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119. Sitzung der KEK am 06.02.2007
- Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG
- Zulassung Premiere Krimi, Premiere Serie, Premiere Sport,
Premiere HD und Beteiligungsveränderung / Premiere
Fernsehen GmbH & Co. KG
- Zulassung n-tv / n-tv
Nachrichtenfernsehen GmbH
- Beteiligungsveränderung
/ KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co.
-
Beteiligungsveränderung / 1-2-play GmbH
- Zulassung
Kanal 7 INT und TVT / Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH
- Zulassung Regionalfensterprogramm für
Niedersachsen/Bremen bei Sat.1 Benehmensherstellung /
Sat.1 Norddeutschland GmbH
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden
Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt
entgegenstehen:
Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media
AG
Angezeigt waren geplante mittelbare
Beteiligungsveränderungen bei der ProSiebenSat.1
Media AG. Bislang bestehen bei dieser die folgenden
Beteiligungsverhältnisse: 75,1 % der stimmberechtigten
Stammaktien hält die P7S1 Holding II S.A.R.L.; 24,9 %
hält die Sat.1 Beteiligungs GmbH, an der die P7S1
Holding II S.A.R.L. mit 51,81 % und die Axel Springer AG mit
48,19 % beteiligt sind. Sämtliche Anteile an der P7S1
Holding II S.A.R.L. hält die P7S1 Holding L.P., die
mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der German Media
Partners L.P. (GMP) steht.
Nunmehr beabsichtigt die Lavena Holding 4 GmbH, von GMP
sämtliche Anteile an der P7S1 Holding L.P. zu erwerben
und sich somit mittelbar an der ProSiebenSat.1 Media AG zu
beteiligen. Damit scheiden GMP und ihre Gesellschafter, die
Saban-Gruppe und die Fondsgesellschaften der Hellman &
Friedman LL.C., Thomas H. Lee Company/Putnam Investment
Holdings, Inc., Bain Capital Investors LL.C., Providence
Equity Partners, Inc., Quadrangle Group LL.C. und Alpine
Equity Partners, als Gesellschafter der ProSiebenSat.1 Media
AG aus.
Die Lavena Holding 4 GmbH steht über eine Kette von
Holdinggesellschaften vollständig im Anteilsbesitz der
Lavena 1 S.A.R.L. An ihrem Stammkapital halten Fonds der
Private Equity Unternehmen Permira und KKR jeweils insgesamt
50 %: Gesellschafter sind im Einzelnen die Lavena Guernsey
Holding 1 Ltd. mit 9,8 %, die Lavena Guernsey Holding 2 Ltd.
mit 40,2 %, die KKR Glory (KPE) Limited mit 4 %, die KKR
Glory (2006) Limited mit 7 % und die KKR Glory (European II)
Ltd. mit 39 % des Stammkapitals. Die Lavena Guernsey Holding
1 Ltd. und die Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. sind Teil
einer Gruppe von Fondsgesellschaften, die von dem Private
Equity Beratungsunternehmen Permira kontrolliert und von der
Permira Beteiligungsberatung GmbH beraten werden. Die KKR
Glory (KPE) Limited, die KKR Glory (2006) Limited und die
KKR Glory (European II) Ltd. gehören zur
Kohlberg-Kravis-Roberts-Gruppe (KKR); sie werden von der
Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. beraten.
Permira ist ein in Guernsey ansässiges, seit
1985 auf europäischer Ebene tätiges Private Equity
Beteiligungsberatungs- und Managementunternehmen mit
Standorten in Frankfurt am Main, London, Madrid, Mailand,
Paris, Stockholm, New York und Tokio. Permira Fonds und
deren Investoren halten derzeit im Fernsehbereich in
Deutschland keine weiteren Beteiligungen; die mittelbare
Beteiligung an der Veranstalterin von Premiere hat Permira
unlängst veräußert (s. u.). Ein gemeinsames
Tochterunternehmen von Permira und KKR hält 73,5 % an
der SBS Broadcasting S.A. (SBS), die in Europa nicht
jedoch in Deutschland 19 Free-TV- und 20
Pay-TV-Sender sowie Radiostationen betreibt und
Programmzeitschriften verlegt. Die Gruppe erreicht nach
eigenen Angaben mit ihren Medienprodukten täglich ca.
100 Mio. Menschen und sieht sich damit als
zweitgrößte Sendergruppe in Europa. Permira
hält auch sämtliche Anteile an der in den
Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Internet tätigen
debitel AG. Die debitel AG ist nach eigenen Angaben mit 9
Mio. Kunden in Deutschland der drittgrößte
Mobilfunkanbieter nach T-Mobile und Vodafone. Sie kooperiert
mit der Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD), die in
Deutschland eine digitale Programmplattform für mobile
Rundfunkdienste im DMB-Standard betreibt. Permira ist des
Weiteren am US-amerikanischen Satelliten-Service-Provider
Intelsat beteiligt und hält eine Mehrheitsbeteiligung
an All3Media, dem nach Darstellung von Permira
größten unabhängigen
Fernsehproduktionsunternehmen Großbritanniens. In
Deutschland ist das Unternehmen nach Angaben der
Antragsteller erst seit kurzem und nur in geringem Umfang
aktiv.
Das Private Equity Unternehmen KKR wurde 1976 in New
York/USA gegründet und unterhält Standorte in New
York, Menlo Park, Hongkong, Tokio, London und Paris. Im
Medienbereich sind Fonds der KKR-Gruppe neben der gemeinsam
mit Permira gehaltenen Beteiligung an SBS (s. o.) u. a. an
der niederländischen Marktforschungs- und Mediengruppe
VNU (u. a. Nielsen Media Research) beteiligt.
Der ProSiebenSat.1 Media AG werden die Programme Sat.1,
ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Sat.1 Comedy und kabel
eins classics sowie weitere noch nicht auf Sendung
befindliche Pay-TV- und Free-TV-Programme zugerechnet (s.
Abbildung). Ihr wird ferner aufgrund der vollständigen
Programmzulieferung auch das Programm ProSiebenSat.1 Mobile
(Arbeitstitel: DMB 3) der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland
GmbH nach § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV zugerechnet
(vgl. Pressemitteilung 6/2006). Diese Programme werden auch
der Mehrheitsgesellschafterin P7S1 Holding II und ihren
Obergesellschaften bis hin zur Lavena 1 S.A.R.L.
zugerechnet. Sie werden ferner auch Permira und KKR
zugerechnet, die die Lavena 1 S.A.R.L. gemeinsam
beherrschen. Weitere Programme im bundesweiten privaten
Fernsehen sind den Beteiligten nicht zuzurechnen. Die
genannten Programme ereichten in der Referenzperiode von
Dezember 2005 bis November 2006 einen Zuschaueranteil in
Höhe von insgesamt 21,1 %. Die Schwellenwerte des
§ 26 Abs. 2 RStV, an die Vermutungstatbestände
für das Vorliegen von vorherrschender Meinungsmacht
anknüpfen, werden somit nicht erfüllt.
Auch nach Prüfung des Grundtatbestands des § 26
Abs.1 RStV stehen der Beteiligung von Permira und KKR keine
medienkonzentrationsrechtlichen Gründe entgegen: Beide
Private Equity Unternehmen halten derzeit keine weiteren
Beteiligungen im bundesweiten Fernsehen. Die ebenfalls zum
Unternehmens-Portfolio von Permira und KKR gehörige
SBS-Sendergruppe ist auf dem deutschen Medienmarkt nicht
aktiv. Ihre internationalen Aktivitäten wirken sich
derzeit nicht auf die Meinungsbildung in Deutschland aus.
Die parallele Beteiligung an einer der größten
europäischen Sendergruppen und der
zweitgrößten privaten deutschen Sendergruppe
eröffnet Permira und KKR zwar die Möglichkeit,
etwa durch gemeinsame Nutzung von Programmressourcen diese
Gruppen weiter zu stärken. Insofern findet eine
Angleichung an die ebenfalls über ein europäisches
Sendernetzwerk verfügende RTL Group statt, die jedoch
eher Auswirkungen auf internationaler Ebene als im
bundesweiten privaten Fernsehen erwarten lässt. Mit der
Beteiligung von Permira an dem Mobile-Service-Provider
debitel AG besteht eine vertikale Verflechtung mit dem der
Fernsehveranstaltung nachgelagerten Markt der
Dienstleistungen für mobiles Fernsehen (Handy-TV), die
den Programmen von ProSiebenSat.1 Vorteile vor anderen
Anbietern verschaffen könnten. Angesichts der derzeit
noch geringen Marktdurchdringung von Handy-TV ist jedoch
nicht zu erwarten, dass hierdurch in absehbarer Zeit
für die am gesamten bundesweiten Fernsehen orientierte
medienkonzentrationsrechtliche Prüfung erhebliche
Zuschaueranteile erzielt werden.
Zulassung Premiere Krimi, Premiere Serie, Premiere Sport,
Premiere HD und Beteiligungsveränderung / Premiere
Fernsehen GmbH & Co. KG
Die Premiere
Fernsehen GmbH & Co. KG hat die Verlängerung der
Zulassungen für die bundesweiten digitalen
Pay-TV-Spartenprogramme Premiere Krimi, Premiere Serie,
Premiere Sport und Premiere HD um weitere 8 Jahre beantragt.
Die derzeit gültigen Zulassungen sind bis zum
18.03.2007 befristet. Das Programm Premiere Krimi
wurde vormals unter dem Namen Krimi & Co. ausgestrahlt. Es
zeigt Fernsehfilme, Reihen und Serien des Krimi-Genres aus
größtenteils deutscher Produktion. Premiere
Serie zeigt internationale und deutsche Serien
verschiedener Genres. Das Sportportal Premiere Sport
gibt einen Überblick über die aktuellen
Sportprogrammangebote von Premiere. Die einzelnen Angebote
können vom Abonnenten über die Optionstaste der
Fernbedienung des Digital-Receivers angesteuert werden.
Premiere HD legt den inhaltlichen Schwerpunkt auf
Kino- und Fernsehspielfilme sowie TV-Serien
unterschiedlicher Genres. Gezeigt werden sollen aber auch
Live-Events außerhalb des Filmsektors wie z. B.
Sportübertragungen oder Konzerte. Die Programme werden
exklusiv verschlüsselt auf der Pay-TV-Plattform von
Premiere verbreitet.
Angezeigt wurden zudem Beteiligungsveränderungen bei
der Muttergesellschaft der Veranstalterin, der Premiere AG:
Danach veräußerte die Fernseh Holding III
S.A.R.L. ihre gesamte Beteiligung an der Premiere AG in
Höhe von 8,44 % des Grundkapitals an die UBS Limited
zur Weiterplatzierung an Investoren. Somit scheiden auch die
Gesellschafter der Fernseh Holding III S.A.R.L.
indirekt sind dies Permira- und Schroder-Ventures-Fonds
sowie Tochterunternehmen der Bayerischen Hypo- und
Vereinsbank, der Bayerischen Landesbank und der Bank
für Arbeit und Wirtschaft AG als mittelbare
Gesellschafter der Premiere AG aus.
UBS Limited hat die Premiere-Aktien an Investoren
weiterplatziert, von denen keiner einen Stimmrechtsanteil
von 5 % oder mehr erreicht. Ferner haben die
Vorstandsmitglieder Michael Börnicke und Hans Seger
ihre Beteiligung am Grundkapital der Premiere AG jeweils von
0,504 % auf 0,43 % reduziert. Des Weiteren hat das Schweizer
Finanzinstitut UBS AG jüngst Anteile in Höhe von
5,82 % erworben. Demnach bestehen bei der Premiere AG
folgende Beteiligungsverhältnisse:
Fernseh Holding S.A.R.L.: 14,72 % (davon jeweils 0,43 %
treuhänderisch für Michael Börnicke und Hans
Seger)
NWQ Investment Management Company, LL.C.: 6,92
%
UBS AG: 5,82 %
Classic Fund Management
Aktiengesellschaft: 5,09 %
Streubesitz: 67,45 %
Zulassung n-tv / n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH
Die n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG, bisherige
Veranstalterin des Informationsspartenprogramms n-tv, hat
eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung angezeigt, wonach
sie im Wege der erweiterten Anwachsung auf ihre
Komplementärin, die n-tv Nachrichtenfernsehen
Beteiligungs GmbH, verschmolzen wird. Diese soll sodann in
n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH umbenannt werden und die
Veranstaltung des Programms n-tv fortführen. Da die
rundfunkrechtliche Zulassung als höchstpersönliche
Rechtsposition auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nicht
auf einen anderen Rechtsträger übergehen kann,
bedarf die n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH der Erteilung
einer eigenen Zulassung. n-tv wird seit dem 30.11.1992
veranstaltet. Das Programm wird frei empfangbar analog und
teilweise digital terrestrisch sowie über Kabel und
Satellit verbreitet.
Die 100%ige Muttergesellschaft der Veranstalterin, die RTL
Television GmbH, veranstaltet das bundesweite Vollprogramm
RTL sowie die digitalen Pay-TV-Programme RTL
Living, RTL Crime und Passion. Sie hält 49,9
% der Anteile an der VOX Film- und Fernseh GmbH & Co.
KG und ist mittelbar in Höhe von 19,87 % an der
Veranstalterin des Programms K1010 beteiligt. Sie ist
auch mittelbar Alleingesellschafterin der Traumpartner
TV GmbH, die das gleichnamige Angebot derzeit als
Mediendienst verbreitet. Sämtliche Anteile an RTL
Television hält die UFA Film und Fernseh GmbH, die
mittelbar zu 99,7 % im Anteilsbesitz der RTL Group S.A.
steht, an der die Bertelsmann AG als Konzernobergesellschaft
mittelbar 89,14 % der Anteile hält. Die RTL Group ist
auch an den bundesweiten Fernsehveranstaltern RTL DISNEY
Fernsehen GmbH & Co. KG (Super RTL) und RTL 2
Fernsehen GmbH & Co. KG (RTL II) beteiligt und
hält ihrerseits weitere 49,8 % an der VOX Film- und
Fernseh GmbH & Co. KG.
Die genannten der RTL Group und der Bertelsmann AG
zuzurechnenden frei empfangbaren Programme erreichten im
Referenzzeitraum von November 2005 bis Oktober 2006 einen
Zuschaueranteil von insgesamt 24,5 %. Die Pay-TV-Programme
RTL Crime, RTL Living und Passion werden seit dem 01.12.2006
über das Kabelnetz der Unity Media in
Nordrhein-Westfalen und Hessen (tividiFAMILY) und das
VDSL-Netz von HanseNet im Großraum Hamburg und
Lübeck (Alice homeTV) verbreitet. Aktuelle
Nutzungszahlen hierzu liegen der KEK nicht vor.
Beteiligungsveränderung / KG Hamburg 1 Fernsehen
Beteiligungs GmbH & Co.
Die KG
Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co.,
Lizenzinhaberin für das bislang nicht ausgestrahlte
bundesweite Spartenprogramm 24, hat geplante
Veränderungen ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt.
Demnach beabsichtigt die Almond Media Beteiligungs GmbH,
ihre Kommanditanteile an der Veranstalterin sowie den
Geschäftsanteil an ihrer Komplementärin in
Höhe von 63 % auf die Holdinggesellschaft Germany 1
Media AG zu übertragen. Die Beteiligungen der Axel
Springer AG (27 %) und der TRIANGLE Medien Beteiligungs GmbH
& Co. KG (10 %) an der Veranstalterin bleiben
unverändert.
Die Germany 1 Media AG hält derzeit 21 % an der
Veranstalterin des Ballungsraumfernsehprogramms center.tv
Düsseldorf. Darüber hinaus hält sie
sämtliche Anteile an der G1 Media Vermarktungs GmbH,
die die Vermarktung von den zu einem
Metropolensendernetzwerk zusammengeschlossenen
Ballungsraumsendern Hamburg1, tv.berlin, center.tv
Düsseldorf, tv.münchen und rheinmaintv betreibt.
Die Almond Media Beteiligungs GmbH beabsichtigt, auch ihre
66,8 % der Anteile umfassende Beteiligung an der Berlin 1
Fernsehen Beteiligungs GmbH auf die Germany 1 Media AG zu
übertragen.
Sämtliche Aktien der Germany 1 Media AG sollen von der
ebenfalls neu in die Gesellschafterstruktur eingefügten
WING HoldCo GmbH gehalten werden. An deren Stammkapital sind
die Almond Media Beteiligungs GmbH zu 65 %, Corinna von
Schönau zu 25 % sowie Frank Otto und die AT Media GmbH
jeweils zu 5 % der Anteile beteiligt. Gesellschafter von
Almond Media sind unverändert Bernhard Bertram
(36 %), Ingo Borsum (28 %) und Nikolaus Broschek (20 %)
sowie Michael Schmidt und Kim Schwaner (jeweils 8 %).
Bernhard Bertram und Ingo Borsum sind zugleich
Geschäftsführer der Veranstalterin. Nikolaus
Broschek hält, wie auch jeweils Frank Otto und Dr.
Farhad Vladi, ein Drittel der Anteile an der TRIANGLE Medien
Beteiligungs GmbH & Co. KG (s. o.). Corinna von
Schönau ist nicht an anderen Fernseh- und
Hörfunkveranstaltern beteiligt. Frank Otto ist
auch Inhaber der Frank Otto Medien, die eine Reihe von
Beteiligungen an Radiosendern hält (Kiss FM Berlin,
Oldie Radio Hamburg, Delta Radio Kiel, Radio Energy
Sachsen). Die AT Media GmbH hält keine weiteren
Medienbeteiligungen. Ihre Alleingesellschafterin, die High
View Holding GmbH, ist in Höhe von 93 % an der
Veranstalterin des Pay-TV-Spartenprogramms Planet und
mittelbar in Höhe von 2 % an der Veranstalterin des
Pay-TV-Spartenprogramms Wein TV beteiligt.
Beteiligungsveränderung / 1-2-play GmbH
Die 1-2-play GmbH hat Beteiligungsveränderungen bei
ihrer Alleingesellschafterin, der 1-2-3.TV GmbH, angemeldet:
Demnach erhöht sich in Folge einer Kapitalerhöhung
bei der 1-2-3.TV GmbH der Anteil der Iris Capital Fund II
FCPR von 7,11 % auf 7,87 %, die Anteile der übrigen
Gesellschafter reduzieren sich geringfügig: Die
Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG, die
Target-Partners-Fondsgesellschaften und 3i
Group-Fondsgesellschaften halten nunmehr jeweils 23,85 %
(vormals 24,00 %), die Dr. Büchelhofer Holding GmbH und
Henning Schnepper halten jeweils 8,06 % (vormals 8,18 %),
die 1-2-3.TV Mitarbeiterbeteiligungs GbR hält 4,09 %
(vormals 4,15 %) und die Cuneo AG 0,37 % (vormals 0,38 %).
Im Einzelnen bestehen somit bei der 1-2-3.TV GmbH die
folgenden Beteiligungsverhältnisse:
Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG: 23,85 %
Target-Partners-Fondsgesellschaften: Σ 23,85 %
(Technology DZ Venture Capital Fund I GmbH & Co. KG: 20,10
%, Target Partners Fund I GmbH & Co. KG: 2,29 %, Target
Partners Executive Fund I GmbH & Co KG: 1,46 %)
3i
Group-Fondsgesellschaften: Σ 23,85 % (3i Group
Investments L.P.: 13,35 %, 3i GSR Equity 2004-06 L.P.: 10,50
%)
Iris Capital Fund II FCPR: 7,87 %
Dr.
Büchelhofer Holding GmbH: 8,06 %
Henning Schnepper:
8,06 %
Cuneo AG: 0,37 %
1-2-3.TV
Mitarbeiterbeteiligungs GbR: 4,09 %
Zulassung Kanal 7 INT und TVT / Euro 7 Fernseh- und
Marketing GmbH
Die Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH hat die Zulassung zur
Veranstaltung des bundesweiten Fernsehvollprogramms Kanal 7
INT in türkischer und zum Teil deutscher Sprache sowie
des bundesweiten Musikspartenprogramms TVT beantragt. Ein
Programm unter dem Namen Kanal 7 INT wurde bislang von der
Yeni Dünya Iletitisim A.S. veranstaltet, die auch auf
der Grundlage einer türkischen Lizenz das Programm
Kanal 7 TV veranstaltet. Kanal 7 INT wird seit 1995
ausgestrahlt und in Deutschland über Satellit
(Türksat 2 a) und als Teil des türkischsprachigen
Programmangebots von Kabel Deutschland verbreitet. Die
Antragstellerin produzierte im Auftrag der Yeni Dünya
Iletitisim A.S. Beiträge speziell für die
deutsch-türkische Zielgruppe; im Übrigen entsprach
das Programm von Kanal 7 INT sowohl in zeitlicher als auch
in inhaltlicher Hinsicht vollständig dem Programm von
Kanal 7 TV. Die Antragstellerin will nunmehr das Programm
Kanal 7 INT unabhängig von Kanal 7 TV in eigener
Programmverantwortung veranstalten und strebt aus diesem
Grund eine deutsche Lizenz an. Kanal 7 INT und TVT sollen
frei empfangbar digital über Satellit (Türksat 2
a) verbreitet werden. Kanal 7 INT soll darüber hinaus
im türkischsprachigen Programmpaket von Kabel
Deutschland angeboten werden.
Am Stammkapital der Antragstellerin sind ihre
Geschäftsführer Mehmet Gürhan und Zekeriya
Karaman sowie Ismail Karahan und Mustafa Celik jeweils zu 25
% der Anteile beteiligt. Letztere drei Gesellschafter sind
auch an der Yeni Dünya Iletisim A.S. beteiligt. Die
beantragten Programme sind der Antragstellerin und ihren
Gesellschaftern zuzurechnen. Aufgrund der
Programmzulieferung ist Kanal 7 INT auch der Yeni Dünya
Iletitisim A.S. zuzurechnen.
Weitere Entscheidungen
Zulassung Regionalfensterprogramm für Niedersachsen/
Bremen bei Sat.1 Benehmensherstellung / Sat.1
Norddeutschland GmbH
Die KEK hat entschieden, dass gegen die von der
Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) und der
Bremischen Landesmedienanstalt (brema) beabsichtigte
Zulassung der Sat.1 Norddeutschland GmbH als
Regionalfensterveranstalter im Hauptprogramm Sat.1 für
Niedersachsen/Bremen keine Bedenken aus Gründen der
Sicherung der Meinungsvielfalt bestehen. Diese Feststellung
erfolgt im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß
§ 36 Abs. 2 Satz 3 RStV.
Die Sat.1 Norddeutschland GmbH ist eine 100%ige
Tochtergesellschaft des Hauptprogrammveranstalters Sat.1
SatellitenFernsehen GmbH. Sie produziert bereits für
Sat.1 das gemeinsame Regionalfensterprogramm 17:30
live für Niedersachsen und Bremen, das bislang
ohne eigenständige Zulassung veranstaltet wird.
Für dieses Programm hat die Sat.1 Norddeutschland GmbH
die Zulassung mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2008
beantragt.
Die Regionalfensterprogramme von Sat.1 erfüllen nach
der mit Beschluss vom 24.01.2007 getroffenen Feststellung
der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) die
Anforderungen des § 25 Abs. 4 Satz 1 RStV zu zeitlichem
Umfang, inhaltlicher Differenzierung und zum Regionalbezug.
Ihre angemessene Finanzierung ist nach Feststellung der NLM
und der brema gewährleistet.
Gemäß der mit dem 8.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getretenen
Regelung des § 25 Abs. 4 Satz 2 und 4 RStV sollen
Regionalfensterveranstalter redaktionell und rechtlich vom
Hauptprogrammveranstalter unabhängig sein. Die Sat.1
Norddeutschland GmbH und die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH
sind dagegen verbundene Unternehmen. Es liegt jedoch ein
wichtiger Grund vor, der für die vorgesehene
Übergangszeit eine Abweichung vom Erfordernis der
rechtlichen Unabhängigkeit rechtfertigt: Die
Antragstellerin hat das Regionalfensterprogramm bereits
zuvor hergestellt und die ProSiebenSat.1 Media AG hat im
Vertrauen darauf, dass dies auch weiterhin zulässig
sei, vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung erhebliche
Investitionen in das Regionalfenster getätigt, die noch
nicht vollständig amortisiert sind. Die
Unabhängigkeit der Berichterstattung wurde durch
besondere Vorkehrungen zum Schutz der redaktionellen
Unabhängigkeit sichergestellt. Dies rechtfertigt es,
für den beantragten Zeitraum von einem Vertrauensschutz
zugunsten der ProSiebenSat.1 Media AG und der Sat.1
Norddeutschland GmbH auszugehen, da dies als ein
vertretbarer Zeitraum erscheint, um die Amortisation der
Investitionen zu ermöglichen.
Ursprünglich hatte die Sat.1 Norddeutschland GmbH eine
Lizenzdauer bis zum 31.05.2010 beantragt; zu diesem
Zeitpunkt läuft auch die Zulassung für das
Hauptprogramm Sat.1 aus. Die KEK hatte sich gegen die
Zulassungserteilung ausgesprochen, da nicht dargelegt wurde,
dass diese Lizenzperiode ein angemessener Zeitraum für
die Amortisation der in das Regionalfenster getätigten
Investitionen ist (vgl. Pressemitteilung 10/2006). Nachdem
die Sat.1 Norddeutschland GmbH ihren Zulassungsantrag
abgeändert hat und nunmehr für alle norddeutschen
Regionalfenster eine einheitliche Laufzeit bis zum
30.06.2008 beantragt, hat die KEK gegen die Zulassung als
Regionalfensterveranstalterin für Niedersachsen/Bremen
wie schon zuvor im Parallelverfahren für
Hamburg/Schleswig-Holstein (vgl. Pressemitteilung 1/2007)
keine Bedenken.
Potsdam, 07.02.2007