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116. Sitzung der KEK am 07.11.2006
- Zulassung Crime & Investigation Network und The Biography
Channel / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG
-
Zulassung Mohajer International Television / Mohajer GmbH i.
G.
-Erweiterung der Zulassung von Nick um ein
Regionalfensterprogramm für Österreich / VIVA Plus
Fernsehen GmbH
-Beteiligungsveränderung / GIGA
Digital Television GmbH
-Beteiligungsveränderung /
Questico AG
-Beteiligungsveränderung / Arena Sport
Rechte und Marketing GmbH
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden
Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt
entgegenstehen:
Zulassung Crime & Investigation Network und The Biography
Channel / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG
Die The
History Channel (Germany) GmbH & Co. KG hat die
Zulassung der bundesweiten digitalen Pay-TV-Spartenprogramme
Crime & Investigation Network und The Biography Channel
beantragt. Geplant sind zwei ganztägige
Unterhaltungsspartenprogramme überwiegend in deutscher
Sprache, die verschlüsselt über Satellit und Kabel
sowie ggf. im digitalen DVB-H-Standard in Deutschland,
Österreich, der Schweiz sowie in weiteren
deutschsprachigen Gebieten Europas ausgestrahlt werden
sollen. The Biography Channel soll zunächst auf der
Kabel-Deutschland-Plattform, das Programm Crime &
Investigation Network auf der Kabelkiosk-Plattform von
Eutelsat verbreitet werden.
Die Antragstellerin veranstaltet bereits seit November 2004
das bundesweite Pay-TV-Programm The History Channel.
Kommanditisten mit einer je hälftigen
Kapitalbeteiligung sind die The History Channel (Germany)
Beteiligungs GmbH und die NBC Universal Global Networks
Deutschland GmbH. The History Channel (Germany) Beteiligungs
GmbH steht vollständig im Anteilsbesitz der AETN
Germany Holdings, LL.C., einer Tochtergesellschaft der A & E
Television Networks (AETN). Tochtergesellschaften von AETN
veranstalten in den USA und zahlreichen anderen Staaten
unter den Marken The History Channel und
The Biography Channel vergleichbare
Spartenkanäle. AETN ist ein Gemeinschaftsunternehmen
der Hearst Communications, Inc. (37,5 %), einem 100%igen
Tochterunternehmen von Hearst Corporation, der Disney/ABC
International Television, Inc. (37,5 %), einem 100%igen
Tochterunternehmen von The Walt Disney Company, und der
NBC-AE Holding, Inc. (25 %), einem 100%igen
Tochterunternehmen der NBC Universal, Inc.
Die NBC Universal, Inc., die mittelbar auch sämtliche
Anteile an der NBC Universal Global Networks Deutschland
GmbH hält, verfügt im bundesweiten Fernsehen auch
mittelbar über sämtliche Anteile an den
Veranstalterinnen der Pay-TV-Programme Sci-Fi Channel und
13th Street sowie der frei empfangbaren Programme NBC Europe
und DAS VIERTE; ferner ist sie mittelbar in Höhe von
künftig noch 8,2 % an der Veranstalterin des frei
empfangbaren Programms GIGA Digital beteiligt (s. u.).
Die beantragten Programme sowie The History Channel sind der
Veranstalterin und ihren Obergesellschaften bis hin zur
Hearst Corporation, Walt Disney Company und NBC Universal,
Inc. aufgrund der gemeinsamen Beherrschung von AETN
zuzurechnen. Auf der Grundlage der Regelungen des
angestrebten Plattform- und Vermarktungsvertrags mit der
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG ist das
Programm The Biography Channel auch dieser
Plattformbetreiberin zuzurechnen.
Zulassung Mohajer International Television / Mohajer GmbH
i. G.
Die in Gründung befindliche Mohajer GmbH hat die
Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten
persischsprachigen Fernsehvollprogramms Mohajer
International Television (MITV) beantragt. Dieses Programm
wird bereits von der Mohajer TV GmbH veranstaltet. Der
geschäftsführende Alleingesellschafter der
Antragstellerin Morteza Azizzadeh ist auch an der bisherigen
Veranstalterin als geschäftsführender
Gesellschafter mit einem Anteil von 40 % beteiligt; die
übrigen 60 % der Anteile hält Hassan Arpanahi.
Herr Azizzadeh beabsichtigt, die Zulassung der Mohajer TV
GmbH zurückzugeben und anschließend das Programm
durch die Antragstellerin veranstalten zu lassen. Das
ganztägige unterhaltungsorientierte Vollprogramm MITV
wird seit 2005 veranstaltet und digital frei empfangbar
über den Satelliten Hotbird 6 in Deutschland, im
übrigen Europa und im Nahen Osten einschließlich
Iran verbreitet.
Morteza Azizzadeh ist ebenso wie sein Sohn Millad Azizzadeh
Geschäftsführer und in Höhe von 50 %
beteiligter Gesellschafter der Iran Music GmbH, die eine
Zulassung für das bundesweite Musikspartenprogramm Iran
Music hält, das noch nicht auf Sendung ist (vgl.
Pressemitteilung 8/2006).
Erweiterung der Zulassung von Nick um ein
Regionalfensterprogramm für Österreich / VIVA Plus
Fernsehen GmbH
Beantragt ist die Erweiterung der bundesweiten Zulassung der
VIVA Plus Fernsehen GmbH für das Kinderspartenprogramm
Nick um ein speziell auf Österreich ausgerichtetes
regionales Fensterprogramm. Es ist vorerst geplant, das
Regionalfensterprogramm täglich von 6:00 Uhr bis 20:15
Uhr zu veranstalten. Das vorgelegte Programmschema
enthält überwiegend die auch in dem auf
Deutschland ausgerichteten Programm enthaltenen
Produktionen; daneben sind speziell für das
österreichische Publikum gestaltete Inhalte vorgesehen.
Das Programm wird auch in Deutschland bundesweit über
Satellit empfangbar sein. Zu den
Beteiligungsverhältnissen der Veranstalterin siehe
Pressemitteilung 14/2006.
Beteiligungsveränderung / GIGA Digital Television
GmbH
Die GIGA
Digital Television GmbH hat
Beteiligungsveränderungen aufgrund einer geplanten
Kapitalerhöhung und der Übernahme eines
Geschäftsanteils durch die Wellington Partners GmbH
angemeldet. Die Wellington Partners GmbH wird ihre Anteile
treuhänderisch für Dr. Eberhard Plattfaut,
Bernhard Wöbker und die AdInvest AG halten.
Darüber hinaus soll der Veranstalterin im Zuge einer
geplanten weiteren Kapitalerhöhung die
Fondsgesellschaft Atlas Venture Fund VII L.P. mit einem
Anteil von 22,9 % als weiterer Gesellschafter beitreten.
Dadurch reduzieren sich die Anteile der bereits beteiligten
Gesellschafter.
Nach Vollzug der angemeldeten Beteiligungsveränderungen
werden bei der Veranstalterin die folgenden
Beteiligungsverhältnisse bestehen:
Wellington Partners Ventures III Technology Fund L.P.: 35,1
%
Atlas Venture Fund VII L.P.: 22,9 %
Cuneo AG: 15,3
%
Turtle Entertainment GmbH: 15,3 %
NBC Universal
International GmbH: 8,2 %
Wellington Partners GmbH: 3,1
%
Die Investmentgesellschaft Atlas Venture Fund VII L.P.
verwaltet Fonds, die in junge Unternehmen aus den Bereichen
Technologie (vor allem Telekommunikation und
Internetdienstleistungen) sowie Biowissenschaften
investieren. Die Kapitalanteile an der Atlas Venture Fund
VII L.P. halten Pensionsfonds und institutionelle Anleger.
Komplementärin (General Partner) ist die Atlas Venture
Associates VII, L.P., die wiederum von ihrem General Partner
Atlas Venture Associates VII, Inc. vertreten wird. Die
Atlas-Fondsgesellschaften halten nach Auskunft der
Veranstalterin keine weiteren Beteiligungen an
Medienunternehmen in Deutschland.
Die Wellington Partners GmbH ist, wie auch die
Altgesellschafterin Wellington Partners Ventures III
Technology Fund L.P., ein Unternehmen der Wellington-Gruppe.
Fonds der Wellington Partners GmbH beteiligen sich an
europäischen Start-Up-Unternehmen vor allem in den
Bereichen Biotechnologie sowie Informations- und
Kommunikationstechnologie. Die ebenfalls zur Gruppe
gehörige Wellington Partners Verwaltungs GmbH verwaltet
die Fondsgeneration Wellington Partners Ventures II GmbH &
Co. KG (A) bis (D), welche zusammen in Höhe von nunmehr
60,6 % an der Questico AG, der Veranstalterin des
bundesweiten Fernsehspartenprogramms Astro TV, beteiligt ist
(s. u.). Ferner hält sie 24 % der Anteile an der
Anbieterin des Teleshoppingangebots 1-2-3 TV, der 1-2-3-TV
GmbH, deren 100%ige Tochtergesellschaft 1-2-play GmbH das
bundesweite Spartenfernsehprogramm 1-2-play TV
veranstaltet.
Beteiligungsveränderung / Questico AG
Die Questico AG, Veranstalterin des bundesweiten
Fernsehprogramms Astro TV, hat
Beteiligungsveränderungen angemeldet, wonach sich an
ihr zwei Investmentfonds der Assurance
Générale de France S.A. (AGF) mit insgesamt
3,6 % der Anteile sowie die Extorel Treuhand
Beteiligungsgesellschaft mbH mit 1,8 % beteiligen. Ferner
erhöht die Hauptaktionärin Wellington Partners
Verwaltungs GmbH ihren Anteil von bislang 55,4 % auf 60,6 %.
Dazu erwerben diese Aktionäre jeweils Aktien von den
vier Gründungsgesellschaftern Sylvius Bardt, Dr. Ulrich
Kohl, Dieter Lang und Bryan Leppi, deren Beteiligung sich
dadurch jeweils von 10,11 % auf 7,4 % verringert. Demnach
besteht nunmehr bei Questico die folgende
Aktionärsstruktur (Anteile jeweils gerundet):
Wellington Partners Verwaltungs GmbH: 60,6 %
Sylvius
Bardt: 7,4 %
Dr. Ulrich Kohl: 7,4 %
Dieter Lang: 7,4
%
Bryan Leppi: 7,4 %
Σ AGF-Fondsgesellschaften:
3,6 %
- davon FCPI AGF Innovation 5: 1,8 % und FCPI AGF
Innovation 6: 1,8 %
Extorel Treuhand GmbH: 1,8 %
Michael Wölfle: 0,9 %
Fabio Selmoni: 0,2 %
Streubesitz von Mitarbeitern / ehem. Mitarbeitern: ca. 3,0
%
Die AGF-Gruppe, eine Tochtergesellschaft der Allianz AG, ist
international in den Bereichen Versicherungen und
Finanzdienstleistungen tätig; sie hält nach
Auskunft der Veranstalterin keine anderweitigen mediennahen
Beteiligungen in Deutschland.
Die Extorel Treuhand Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine
Fondsgesellschaft im alleinigen Anteilsbesitz von Falk
Strascheg, der auch in Höhe von 1,47 % an der
Veranstalterin des bundesweiten Fernsehprogramms JobTV 24
beteiligt ist.
Astro TV ist weiterhin der Veranstalterin, der Wellington
Partners Verwaltungs GmbH und den Fondsgesellschaften
Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG (A) bis (D)
zuzurechnen. Ihnen wird darüber hinaus das Programm
GIGA Digital zugerechnet (s. o.).
Beteiligungsveränderung / Arena Sport Rechte und
Marketing GmbH
Die Arena
Sport Rechte und Marketing GmbH, Veranstalterin des
Pay-TV-Programms arena, hat angezeigt, dass die iesy Hessen
GmbH & Co. KG sämtliche Anteile an der iesy Hessen
Verwaltungs-GmbH die wiederum Alleingesellschafterin
von Arena ist auf ihre 100%ige Tochtergesellschaft
ish NRW GmbH übertragen hat. Die Veranstalterin
befindet sich weiterhin mittelbar vollständig im
Anteilsbesitz der Unity Media S.C.A. Mit der
Zwischenschaltung der ish NRW GmbH als Gesellschafterin der
iesy Hessen GmbH & Co. KG sind keine Änderungen der
materiellen Beteiligungsverhältnisse oder sonstigen
Einflussmöglichkeiten verbunden. Die
Beteiligungsveränderung innerhalb der
Unity-Media-Gruppe ist daher medienkonzentrationsrechtlich
unerheblich.
Potsdam, 08.11.2006