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09/98 Hinweise der KDLM nicht bindend

Der Presse entnimmt die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), daß die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) - unabhängig und losgelöst von einer konkreten Entscheidung der Kommission - eine zentrale Vorschrift des Medienkonzentrationsrechts eigensinnig interpretiert und eine feste quantitative Grenze zur Bestimmung vorherrschender Meinungsmacht ziehen möchte. Offensichtlich will man der KEK damit die Grundlage für sachgerechte Ermittlungen entziehen.

Die Kommission betrachtet die von der KDLM auf diesem Wege gegebenen "Hinweise" als bloße Meinungsäußerung, die die Kommission nicht binden kann. Es handelt sich um abstrakte Rechtsauslegung, die losgelöst von jeder Problematik des Einzelfalls und unter Außerachtlassung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Medienkonzentrationskontrolle die Zuständigkeiten nach dem Rundfunkstaatsvertrag ignoriert. Die Kommission wird sich in ihrer nächsten planmäßigen Sitzung mit der Angelegenheit befassen.

Potsdam, 12.11.1998