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12/98 Premiere digital; tm3; Pro Salute; VH-1
20. Sitzung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) am 14.12.1998 in Potsdam

Premiere Medien GmbH & Co. KG

Die KEK ist seit längerem bemüht, insbesondere seit der Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes vom 1. Oktober 1998 zur Aufstockung der Gesellschafteranteile von CLT-UFA und Kirch bei Premiere, den Antrag des Senders vom 8. Juni 1998 zu bescheiden. Dieser Antrag, der nunmehr allein auf die Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung digitaler Pay-TV-Programmangebote gerichtet ist, wurde nach dem Scheitern der Zusammenschlußvorhaben Bertelsmann/Kirch/Premiere und Deutsche Telekom/BetaResearch aufgrund der Entscheidung der EG-Kommission vom 27. Mai 1998 neu gestellt. Das Vorhaben, Premiere als konzentratives Gemeinschaftsunternehmen zu führen, ist nicht mehr Gegenstand des neuen Antrages.

In der 20. Sitzung am 14.12.1998 in Potsdam wurde der Geschäftsführung von Premiere und deren Gesellschaftern CLT-UFA/Bertelsmann und KirchGruppe Gelegenheit zur Anhörung gegeben. Nach der Vorlage durch CLT-UFA hat nunmehr auch Premiere eine noch zu prüfende Vollständigkeitserklärung nach § 21 Abs. 2 Nr. 5 RStV abgegeben. Damit ist eine weitere formelle Voraussetzung für die Entscheidung der Kommission gegeben.

TM 3 Fernsehen GmbH & Co. KG

Von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) wurden der KEK am 19. November 1998 Beteiligungsveränderungen beim Fernsehveranstalter TM3 Fernsehen GmbH & Co. KG zur Beurteilung nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen vorgelegt. TM3 gehörte bisher zu 100 % Gesellschaften der "Tele München-Gruppe" von Dr. Herbert Kloiber. Die "Tele München-Gruppe" ist über eine Beteiligungsgesellschaft auch mit einem Anteil von 32,2 % an RTL 2 beteiligt. Nach den angezeigten Beteiligungsveränderungen wird die News German Television Holding GmbH 66 % der Kapitalanteile und die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft 34 % der Kapitalanteile bei TM3 halten. Die News German Television Holding GmbH steht im Alleineigentum der News Corp. Investments Ltd. (Adelaide, Australien), die durch Rupert Murdoch kontrolliert wird. Neben dem Engagement bei TM3 ist Rupert Murdoch in Deutschland über die News German Television Holding GmbH mit 49,9 % an VOX beteiligt. Gegen die Betei-ligungsveränderungen bestehen keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Entstehens vorherrschender Meinungsmacht.

PRO SALUTE - Das Gesundheitsfernsehen

Bei "PRO SALUTE - Das Gesundheitsfernsehen" handelt es sich um ein über Satellit auszu-strahlendes bundesweites Fernseh-Spartenprogramm. Der Antrag auf medienkonzentra-tionsrechtliche Prüfung wurde der KEK von der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vor-pommern (LRZ) am 30.09.1998 vorgelegt. An der Veranstalterin sind beteiligt die ALPHA-Finanz- und Anlageberatungsgesellschaft mbH, Perchtoldsdorf, Österreich, Enrico Filusch, Berlin, Franz-Karl Daublebsky, Graz und die Textil- und Modegroßhandels-Center AG, Wien. Die Antragstellerin veranstaltet bislang kein bundesweites Fernsehprogramm, sie ist auch nicht an einem sonstigen Veranstalter bundesweiter Fernsehprogramme beteiligt. Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Sicherung der Meinungsvielfalt stehen der Zulassung nicht entgegen.

VH-1 Television GmbH & Co. oHG

Bereits in der 19. Sitzung der KEK am 23. November 1998 wurde beschlossen, daß die von der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) der KEK am 21.10.98 zur Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgelegte Beteiligungsveränderung bei der VH-1 Television GmbH & Co. oHG nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen als unbedenklich bestätigt werden kann. Bei VH-1 handelt es sich um ein deutschsprachiges TV-Musik-Spartenprogramm. Ursprünglich war Inhaberin der Zulassung die MTV Networks GmbH, jetzige Lizenznehmerin ist die VH-1 Television GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg. An dieser Gesellschaft sind mit 80 % der Kapital- und Stimmrechtsanteile die VH-1 Television Verwaltungs GmbH, Hamburg und zu 20 % die Viacom VHENO GmbH, Hamburg beteiligt. Die von der KEK als medienkonzen-trationsrechtlich unbedenklich bestätigte Veränderung besteht in einer Übertragung der 50 %-igen Anteile der US-amerikanischen Investmentbank Bear Stearns Acquisition V, Inc. an der Viacom Holding (Germany) B.V., Amsterdam, die ihrerseits zu 99 % an der VH-1 Television Verwaltungs GmbH, Hamburg beteiligt ist, auf die Viacom Finance AG (Schweiz/Zug). Durch diese Veränderung beherrscht die US-amerikanische Viacom Inc. die Veranstaltergemeinschaft von VH-1 zu 100 %.

Potsdam, 16.12.98