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02/07 ProSiebenSat.1 Media AG, Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH, KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co., 1-2-play GmbH, Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH, Sat.1 Norddeutschland GmbH
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119. Sitzung der KEK am 06.02.2007


- Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG

- Zulassung Premiere Krimi, Premiere Serie, Premiere Sport, Premiere HD und Beteiligungsveränderung / Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG

- Zulassung n-tv / n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH

- Beteiligungsveränderung / KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co.

- Beteiligungsveränderung / 1-2-play GmbH

- Zulassung Kanal 7 INT und TVT / Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH

- Zulassung Regionalfensterprogramm für Niedersachsen/Bremen bei Sat.1 – Benehmensherstellung / Sat.1 Norddeutschland GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG


Angezeigt waren geplante mittelbare Beteiligungsveränderungen bei der ProSiebenSat.1 Media AG. Bislang bestehen bei dieser die folgenden Beteiligungsverhältnisse: 75,1 % der stimmberechtigten Stammaktien hält die P7S1 Holding II S.A.R.L.; 24,9 % hält die Sat.1 Beteiligungs GmbH, an der die P7S1 Holding II S.A.R.L. mit 51,81 % und die Axel Springer AG mit 48,19 % beteiligt sind. Sämtliche Anteile an der P7S1 Holding II S.A.R.L. hält die P7S1 Holding L.P., die mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der German Media Partners L.P. (GMP) steht.


Nunmehr beabsichtigt die Lavena Holding 4 GmbH, von GMP sämtliche Anteile an der P7S1 Holding L.P. zu erwerben und sich somit mittelbar an der ProSiebenSat.1 Media AG zu beteiligen. Damit scheiden GMP und ihre Gesellschafter, die Saban-Gruppe und die Fondsgesellschaften der Hellman & Friedman LL.C., Thomas H. Lee Company/Putnam Investment Holdings, Inc., Bain Capital Investors LL.C., Providence Equity Partners, Inc., Quadrangle Group LL.C. und Alpine Equity Partners, als Gesellschafter der ProSiebenSat.1 Media AG aus.


Die Lavena Holding 4 GmbH steht über eine Kette von Holdinggesellschaften vollständig im Anteilsbesitz der Lavena 1 S.A.R.L. An ihrem Stammkapital halten Fonds der Private Equity Unternehmen Permira und KKR jeweils insgesamt 50 %: Gesellschafter sind im Einzelnen die Lavena Guernsey Holding 1 Ltd. mit 9,8 %, die Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. mit 40,2 %, die KKR Glory (KPE) Limited mit 4 %, die KKR Glory (2006) Limited mit 7 % und die KKR Glory (European II) Ltd. mit 39 % des Stammkapitals. Die Lavena Guernsey Holding 1 Ltd. und die Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. sind Teil einer Gruppe von Fondsgesellschaften, die von dem Private Equity Beratungsunternehmen Permira kontrolliert und von der Permira Beteiligungsberatung GmbH beraten werden. Die KKR Glory (KPE) Limited, die KKR Glory (2006) Limited und die KKR Glory (European II) Ltd. gehören zur Kohlberg-Kravis-Roberts-Gruppe (KKR); sie werden von der Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. beraten.


Permira ist ein in Guernsey ansässiges, seit 1985 auf europäischer Ebene tätiges Private Equity Beteiligungsberatungs- und Managementunternehmen mit Standorten in Frankfurt am Main, London, Madrid, Mailand, Paris, Stockholm, New York und Tokio. Permira Fonds und deren Investoren halten derzeit im Fernsehbereich in Deutschland keine weiteren Beteiligungen; die mittelbare Beteiligung an der Veranstalterin von Premiere hat Permira unlängst veräußert (s. u.). Ein gemeinsames Tochterunternehmen von Permira und KKR hält 73,5 % an der SBS Broadcasting S.A. (SBS), die in Europa – nicht jedoch in Deutschland – 19 Free-TV- und 20 Pay-TV-Sender sowie Radiostationen betreibt und Programmzeitschriften verlegt. Die Gruppe erreicht nach eigenen Angaben mit ihren Medienprodukten täglich ca. 100 Mio. Menschen und sieht sich damit als zweitgrößte Sendergruppe in Europa. Permira hält auch sämtliche Anteile an der in den Bereichen Mobilfunk, Festnetz und Internet tätigen debitel AG. Die debitel AG ist nach eigenen Angaben mit 9 Mio. Kunden in Deutschland der drittgrößte Mobilfunkanbieter nach T-Mobile und Vodafone. Sie kooperiert mit der Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD), die in Deutschland eine digitale Programmplattform für mobile Rundfunkdienste im DMB-Standard betreibt. Permira ist des Weiteren am US-amerikanischen Satelliten-Service-Provider Intelsat beteiligt und hält eine Mehrheitsbeteiligung an All3Media, dem nach Darstellung von Permira größten unabhängigen Fernsehproduktionsunternehmen Großbritanniens. In Deutschland ist das Unternehmen nach Angaben der Antragsteller erst seit kurzem und nur in geringem Umfang aktiv.


Das Private Equity Unternehmen KKR wurde 1976 in New York/USA gegründet und unterhält Standorte in New York, Menlo Park, Hongkong, Tokio, London und Paris. Im Medienbereich sind Fonds der KKR-Gruppe neben der gemeinsam mit Permira gehaltenen Beteiligung an SBS (s. o.) u. a. an der niederländischen Marktforschungs- und Mediengruppe VNU (u. a. Nielsen Media Research) beteiligt.


Der ProSiebenSat.1 Media AG werden die Programme Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Sat.1 Comedy und kabel eins classics sowie weitere noch nicht auf Sendung befindliche Pay-TV- und Free-TV-Programme zugerechnet (s. Abbildung). Ihr wird ferner aufgrund der vollständigen Programmzulieferung auch das Programm ProSiebenSat.1 Mobile (Arbeitstitel: DMB 3) der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH nach § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RStV zugerechnet (vgl. Pressemitteilung 6/2006). Diese Programme werden auch der Mehrheitsgesellschafterin P7S1 Holding II und ihren Obergesellschaften bis hin zur Lavena 1 S.A.R.L. zugerechnet. Sie werden ferner auch Permira und KKR zugerechnet, die die Lavena 1 S.A.R.L. gemeinsam beherrschen. Weitere Programme im bundesweiten privaten Fernsehen sind den Beteiligten nicht zuzurechnen. Die genannten Programme ereichten in der Referenzperiode von Dezember 2005 bis November 2006 einen Zuschaueranteil in Höhe von insgesamt 21,1 %. Die Schwellenwerte des § 26 Abs. 2 RStV, an die Vermutungstatbestände für das Vorliegen von vorherrschender Meinungsmacht anknüpfen, werden somit nicht erfüllt.


Auch nach Prüfung des Grundtatbestands des § 26 Abs.1 RStV stehen der Beteiligung von Permira und KKR keine medienkonzentrationsrechtlichen Gründe entgegen: Beide Private Equity Unternehmen halten derzeit keine weiteren Beteiligungen im bundesweiten Fernsehen. Die ebenfalls zum Unternehmens-Portfolio von Permira und KKR gehörige SBS-Sendergruppe ist auf dem deutschen Medienmarkt nicht aktiv. Ihre internationalen Aktivitäten wirken sich derzeit nicht auf die Meinungsbildung in Deutschland aus. Die parallele Beteiligung an einer der größten europäischen Sendergruppen und der zweitgrößten privaten deutschen Sendergruppe eröffnet Permira und KKR zwar die Möglichkeit, etwa durch gemeinsame Nutzung von Programmressourcen diese Gruppen weiter zu stärken. Insofern findet eine Angleichung an die ebenfalls über ein europäisches Sendernetzwerk verfügende RTL Group statt, die jedoch eher Auswirkungen auf internationaler Ebene als im bundesweiten privaten Fernsehen erwarten lässt. Mit der Beteiligung von Permira an dem Mobile-Service-Provider debitel AG besteht eine vertikale Verflechtung mit dem der Fernsehveranstaltung nachgelagerten Markt der Dienstleistungen für mobiles Fernsehen (Handy-TV), die den Programmen von ProSiebenSat.1 Vorteile vor anderen Anbietern verschaffen könnten. Angesichts der derzeit noch geringen Marktdurchdringung von Handy-TV ist jedoch nicht zu erwarten, dass hierdurch in absehbarer Zeit für die am gesamten bundesweiten Fernsehen orientierte medienkonzentrationsrechtliche Prüfung erhebliche Zuschaueranteile erzielt werden.


Zulassung Premiere Krimi, Premiere Serie, Premiere Sport, Premiere HD und Beteiligungsveränderung / Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG


Die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG hat die Verlängerung der Zulassungen für die bundesweiten digitalen Pay-TV-Spartenprogramme Premiere Krimi, Premiere Serie, Premiere Sport und Premiere HD um weitere 8 Jahre beantragt. Die derzeit gültigen Zulassungen sind bis zum 18.03.2007 befristet. Das Programm Premiere Krimi wurde vormals unter dem Namen Krimi & Co. ausgestrahlt. Es zeigt Fernsehfilme, Reihen und Serien des Krimi-Genres aus größtenteils deutscher Produktion. Premiere Serie zeigt internationale und deutsche Serien verschiedener Genres. Das Sportportal Premiere Sport gibt einen Überblick über die aktuellen Sportprogrammangebote von Premiere. Die einzelnen Angebote können vom Abonnenten über die Optionstaste der Fernbedienung des Digital-Receivers angesteuert werden. Premiere HD legt den inhaltlichen Schwerpunkt auf Kino- und Fernsehspielfilme sowie TV-Serien unterschiedlicher Genres. Gezeigt werden sollen aber auch Live-Events außerhalb des Filmsektors wie z. B. Sportübertragungen oder Konzerte. Die Programme werden exklusiv verschlüsselt auf der Pay-TV-Plattform von Premiere verbreitet.


Angezeigt wurden zudem Beteiligungsveränderungen bei der Muttergesellschaft der Veranstalterin, der Premiere AG: Danach veräußerte die Fernseh Holding III S.A.R.L. ihre gesamte Beteiligung an der Premiere AG in Höhe von 8,44 % des Grundkapitals an die UBS Limited zur Weiterplatzierung an Investoren. Somit scheiden auch die Gesellschafter der Fernseh Holding III S.A.R.L. – indirekt sind dies Permira- und Schroder-Ventures-Fonds sowie Tochterunternehmen der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank, der Bayerischen Landesbank und der Bank für Arbeit und Wirtschaft AG – als mittelbare Gesellschafter der Premiere AG aus.


UBS Limited hat die Premiere-Aktien an Investoren weiterplatziert, von denen keiner einen Stimmrechtsanteil von 5 % oder mehr erreicht. Ferner haben die Vorstandsmitglieder Michael Börnicke und Hans Seger ihre Beteiligung am Grundkapital der Premiere AG jeweils von 0,504 % auf 0,43 % reduziert. Des Weiteren hat das Schweizer Finanzinstitut UBS AG jüngst Anteile in Höhe von 5,82 % erworben. Demnach bestehen bei der Premiere AG folgende Beteiligungsverhältnisse:


Fernseh Holding S.A.R.L.: 14,72 % (davon jeweils 0,43 % treuhänderisch für Michael Börnicke und Hans Seger)

NWQ Investment Management Company, LL.C.: 6,92 %

UBS AG: 5,82 %

Classic Fund Management Aktiengesellschaft: 5,09 %

Streubesitz: 67,45 %


Zulassung n-tv / n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH


Die n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG, bisherige Veranstalterin des Informationsspartenprogramms n-tv, hat eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung angezeigt, wonach sie im Wege der erweiterten Anwachsung auf ihre Komplementärin, die n-tv Nachrichtenfernsehen Beteiligungs GmbH, verschmolzen wird. Diese soll sodann in n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH umbenannt werden und die Veranstaltung des Programms n-tv fortführen. Da die rundfunkrechtliche Zulassung als höchstpersönliche Rechtsposition auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nicht auf einen anderen Rechtsträger übergehen kann, bedarf die n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH der Erteilung einer eigenen Zulassung. n-tv wird seit dem 30.11.1992 veranstaltet. Das Programm wird frei empfangbar analog und teilweise digital terrestrisch sowie über Kabel und Satellit verbreitet.


Die 100%ige Muttergesellschaft der Veranstalterin, die RTL Television GmbH, veranstaltet das bundesweite Vollprogramm RTL sowie die digitalen Pay-TV-Programme RTL Living, RTL Crime und Passion. Sie hält 49,9 % der Anteile an der VOX Film- und Fernseh GmbH & Co. KG und ist mittelbar in Höhe von 19,87 % an der Veranstalterin des Programms K1010 beteiligt. Sie ist auch mittelbar Alleingesellschafterin der Traumpartner TV GmbH, die das gleichnamige Angebot derzeit als Mediendienst verbreitet. Sämtliche Anteile an RTL Television hält die UFA Film und Fernseh GmbH, die mittelbar zu 99,7 % im Anteilsbesitz der RTL Group S.A. steht, an der die Bertelsmann AG als Konzernobergesellschaft mittelbar 89,14 % der Anteile hält. Die RTL Group ist auch an den bundesweiten Fernsehveranstaltern RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG (Super RTL) und RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG (RTL II) beteiligt und hält ihrerseits weitere 49,8 % an der VOX Film- und Fernseh GmbH & Co. KG.


Die genannten der RTL Group und der Bertelsmann AG zuzurechnenden frei empfangbaren Programme erreichten im Referenzzeitraum von November 2005 bis Oktober 2006 einen Zuschaueranteil von insgesamt 24,5 %. Die Pay-TV-Programme RTL Crime, RTL Living und Passion werden seit dem 01.12.2006 über das Kabelnetz der Unity Media in Nordrhein-Westfalen und Hessen (tividiFAMILY) und das VDSL-Netz von HanseNet im Großraum Hamburg und Lübeck (Alice homeTV) verbreitet. Aktuelle Nutzungszahlen hierzu liegen der KEK nicht vor.


Beteiligungsveränderung / KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co.


Die KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co., Lizenzinhaberin für das bislang nicht ausgestrahlte bundesweite Spartenprogramm „24“, hat geplante Veränderungen ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt. Demnach beabsichtigt die Almond Media Beteiligungs GmbH, ihre Kommanditanteile an der Veranstalterin sowie den Geschäftsanteil an ihrer Komplementärin in Höhe von 63 % auf die Holdinggesellschaft Germany 1 Media AG zu übertragen. Die Beteiligungen der Axel Springer AG (27 %) und der TRIANGLE Medien Beteiligungs GmbH & Co. KG (10 %) an der Veranstalterin bleiben unverändert.


Die Germany 1 Media AG hält derzeit 21 % an der Veranstalterin des Ballungsraumfernsehprogramms center.tv Düsseldorf. Darüber hinaus hält sie sämtliche Anteile an der G1 Media Vermarktungs GmbH, die die Vermarktung von den zu einem „Metropolensendernetzwerk“ zusammengeschlossenen Ballungsraumsendern Hamburg1, tv.berlin, center.tv Düsseldorf, tv.münchen und rheinmaintv betreibt. Die Almond Media Beteiligungs GmbH beabsichtigt, auch ihre 66,8 % der Anteile umfassende Beteiligung an der Berlin 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH auf die Germany 1 Media AG zu übertragen.


Sämtliche Aktien der Germany 1 Media AG sollen von der ebenfalls neu in die Gesellschafterstruktur eingefügten WING HoldCo GmbH gehalten werden. An deren Stammkapital sind die Almond Media Beteiligungs GmbH zu 65 %, Corinna von Schönau zu 25 % sowie Frank Otto und die AT Media GmbH jeweils zu 5 % der Anteile beteiligt. Gesellschafter von Almond Media sind unverändert Bernhard Bertram (36 %), Ingo Borsum (28 %) und Nikolaus Broschek (20 %) sowie Michael Schmidt und Kim Schwaner (jeweils 8 %). Bernhard Bertram und Ingo Borsum sind zugleich Geschäftsführer der Veranstalterin. Nikolaus Broschek hält, wie auch jeweils Frank Otto und Dr. Farhad Vladi, ein Drittel der Anteile an der TRIANGLE Medien Beteiligungs GmbH & Co. KG (s. o.). Corinna von Schönau ist nicht an anderen Fernseh- und Hörfunkveranstaltern beteiligt. Frank Otto ist auch Inhaber der Frank Otto Medien, die eine Reihe von Beteiligungen an Radiosendern hält (Kiss FM Berlin, Oldie Radio Hamburg, Delta Radio Kiel, Radio Energy Sachsen). Die AT Media GmbH hält keine weiteren Medienbeteiligungen. Ihre Alleingesellschafterin, die High View Holding GmbH, ist in Höhe von 93 % an der Veranstalterin des Pay-TV-Spartenprogramms Planet und mittelbar in Höhe von 2 % an der Veranstalterin des Pay-TV-Spartenprogramms Wein TV beteiligt.


Beteiligungsveränderung / 1-2-play GmbH


Die 1-2-play GmbH hat Beteiligungsveränderungen bei ihrer Alleingesellschafterin, der 1-2-3.TV GmbH, angemeldet: Demnach erhöht sich in Folge einer Kapitalerhöhung bei der 1-2-3.TV GmbH der Anteil der Iris Capital Fund II FCPR von 7,11 % auf 7,87 %, die Anteile der übrigen Gesellschafter reduzieren sich geringfügig: Die Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG, die Target-Partners-Fondsgesellschaften und 3i Group-Fondsgesellschaften halten nunmehr jeweils 23,85 % (vormals 24,00 %), die Dr. Büchelhofer Holding GmbH und Henning Schnepper halten jeweils 8,06 % (vormals 8,18 %), die 1-2-3.TV Mitarbeiterbeteiligungs GbR hält 4,09 % (vormals 4,15 %) und die Cuneo AG 0,37 % (vormals 0,38 %). Im Einzelnen bestehen somit bei der 1-2-3.TV GmbH die folgenden Beteiligungsverhältnisse:


Wellington Partners Ventures II GmbH & Co. KG: 23,85 %

Target-Partners-Fondsgesellschaften: Σ 23,85 % (Technology DZ Venture Capital Fund I GmbH & Co. KG: 20,10 %, Target Partners Fund I GmbH & Co. KG: 2,29 %, Target Partners Executive Fund I GmbH & Co KG: 1,46 %)

3i Group-Fondsgesellschaften: Σ 23,85 % (3i Group Investments L.P.: 13,35 %, 3i GSR Equity 2004-06 L.P.: 10,50 %)

Iris Capital Fund II FCPR: 7,87 %

Dr. Büchelhofer Holding GmbH: 8,06 %

Henning Schnepper: 8,06 %

Cuneo AG: 0,37 %

1-2-3.TV Mitarbeiterbeteiligungs GbR: 4,09 %


Zulassung Kanal 7 INT und TVT / Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH


Die Euro 7 Fernseh- und Marketing GmbH hat die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehvollprogramms Kanal 7 INT in türkischer und zum Teil deutscher Sprache sowie des bundesweiten Musikspartenprogramms TVT beantragt. Ein Programm unter dem Namen Kanal 7 INT wurde bislang von der Yeni Dünya Iletitisim A.S. veranstaltet, die auch auf der Grundlage einer türkischen Lizenz das Programm Kanal 7 TV veranstaltet. Kanal 7 INT wird seit 1995 ausgestrahlt und in Deutschland über Satellit (Türksat 2 a) und als Teil des türkischsprachigen Programmangebots von Kabel Deutschland verbreitet. Die Antragstellerin produzierte im Auftrag der Yeni Dünya Iletitisim A.S. Beiträge speziell für die deutsch-türkische Zielgruppe; im Übrigen entsprach das Programm von Kanal 7 INT sowohl in zeitlicher als auch in inhaltlicher Hinsicht vollständig dem Programm von Kanal 7 TV. Die Antragstellerin will nunmehr das Programm Kanal 7 INT unabhängig von Kanal 7 TV in eigener Programmverantwortung veranstalten und strebt aus diesem Grund eine deutsche Lizenz an. Kanal 7 INT und TVT sollen frei empfangbar digital über Satellit (Türksat 2 a) verbreitet werden. Kanal 7 INT soll darüber hinaus im türkischsprachigen Programmpaket von Kabel Deutschland angeboten werden.


Am Stammkapital der Antragstellerin sind ihre Geschäftsführer Mehmet Gürhan und Zekeriya Karaman sowie Ismail Karahan und Mustafa Celik jeweils zu 25 % der Anteile beteiligt. Letztere drei Gesellschafter sind auch an der Yeni Dünya Iletisim A.S. beteiligt. Die beantragten Programme sind der Antragstellerin und ihren Gesellschaftern zuzurechnen. Aufgrund der Programmzulieferung ist Kanal 7 INT auch der Yeni Dünya Iletitisim A.S. zuzurechnen.


Weitere Entscheidungen


Zulassung Regionalfensterprogramm für Niedersachsen/ Bremen bei Sat.1 – Benehmensherstellung / Sat.1 Norddeutschland GmbH


Die KEK hat entschieden, dass gegen die von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) und der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) beabsichtigte Zulassung der Sat.1 Norddeutschland GmbH als Regionalfensterveranstalter im Hauptprogramm Sat.1 für Niedersachsen/Bremen keine Bedenken aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt bestehen. Diese Feststellung erfolgt im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 3 RStV.


Die Sat.1 Norddeutschland GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Hauptprogrammveranstalters Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH. Sie produziert bereits für Sat.1 das gemeinsame Regionalfensterprogramm „17:30 live“ für Niedersachsen und Bremen, das bislang ohne eigenständige Zulassung veranstaltet wird. Für dieses Programm hat die Sat.1 Norddeutschland GmbH die Zulassung mit einer Laufzeit bis zum 30.06.2008 beantragt.


Die Regionalfensterprogramme von Sat.1 erfüllen nach der mit Beschluss vom 24.01.2007 getroffenen Feststellung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) die Anforderungen des § 25 Abs. 4 Satz 1 RStV zu zeitlichem Umfang, inhaltlicher Differenzierung und zum Regionalbezug. Ihre angemessene Finanzierung ist nach Feststellung der NLM und der brema gewährleistet.


Gemäß der mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getretenen Regelung des § 25 Abs. 4 Satz 2 und 4 RStV sollen Regionalfensterveranstalter redaktionell und rechtlich vom Hauptprogrammveranstalter unabhängig sein. Die Sat.1 Norddeutschland GmbH und die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH sind dagegen verbundene Unternehmen. Es liegt jedoch ein wichtiger Grund vor, der für die vorgesehene Übergangszeit eine Abweichung vom Erfordernis der rechtlichen Unabhängigkeit rechtfertigt: Die Antragstellerin hat das Regionalfensterprogramm bereits zuvor hergestellt und die ProSiebenSat.1 Media AG hat im Vertrauen darauf, dass dies auch weiterhin zulässig sei, vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung erhebliche Investitionen in das Regionalfenster getätigt, die noch nicht vollständig amortisiert sind. Die Unabhängigkeit der Berichterstattung wurde durch besondere Vorkehrungen zum Schutz der redaktionellen Unabhängigkeit sichergestellt. Dies rechtfertigt es, für den beantragten Zeitraum von einem Vertrauensschutz zugunsten der ProSiebenSat.1 Media AG und der Sat.1 Norddeutschland GmbH auszugehen, da dies als ein vertretbarer Zeitraum erscheint, um die Amortisation der Investitionen zu ermöglichen.


Ursprünglich hatte die Sat.1 Norddeutschland GmbH eine Lizenzdauer bis zum 31.05.2010 beantragt; zu diesem Zeitpunkt läuft auch die Zulassung für das Hauptprogramm Sat.1 aus. Die KEK hatte sich gegen die Zulassungserteilung ausgesprochen, da nicht dargelegt wurde, dass diese Lizenzperiode ein angemessener Zeitraum für die Amortisation der in das Regionalfenster getätigten Investitionen ist (vgl. Pressemitteilung 10/2006). Nachdem die Sat.1 Norddeutschland GmbH ihren Zulassungsantrag abgeändert hat und nunmehr für alle norddeutschen Regionalfenster eine einheitliche Laufzeit bis zum 30.06.2008 beantragt, hat die KEK gegen die Zulassung als Regionalfensterveranstalterin für Niedersachsen/Bremen wie schon zuvor im Parallelverfahren für Hamburg/Schleswig-Holstein (vgl. Pressemitteilung 1/2007) keine Bedenken.

Potsdam, 07.02.2007