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Der dritte Bericht der Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK) über die
Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen
zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk
wurde heute in Potsdam von dem Vorsitzenden der KEK, Prof.
Dr. Dieter Dörr, der stellvertretenden Vorsitzenden der
KEK, Prof. Dr. Insa Sjurts, und dem stellvertretenden
Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der
Landesmedienanstalten (DLM), Dr. Victor Henle, der
Öffentlichkeit vorgestellt. Der Bericht mit dem Titel
Crossmediale Verflechtungen als Herausforderung
für die Konzentrationskontrolle wird
gemäß § 26 Absatz 6 Rundfunkstaatsvertrag
alle drei Jahre veröffentlicht.
Wie schon in den vorangegangenen Konzentrationsberichten
bildet die KEK die Entwicklung des Angebots im bundesweiten
privaten Fernsehen und der größeren
Veranstaltergruppen ab. Die Anzahl der bundesweit
veranstalteten Fernsehprogramme hat sich in den Jahren 2003
bis 2006 nahezu verdoppelt. Zum Ende des ersten Halbjahres
2006 wurden in Deutschland bundesweit 37 frei empfangbare
Programme, 50 Pay-TV-Kanäle und zwei Programme im
Handy-TV-Format ausgestrahlt. Weitere 59 Programme
verfügten zwar über eine Sendelizenz, waren aber
nicht auf Sendung.
Bei den Sendergruppierungen traten im Untersuchungszeitraum
keine signifikanten Veränderungen ein. Mit der RTL
Group und der ProSiebenSat.1 Media AG bestehen nach wie vor
zwei zuschaueranteilsstarke private Veranstaltergruppen, die
sich den Großteil des Fernsehwerbemarkts untereinander
aufteilen. Auf ihre Programme und die Angebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entfallen
zusammen über 90 % der in Sehdaueranteilen gemessenen
Fernsehnutzung. Im Jahresdurchschnitt 2006 erreichten die
Programme der RTL-Gruppe 24,6 % (2005: 25,1 %) und die der
ProSiebenSat.1 Media AG 21,0 % (2005: 22,2 %)
Zuschaueranteil. Damit bleiben beide Senderfamilien
unterhalb der medienkonzentrationsrechtlich relevanten
Vermutungsgrenze von 30 %. Die Programme der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bilden hierzu
mit durchschnittlich 44,6 % (2005: 43,8 %) Zuschaueranteil
ein Gegengewicht. Auf die restlichen Programme dazu
zählen auch digitale Pay-TV-Sender, Einkaufsfernsehen,
privates Regionalfernsehen, fremdsprachige Programme oder
Offene Kanäle entfällt ein Zuschaueranteil
von durchschnittlich 9,7 % (2005: 8,9 %). Neue
Übertragungswege wie die Fernsehausstrahlung über
das Internet (IPTV) und mobile Empfangstechniken können
zu Veränderungen der Fernsehnutzung führen und
stellen die Zuschaueranteilsmessung vor neue
Herausforderungen. Auch wenn die derzeitige Nutzung der
neuen Technologien noch gering ist, so gilt es doch, diese
Entwicklungen frühzeitig zu beobachten.
Neben der Entwicklung der horizontalen Konzentration im
Fernsehbereich stellt der Bericht auch die vertikalen und
diagonalen Verflechtungen zwischen Veranstaltern und
weiteren Medienmärkten dar. Vor allem die RTL Group ist
in erheblichem Ausmaß vertikal und diagonal integriert
und verfügt über starke Stellungen in den
Bereichen Hörfunk, Internet, Publikumszeitschriften und
TV-Produktion. Mit der negativen Entscheidung der KEK im
Verfahren Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG ist eine
massive diagonale Verflechtung der für die
öffentliche Meinungsbildung besonders relevanten
Medienmärkte des Fernsehens und der Tagespresse
unterbunden worden. Die Sendergruppe wurde inzwischen an die
Finanzinvestoren Permira und KKR veräußert, die
auf dem deutschen Medienmarkt bislang nur in geringem Umfang
aktiv sind. Die parallele Beteiligung an SBS Broadcasting,
einer der größten europäischen
Sendergruppen, und an der zweitgrößten privaten
deutschen Sendergruppe eröffnet Permira und KKR zwar
die Möglichkeit, etwa durch gemeinsame Nutzung von
Programmressourcen, diese Gruppen weiter zu stärken.
Insofern findet eine Angleichung an die ebenfalls über
ein europäisches Sendernetzwerk verfügende RTL
Group statt. Sie lässt derzeit jedoch eher Auswirkungen
auf internationaler Ebene als im bundesweiten privaten
Fernsehen erwarten.
Impulse für Veränderungen der Rundfunklandschaft
gingen seit Erscheinen des letzten Konzentrationsberichts
Ende 2003 weniger von wechselnden Eigentümerstrukturen
der Veranstalter aus. Vielmehr haben sich vor allem die
Rahmenbedingungen des Handelns in der Medienbranche deutlich
gewandelt, die auch die etablierten Medienkonzerne zur
Erschließung neuer Geschäftsfelder bewegen.
Zentrale Triebkraft der Veränderungen ist vor allem der
technologische Fortschritt und hier insbesondere die
Digitalisierung von Inhalten und Übertragungsverfahren.
Wenn es möglich ist, alle Arten von Inhalten über
ein und dasselbe Netz zu verbreiten, können vorhandene
Inhalte leichter als bisher crossmedial verwertet und
dadurch neue Erlösquellen erschlossen werden. Weiterhin
zu beobachten ist eine Intensivierung der vertikalen
Verflechtungen zwischen der Produktions- und
Distributionsebene von Mediengütern. Der Besitz
attraktiver Inhalte in Verbindung mit einer Kontrolle des
Distributionssystems schafft neuartige strategische
Positionen und erlaubt darüber hinaus die Generierung
weiterer Erlöse. Ergebnis dieser Entwicklungen sind
crossmedial aufgestellte Medienkonzerne, die in einer
Vielzahl von Medienteilmärkten mit unterschiedlichsten
Angeboten präsent sind. Das mediale
Einprodukt-Unternehmen wird zum Ausnahmefall.
Für die Vielfaltkontrolle bedeuten diese
Veränderungen neue Herausforderungen. Auf Entwicklungen
wie den Markteintritt großer Medienkonzerne in den
Fernsehbereich oder auch die Herausbildung von
Verflechtungen zwischen der Produktions- und
Distributionsebene im bundesweiten privaten Fernsehen gilt
es, wohl begründete, tragfähige Antworten zu
finden. Die KEK hat sich hierum - in intensiver Diskussion
mit den Bezugsgruppen und innerhalb der Kommission -
bemüht. Der Bericht dokumentiert diese Arbeit. Die KEK
ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die geltenden
medienkonzentrationsrechtlichen Regelungen eine angemessene
und flexible Einbeziehung von crossmedialen Aktivitäten
der Veranstalter und der an ihnen Beteiligten in die
rundfunkrechtliche Prüfung ermöglichen. Eine die
Gewichtung von Medienmärkten konkretisierende
Vorschrift wäre dagegen weniger geeignet, auf
dynamische Prozesse im Medienbereich wie z. B.
Reichweitenveränderungen und neue Angebotsformen zu
reagieren. Der Bericht enthält auch ein Gutachten des
Hans-Bredow-Instituts zur Regulierung crossmedialer
Aktivitäten in ausländischen Medienordnungen, das
in einem gesonderten Kapitel dokumentiert wird.
Prof. Dörr betonte, dass sich auch neue Probleme im
Zusammenhang mit dem Rollenwandel der Plattformbetreiber mit
dem bestehenden Instrumentarium erfassen lassen. Dazu
zählt zum einen der Umstand, dass Plattformbetreiber
durch den Vertrieb, die Bündelung, die Vermarktung und
die Zusammenstellung der Programme Einfluss auf deren Inhalt
nehmen können. Die KEK rechnet daher mittlerweile eine
ganze Reihe von Drittprogrammen auch den jeweiligen
Plattformbetreibern gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2
Nr. 2 RStV zu. Zum anderen stellt sich bei der Ausgestaltung
der Beziehungen zwischen Plattformbetreibern und den
Inhabern der Sendelizenz zunehmend die Frage, wer
tatsächlich als Veranstalter des Programms anzusehen
ist. Die Aufnahme einer Definition des Veranstalterbegriffs
in den Rundfunkstaatsvertrag könnte hier für
größere Klarheit sorgen.
Auch wenn nach Überzeugung der KEK grundsätzlich
eine effektive Konzentrationskontrolle mit den bestehenden
Regelungen zu leisten ist, so enthält der Bericht doch
Reformvorschläge, die u. a. auf eine Straffung des
Verfahrensablaufs, größere Normenklarheit und
bessere Durchsetzbarkeit zielen. Der Bericht sowie eine
Zusammenfassung der Ergebnisse in englischer Sprache sind im
Internet abrufbar unter http://www.kek-online.de.
Die Landesmedienanstalten (Hrsg.): 3.
Konzentrationsbericht der Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK) Crossmediale
Verflechtungen als Herausforderung für die
Konzentrationskontrolle
Schriftenreihe der
Landesmedienanstalten, Band 36, VISTAS Verlag Berlin
464 Seiten, 80 Euro, ISBN: 978-3-89158-452-1
Potsdam, 29.03.07