Der Presse entnimmt die Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK), daß die
Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) -
unabhängig und losgelöst von einer konkreten
Entscheidung der Kommission - eine zentrale Vorschrift des
Medienkonzentrationsrechts eigensinnig interpretiert und
eine feste quantitative Grenze zur Bestimmung
vorherrschender Meinungsmacht ziehen möchte.
Offensichtlich will man der KEK damit die Grundlage für
sachgerechte Ermittlungen entziehen.
Die Kommission
betrachtet die von der KDLM auf diesem Wege gegebenen
"Hinweise" als bloße Meinungsäußerung, die
die Kommission nicht binden kann. Es handelt sich um
abstrakte Rechtsauslegung, die losgelöst von jeder
Problematik des Einzelfalls und unter Außerachtlassung
der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
Medienkonzentrationskontrolle die Zuständigkeiten nach
dem Rundfunkstaatsvertrag ignoriert. Die Kommission wird
sich in ihrer nächsten planmäßigen Sitzung
mit der Angelegenheit befassen.
Potsdam, 12.11.1998