangt (vgl. Pressemitteilung 7/2006). Allein das Ausscheiden der WAZ und der damit verbundene graduelle Zuwachs des Einflusses der Bertelsmann AG auf die RTL Group rechtfertigt keine andere Beurteilung.


Beteiligungsveränderung / ProSiebenSAT.1 Media AG


Gegenstand des Verfahrens waren Beteiligungsveränderungen auf der Ebene der German Media Partners L.P. (GMP), die über die P7S1 Holding L.P. 75,10 % der Anteile an der ProSiebenSAT.1 Media AG hält. Durch einen Anteilserwerb der zur Saban-Gruppe gehörigen Gesellschafterin SCG (P7S1 AG) LL.C. zu Lasten aller übrigen GMP-Gesellschafter erhöht sich der insgesamt von der Saban-Gruppe gehaltene Anteil an der GMP von bislang 24,9 % auf 26,03 %. Die übrigen Gesellschafter reduzieren ihre jeweiligen Beteiligungen geringfügig. Danach halten an der GMP künftig die Fondsgesellschaften der US-amerikanischen Investmentunternehmen Hellman & Friedman LL.C., Thomas H. Lee Company/Putnam Investment Holdings, Inc. und Bain Capital Investors LL.C. jeweils insgesamt 18,58 % der Anteile, Providence Equity Partners, Inc. 11,15 %, Quadrangle Group LL.C. 6,04 % und Alpine Equity Partners 1,12 %. Die geringfügige Erhöhung des Anteils der Saban-Gruppe auf 26,03 % verstärkt nur unwesentlich ihren weit über die anteilsmäßige Beteiligung hinausgehenden, bestimmenden Einfluss bei der GMP.


Neben diesen Anteilsverschiebungen wurden auch konzerninterne Umstrukturierungen angemeldet, wonach künftig die P7S1 Holding L.P. die Anteile an der ProSiebenSAT.1 Media AG über eine 100%ige Tochtergesellschaft hält und die Anteile der Bain-Capital-Gruppe zum Teil über zwei Zwischengesellschaften gehalten werden. Veränderungen der Einflussmöglichkeiten der beteiligten Unternehmen sind damit nicht verbunden.


Weitere Entscheidungen


Zulassung Regionalfensterprogramm für Schleswig-Holstein bei RTL – Benehmensherstellung / RTL Nord GmbH


Gegen die von der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien (ULR) beabsichtigte Zulassung der RTL Nord GmbH als Regionalfensterveranstalter für Schleswig-Holstein im Hauptprogramm von RTL bestehen keine Bedenken aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt. Diese Feststellung erfolgt im Rahmen der Benehmensherstellung zwischen der ULR und der KEK gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 RStV.


Für Hamburg und Schleswig-Holstein wird seit 1989 im Rahmen des Hauptprogramms RTL ein gemeinsames Regionalfensterprogramm „Guten Abend RTL“ veranstaltet. Dies erfolgt in Schleswig-Holstein derzeit auf der Grundlage einer die terrestrische Verbreitung in Schleswig-Holstein regelnden Zulassung der Hauptprogrammveranstalterin RTL Television GmbH. Das Regionalfenster wird von der RTL Nord GmbH produziert, die vollständig im Anteilsbesitz der RTL Television GmbH steht.


Nunmehr beantragt die RTL Nord GmbH eine eigenständige Zulassung. Die ULR beabsichtigt, die Zulassung mit einer Laufzeit bis zum 29.02.2008 zu erteilen. Gemäß der mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getretenen Regelung des § 25 Abs. 4 Satz 2 und 4 RStV sollen Regionalfensterveranstalter redaktionell und rechtlich vom Hauptprogrammveranstalter unabhängig sein. Die RTL Nord GmbH und die RTL Television GmbH sind dagegen verbundene Unternehmen. Wie die KEK auch im Parallelverfahren für das Regionalfensterprogramm für Hamburg festgestellt hat (vgl. Pressemitteilung 06/2006), liegt jedoch ein wichtiger Grund vor, der für die vorgesehene Übergangszeit eine Abweichung vom Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit rechtfertigt: Die Antragstellerin hat das Regionalfensterprogramm bereits zuvor hergestellt und die RTL Television GmbH hat im Vertrauen darauf, dass dies auch weiterhin zulässig sei, vor dem In-Kraft-Treten der neuen Regelung erhebliche Investitionen in das Regionalfenster getätigt, die noch nicht vollständig amortisiert sind. Die Unabhängigkeit der Berichterstattung wurde durch besondere Vorkehrungen zum Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit sichergestellt. Die sonstigen Anforderungen zu zeitlichem Umfang, inhaltlicher Differenzierung, Regionalbezug und Gewährleistung der angemessenen Finanzierung des Regionalfensters sind erfüllt.


Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37 RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige Landesmedienanstalt.

Potsdam, 14.06.2006