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15/06 The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG, Mohajer GmbH i. G., VIVA Plus Fernsehen GmbH, GIGA Digital Television GmbH, Questico AG, Arena Sport Rechte und Marketing GmbH
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116. Sitzung der KEK am 07.11.2006


- Zulassung Crime & Investigation Network und The Biography Channel / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG

- Zulassung Mohajer International Television / Mohajer GmbH i. G.

-Erweiterung der Zulassung von Nick um ein Regionalfensterprogramm für Österreich / VIVA Plus Fernsehen GmbH

-Beteiligungsveränderung / GIGA Digital Television GmbH

-Beteiligungsveränderung / Questico AG

-Beteiligungsveränderung / Arena Sport Rechte und Marketing GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


Zulassung Crime & Investigation Network und The Biography Channel / The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG


Die The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG hat die Zulassung der bundesweiten digitalen Pay-TV-Spartenprogramme Crime & Investigation Network und The Biography Channel beantragt. Geplant sind zwei ganztägige Unterhaltungsspartenprogramme überwiegend in deutscher Sprache, die verschlüsselt über Satellit und Kabel sowie ggf. im digitalen DVB-H-Standard in Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie in weiteren deutschsprachigen Gebieten Europas ausgestrahlt werden sollen. The Biography Channel soll zunächst auf der Kabel-Deutschland-Plattform, das Programm Crime & Investigation Network auf der Kabelkiosk-Plattform von Eutelsat verbreitet werden.


Die Antragstellerin veranstaltet bereits seit November 2004 das bundesweite Pay-TV-Programm The History Channel. Kommanditisten mit einer je hälftigen Kapitalbeteiligung sind die The History Channel (Germany) Beteiligungs GmbH und die NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH. The History Channel (Germany) Beteiligungs GmbH steht vollständig im Anteilsbesitz der AETN Germany Holdings, LL.C., einer Tochtergesellschaft der A & E Television Networks (AETN). Tochtergesellschaften von AETN veranstalten in den USA und zahlreichen anderen Staaten unter den Marken „The History Channel” und „The Biography Channel“ vergleichbare Spartenkanäle. AETN ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Hearst Communications, Inc. (37,5 %), einem 100%igen Tochterunternehmen von Hearst Corporation, der Disney/ABC International Television, Inc. (37,5 %), einem 100%igen Tochterunternehmen von The Walt Disney Company, und der NBC-AE Holding, Inc. (25 %), einem 100%igen Tochterunternehmen der NBC Universal, Inc.


Die NBC Universal, Inc., die mittelbar auch sämtliche Anteile an der NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH hält, verfügt im bundesweiten Fernsehen auch mittelbar über sämtliche Anteile an den Veranstalterinnen der Pay-TV-Programme Sci-Fi Channel und 13th Street sowie der frei empfangbaren Programme NBC Europe und DAS VIERTE; ferner ist sie mittelbar in Höhe von künftig noch 8,2 % an der Veranstalterin des frei empfangbaren Programms GIGA Digital beteiligt (s. u.).


Die beantragten Programme sowie The History Channel sind der Veranstalterin und ihren Obergesellschaften bis hin zur Hearst Corporation, Walt Disney Company und NBC Universal, Inc. aufgrund der gemeinsamen Beherrschung von AETN zuzurechnen. Auf der Grundlage der Regelungen des angestrebten Plattform- und Vermarktungsvertrags mit der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG ist das Programm The Biography Channel auch dieser Plattformbetreiberin zuzurechnen.


Zulassung Mohajer International Television / Mohajer GmbH i. G.


Die in Gründung befindliche Mohajer GmbH hat die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten persischsprachigen Fernsehvollprogramms Mohajer International Television (MITV) beantragt. Dieses Programm wird bereits von der Mohajer TV GmbH veranstaltet. Der geschäftsführende Alleingesellschafter der Antragstellerin Morteza Azizzadeh ist auch an der bisherigen Veranstalterin als geschäftsführender Gesellschafter mit einem Anteil von 40 % beteiligt; die übrigen 60 % der Anteile hält Hassan Arpanahi. Herr Azizzadeh beabsichtigt, die Zulassung der Mohajer TV GmbH zurückzugeben und anschließend das Programm durch die Antragstellerin veranstalten zu lassen. Das ganztägige unterhaltungsorientierte Vollprogramm MITV wird seit 2005 veranstaltet und digital frei empfangbar über den Satelliten Hotbird 6 in Deutschland, im übrigen Europa und im Nahen Osten einschließlich Iran verbreitet.


Morteza Azizzadeh ist ebenso wie sein Sohn Millad Azizzadeh Geschäftsführer und in Höhe von 50 % beteiligter Gesellschafter der Iran Music GmbH, die eine Zulassung für das bundesweite Musikspartenprogramm Iran Music hält, das noch nicht auf Sendung ist (vgl. Pressemitteilung 8/2006).


Erweiterung der Zulassung von Nick um ein Regionalfensterprogramm für Österreich / VIVA Plus Fernsehen GmbH


Beantragt ist die Erweiterung der bundesweiten Zulassung der VIVA Plus Fernsehen GmbH für das Kinderspartenprogramm Nick um ein speziell auf Österreich ausgerichtetes regionales Fensterprogramm. Es ist vorerst geplant, das Regionalfensterprogramm täglich von 6:00 Uhr bis 20:15 Uhr zu veranstalten. Das vorgelegte Programmschema enthält überwiegend die auch in dem auf Deutschland ausgerichteten Programm enthaltenen Produktionen; daneben sind speziell für das österreichische Publikum gestaltete Inhalte vorgesehen. Das Programm wird auch in Deutschland bundesweit über Satellit empfangbar sein. Zu den Beteiligungsverhältnissen der Veranstalterin siehe Pressemitteilung 14/2006.


Beteiligungsveränderung / GIGA Digital Television GmbH


Die GIGA Digital Television GmbH hat Beteiligungsveränderungen aufgrund einer geplanten Kapitalerhöhung und der Übernahme eines Geschäftsanteils durch die Wellington Partners GmbH angemeldet. Die Wellington Partners GmbH wird ihre Anteile treuhänderisch für Dr. Eberhard Plattfaut, Bernhard Wöbker und die AdInvest AG halten. Darüber hinaus soll der Veranstalterin im Zuge einer geplanten weiteren Kapitalerhöhung die Fondsgesellschaft Atlas Venture Fund VII L.P. mit einem Anteil von 22,9 % als weiterer Gesellschafter beitreten. Dadurch reduzieren sich die Anteile der bereits beteiligten Gesellschafter.


Nach Vollzug der angemeldeten Beteiligungsveränderungen werden bei der Veranstalterin die folgenden Beteiligungsverhältnisse bestehen:


Wellington Partners Ventures III Technology Fund L.P.: 35,1 %

Atlas Venture Fund VII L.P.: 22,9 %

Cuneo AG: 15,3 %

Turtle Entertainment GmbH: 15,3 %

NBC Universal International GmbH: 8,2 %

Wellington Partners GmbH: 3,1 %


Die Investmentgesellschaft Atlas Venture Fund VII L.P. verwaltet Fonds, die in junge Unternehmen aus den Bereichen Technologie (vor allem Telekommunikation und Internetdienstleistungen) sowie Biowissenschaften investieren. Die Kapitalanteile an der Atlas Venture Fund VII L.P. halten Pensionsfonds und institutionelle Anleger. Komplementärin (General Partner) ist die Atlas Venture Associates VII, L.P., die wiederum von ihrem General Partner Atlas Venture Associates VII, Inc. vertreten wird. Die Atlas-Fondsgesellschaften halten nach Auskunft der Veranstalterin keine weiteren Beteiligungen an Medienunternehmen in Deutschland.


Die Wellington Partners GmbH ist, wie auch die Altgesellschafterin Wellington Partners Ventures III Technology Fund L.P., ein Unternehmen der Wellington-Gruppe. Fonds der Wellington Partners GmbH beteiligen sich an europäischen Start-Up-Unternehmen vor allem in den Bereichen Biotechnologie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Die ebenfalls zur Gruppe gehörige Wellington Partners Verwaltungs GmbH verwaltet die Fondsgeneration Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG (A) bis (D), welche zusammen in Höhe von nunmehr 60,6 % an der Questico AG, der Veranstalterin des bundesweiten Fernsehspartenprogramms Astro TV, beteiligt ist (s. u.). Ferner hält sie 24 % der Anteile an der Anbieterin des Teleshoppingangebots 1-2-3 TV, der 1-2-3-TV GmbH, deren 100%ige Tochtergesellschaft 1-2-play GmbH das bundesweite Spartenfernsehprogramm 1-2-play TV veranstaltet.


Beteiligungsveränderung / Questico AG


Die Questico AG, Veranstalterin des bundesweiten Fernsehprogramms Astro TV, hat Beteiligungsveränderungen angemeldet, wonach sich an ihr zwei Investmentfonds der Assurance Générale de France S.A. (AGF) mit insgesamt 3,6 % der Anteile sowie die Extorel Treuhand Beteiligungsgesellschaft mbH mit 1,8 % beteiligen. Ferner erhöht die Hauptaktionärin Wellington Partners Verwaltungs GmbH ihren Anteil von bislang 55,4 % auf 60,6 %. Dazu erwerben diese Aktionäre jeweils Aktien von den vier Gründungsgesellschaftern Sylvius Bardt, Dr. Ulrich Kohl, Dieter Lang und Bryan Leppi, deren Beteiligung sich dadurch jeweils von 10,11 % auf 7,4 % verringert. Demnach besteht nunmehr bei Questico die folgende Aktionärsstruktur (Anteile jeweils gerundet):


Wellington Partners Verwaltungs GmbH: 60,6 %

Sylvius Bardt: 7,4 %

Dr. Ulrich Kohl: 7,4 %

Dieter Lang: 7,4 %

Bryan Leppi: 7,4 %

Σ AGF-Fondsgesellschaften: 3,6 %

- davon FCPI AGF Innovation 5: 1,8 % und FCPI AGF Innovation 6: 1,8 %

Extorel Treuhand GmbH: 1,8 %

Michael Wölfle: 0,9 %

Fabio Selmoni: 0,2 %

Streubesitz von Mitarbeitern / ehem. Mitarbeitern: ca. 3,0 %


Die AGF-Gruppe, eine Tochtergesellschaft der Allianz AG, ist international in den Bereichen Versicherungen und Finanzdienstleistungen tätig; sie hält nach Auskunft der Veranstalterin keine anderweitigen mediennahen Beteiligungen in Deutschland.


Die Extorel Treuhand Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine Fondsgesellschaft im alleinigen Anteilsbesitz von Falk Strascheg, der auch in Höhe von 1,47 % an der Veranstalterin des bundesweiten Fernsehprogramms JobTV 24 beteiligt ist.


Astro TV ist weiterhin der Veranstalterin, der Wellington Partners Verwaltungs GmbH und den Fondsgesellschaften Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG (A) bis (D) zuzurechnen. Ihnen wird darüber hinaus das Programm GIGA Digital zugerechnet (s. o.).


Beteiligungsveränderung / Arena Sport Rechte und Marketing GmbH


Die Arena Sport Rechte und Marketing GmbH, Veranstalterin des Pay-TV-Programms arena, hat angezeigt, dass die iesy Hessen GmbH & Co. KG sämtliche Anteile an der iesy Hessen Verwaltungs-GmbH – die wiederum Alleingesellschafterin von Arena ist – auf ihre 100%ige Tochtergesellschaft ish NRW GmbH übertragen hat. Die Veranstalterin befindet sich weiterhin mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der Unity Media S.C.A. Mit der Zwischenschaltung der ish NRW GmbH als Gesellschafterin der iesy Hessen GmbH & Co. KG sind keine Änderungen der materiellen Beteiligungsverhältnisse oder sonstigen Einflussmöglichkeiten verbunden. Die Beteiligungsveränderung innerhalb der Unity-Media-Gruppe ist daher medienkonzentrationsrechtlich unerheblich.

Potsdam, 08.11.2006