111. Sitzung der KEK am 13.06.2006
- Zulassung Iran Music / Iran Music GmbH
- Zulassung
Reuters Broadcast News / Reuters Television Limited
-
Zulassung CB Bonus.TV / CB Sächsische Fernseh Center
GmbH
- Zulassung Würfelzucker TV / Würfelzucker
GmbH i. G.
- Beteiligungsveränderung / RTL Group
S.A.
- Beteiligungsveränderung / ProSiebenSAT.1
Media AG
- Zulassung Regionalfensterprogramm für
Schleswig-Holstein bei RTL Benehmensherstellung / RTL
Nord GmbH
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden
Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt
entgegenstehen:
Zulassung Iran Music / Iran Music GmbH
Die Iran Music GmbH hat die Zulassung zur Veranstaltung des
bundesweiten Fernsehspartenprogramms Iran Music beantragt.
Das ganztägige Musikprogramm mit dem inhaltlichen
Schwerpunkt auf persischer Musik verschiedener
Stilrichtungen soll in Farsi (Persisch) ausgestrahlt und
ggf. mit deutschen und englischen Untertiteln versehen
werden. Geplant ist, Iran Music frei empfangbar digital
über Satellit (Hotbird) in Deutschland, im übrigen
Europa und im Nahen Osten einschließlich Iran zu
verbreiten.
Am Stammkapital halten die geschäftsführenden
Gesellschafter Morteza Azizzadeh und Millad Azizzadeh
jeweils 50 % der Anteile. Morteza Azizzadeh ist auch als
geschäftsführender Gesellschafter mit einem Anteil
von 40 % an der Mohajer TV GmbH beteiligt, die seit 2005 das
bundesweite persischsprachige Vollprogramm Mohajer TV (MITV)
veranstaltet. Er ist ferner Inhaber einer
Unterhaltungselektronikfirma sowie für andere
persischsprachige Fernsehsender tätig. Sein Sohn und
Mitgesellschafter Millad Azizzadeh ist nach eigenen Angaben
nicht anderweitig im Medienbereich aktiv.
Zulassung Reuters Broadcast News / Reuters Television
Limited
Die Reuters Television Ltd. hat die Zulassung zur
Veranstaltung des Informationsspartenprogramms Reuters
Broadcast News beantragt. Geplant ist ein
englischsprachiges, täglich bis zu 24-stündiges
Fernsehprogramm mit dem Schwerpunkt auf der
Berichterstattung über öffentliche Veranstaltungen
und Großereignisse. Das Programm soll von London aus
frei empfangbar über Satellit verbreitet werden. Die
Entscheidungen zur Programmgestaltung werden jedoch in
Deutschland getroffen, wo auch das Sendepersonal tätig
wird.
Die Reuters Television Ltd. steht vollständig im
Anteilsbesitz der Reuters Holdings Ltd., die ihrerseits eine
100%ige Tochtergesellschaft der Reuters Group plc. ist. Die
Reuters Group plc. ist nach eigenen Angaben die
größte multimediale Nachrichtenagentur der Welt
mit über 14.700 Mitarbeitern und 196 Büros in 130
Ländern. Sie beliefert insbesondere
Geschäftskunden und Medienunternehmen mit
Finanzinformationen und Nachrichten. Außer einer
Beteiligung an der indischen Fernsehveranstalterin Times
Global Broadcasting Company Ltd. halten die Reuters Group
plc. und ihre Tochterunternehmen keine weiteren
Rundfunkbeteiligungen.
Die 1850/51 in Aachen und London gegründete Reuters
Group plc. ist seit 1984 börsennotiert. Ihre Satzung
sieht vor, dass kein Aktionär 15 % oder mehr der Aktien
halten darf. Zudem hält die Reuters Founders Share
Company Ltd. eine unveräußerliche
Gründungsaktie, die besondere Stimm- und Vetorechte
verleiht. Dies soll verhindern, dass ein Aktionär oder
eine Aktionärsgruppe 30 % der Stimmrechte bei der
Reuters Group plc. oder mehr erwirbt. Die Kapitalanteile an
der Reuters Group hält eine Vielzahl von
Aktionären. Nach Auskunft der Antragstellerin halten
derzeit drei Aktionäre jeweils 5 % oder mehr der
Kapitalanteile: Fidelity Investments (UK) hält 8,59 %,
Invesco Perpetual 7,32 % und Schroder Investment Management
Legal & General Investment 5,90 %. Die übrigen Aktien
(78,19 %) befinden sich im Streubesitz.
Zulassung CB Bonus.TV / CB Sächsische Fernseh Center
GmbH
Die CB Sächsische Fernseh Center GmbH hat einen Antrag
auf Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung eines
Fernsehvollprogramms unter dem Arbeitstitel CB Bonus.TV
gestellt. Das Programm soll neben Informations- und
Unterhaltungsformaten Verkaufsprogramme und Spiele
enthalten. Die Programminhalte will die Antragstellerin im
Wesentlichen von der Fifty Fit Film und Fernseh GmbH & Co.
Betriebs KG beziehen. Vorgesehen ist, CB Bonus.TV frei
empfangbar digital über Satellit (Astra) und Kabel im
deutschsprachigen Raum zu verbreiten.
An der Antragstellerin ist die geschäftsführende
Gesellschafterin Charlie Bethmann mit 52 % der Anteile
beteiligt, 48 % hält Stefan Rössel. Charlie
Bethmann ist Film- und Fernsehproduzentin in Dresden. Stefan
Rössel ist angestellter Redakteur der Sächsischen
Zeitung. An der Fifty Fit Film und Fernseh GmbH & Co.
Betriebs KG, die das Programm mitgestaltet, sind Charlie
Bethmann und Stefan Rössel zu jeweils 50 % der
Kommanditanteile beteiligt.
Zulassung Würfelzucker TV / Würfelzucker GmbH
i. G.
Die in Gründung befindliche Würfelzucker GmbH hat
einen Antrag auf Zulassung des bundesweiten
Musikspartenprogramms Würfelzucker TV gestellt. Das
Programm soll digital frei empfangbar über Satellit
(Astra) verbreitet werden. Für einen späteren
Zeitpunkt wird auch die Verbreitung über digitale
Kabelnetze und DVB-T angestrebt. Sämtliche Anteile an
der Antragstellerin hält Rechtsanwalt Franz-Josef
Rehmann. Die Würfelzucker GmbH i. G. und Franz-Josef
Rehmann sind nach eigenen Angaben nicht anderweitig im
Medienbereich beteiligt. Die KEK hat bereits am 18.05.2006
entschieden, dass der Zulassung des Programms keine
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt
entgegenstehen.
Beteiligungsveränderung / RTL Group S.A.
Angemeldet war eine Beteiligungsveränderung, wonach die
Bertelsmann AG ihre mittelbare Beteiligung an der RTL
Group S.A. ausbaut: Die Bertelsmann TV Beteiligungs
GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bertelsmann AG,
hat von der BW TV und Film Verwaltungs GmbH deren Anteil von
37,04 % des Grundkapitals an der RTL Group S.A.
übernommen. An der veräußernden Gesellschaft
war zu diesem Zeitpunkt die Bertelsmann AG zu 80 % der
Anteile und die Westdeutsche Allgemeine Zeitungs- und
Verlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH & Co. KG (WAZ)
zu 20 % der Anteile beteiligt. Auch die bislang von der
Bertelsmann AG unmittelbar gehaltenen Anteile an der RTL
Group S.A. wurden nunmehr von der Bertelsmann TV
Beteiligungs GmbH übernommen, insgesamt hält diese
also einen Anteil von ca. 89,14 %. Ca. 10,10 % der Aktien
befinden sich in Streubesitz und ca. 0,76 % im Eigenbesitz
der RTL Group S.A. Die RTL Group S.A. hält ihre
Beteiligungen an den deutschen Fernsehveranstaltern
über die CLT-UFA S.A., die die Senderbeteiligungen
teils unmittelbar, teils mittelbar über die RTL Group
Deutschland GmbH innehat. Nunmehr wurde auch eine
konzerninterne Umstrukturierung angezeigt, wonach die
CLT-UFA S.A. sämtliche Anteile an der RTL Group
Deutschland GmbH auf ihre 100%ige Tochtergesellschaft RTL
Group Germany S.A. übertragen hat. Veränderungen
der Einflussmöglichkeiten der beteiligten Unternehmen
sind mit dieser Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft
nicht verbunden.
Die Zuschaueranteile der Programme der RTL Group (RTL, RTL
II, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV und K1010) lagen
im Referenzzeitraum vom Juli 2004 bis Juni 2005 bei
insgesamt 25,57 %. Hinzu kommen zurechenbare
Aktivitäten der RTL Group und der Bertelsmann AG auf
medienrelevanten verwandten Märkten, insbesondere im
Hörfunk- und Internetbereich sowie bei den
Publikumszeitschriften. Die KEK hat jüngst im Verfahren
zur vollständigen Übernahme der Veranstalterin von
n-tv durch die RTL Television GmbH festgestellt, dass weder
die Erwerberin noch die Bertelsmann AG vorherrschende
Meinungsmacht erlangt (vgl. Pressemitteilung 7/2006). Allein
das Ausscheiden der WAZ und der damit verbundene graduelle
Zuwachs des Einflusses der Bertelsmann AG auf die RTL Group
rechtfertigt keine andere Beurteilung.
Beteiligungsveränderung / ProSiebenSAT.1 Media
AG
Gegenstand des Verfahrens waren
Beteiligungsveränderungen auf der Ebene der German
Media Partners L.P. (GMP), die über die P7S1 Holding
L.P. 75,10 % der Anteile an der ProSiebenSAT.1
Media AG hält. Durch einen Anteilserwerb der zur
Saban-Gruppe gehörigen Gesellschafterin SCG (P7S1 AG)
LL.C. zu Lasten aller übrigen GMP-Gesellschafter
erhöht sich der insgesamt von der Saban-Gruppe
gehaltene Anteil an der GMP von bislang 24,9 % auf 26,03 %.
Die übrigen Gesellschafter reduzieren ihre jeweiligen
Beteiligungen geringfügig. Danach halten an der GMP
künftig die Fondsgesellschaften der US-amerikanischen
Investmentunternehmen Hellman & Friedman LL.C., Thomas H.
Lee Company/Putnam Investment Holdings, Inc. und Bain
Capital Investors LL.C. jeweils insgesamt 18,58 % der
Anteile, Providence Equity Partners, Inc. 11,15 %,
Quadrangle Group LL.C. 6,04 % und Alpine Equity Partners
1,12 %. Die geringfügige Erhöhung des Anteils der
Saban-Gruppe auf 26,03 % verstärkt nur unwesentlich
ihren weit über die anteilsmäßige
Beteiligung hinausgehenden, bestimmenden Einfluss bei der
GMP.
Neben diesen Anteilsverschiebungen wurden auch
konzerninterne Umstrukturierungen angemeldet, wonach
künftig die P7S1 Holding L.P. die Anteile an der
ProSiebenSAT.1 Media AG über eine 100%ige
Tochtergesellschaft hält und die Anteile der
Bain-Capital-Gruppe zum Teil über zwei
Zwischengesellschaften gehalten werden. Veränderungen
der Einflussmöglichkeiten der beteiligten Unternehmen
sind damit nicht verbunden.
Weitere Entscheidungen
Zulassung Regionalfensterprogramm für
Schleswig-Holstein bei RTL Benehmensherstellung / RTL
Nord GmbH
Gegen die von der Unabhängigen Landesanstalt für
Rundfunk und neue Medien (ULR) beabsichtigte Zulassung der
RTL Nord GmbH als Regionalfensterveranstalter für
Schleswig-Holstein im Hauptprogramm von RTL bestehen keine
Bedenken aus Gründen der Sicherung der
Meinungsvielfalt. Diese Feststellung erfolgt im Rahmen der
Benehmensherstellung zwischen der ULR und der KEK
gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 RStV.
Für Hamburg und Schleswig-Holstein wird seit 1989 im
Rahmen des Hauptprogramms RTL ein gemeinsames
Regionalfensterprogramm Guten Abend RTL
veranstaltet. Dies erfolgt in Schleswig-Holstein derzeit auf
der Grundlage einer die terrestrische Verbreitung in
Schleswig-Holstein regelnden Zulassung der
Hauptprogrammveranstalterin RTL Television GmbH. Das
Regionalfenster wird von der RTL Nord GmbH produziert, die
vollständig im Anteilsbesitz der RTL Television GmbH
steht.
Nunmehr beantragt die RTL Nord GmbH eine eigenständige
Zulassung. Die ULR beabsichtigt, die Zulassung mit einer
Laufzeit bis zum 29.02.2008 zu erteilen. Gemäß
der mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft
getretenen Regelung des § 25 Abs. 4 Satz 2 und 4 RStV
sollen Regionalfensterveranstalter redaktionell und
rechtlich vom Hauptprogrammveranstalter unabhängig
sein. Die RTL Nord GmbH und die RTL Television GmbH sind
dagegen verbundene Unternehmen. Wie die KEK auch im
Parallelverfahren für das Regionalfensterprogramm
für Hamburg festgestellt hat (vgl. Pressemitteilung
06/2006), liegt jedoch ein wichtiger Grund vor, der für
die vorgesehene Übergangszeit eine Abweichung vom
Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit
rechtfertigt: Die Antragstellerin hat das
Regionalfensterprogramm bereits zuvor hergestellt und die
RTL Television GmbH hat im Vertrauen darauf, dass dies auch
weiterhin zulässig sei, vor dem In-Kraft-Treten der
neuen Regelung erhebliche Investitionen in das
Regionalfenster getätigt, die noch nicht
vollständig amortisiert sind. Die Unabhängigkeit
der Berichterstattung wurde durch besondere Vorkehrungen zum
Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit
sichergestellt. Die sonstigen Anforderungen zu zeitlichem
Umfang, inhaltlicher Differenzierung, Regionalbezug und
Gewährleistung der angemessenen Finanzierung des
Regionalfensters sind erfüllt.
Die Beschlüsse der KEK sind gemäß § 37
RStV bindend. Die Entscheidung gegenüber dem
Rundfunkveranstalter ergeht durch die zuständige
Landesmedienanstalt.
Potsdam, 14.06.2006