20. Sitzung der Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK) am 14.12.1998 in
Potsdam Premiere Medien GmbH & Co. KG
Die
KEK ist seit längerem bemüht, insbesondere seit
der Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes vom 1.
Oktober 1998 zur Aufstockung der Gesellschafteranteile von
CLT-UFA und Kirch bei Premiere, den Antrag des Senders vom
8. Juni 1998 zu bescheiden. Dieser Antrag, der nunmehr
allein auf die Zulassung zur bundesweiten Veranstaltung
digitaler Pay-TV-Programmangebote gerichtet ist, wurde nach
dem Scheitern der Zusammenschlußvorhaben
Bertelsmann/Kirch/Premiere und Deutsche Telekom/BetaResearch
aufgrund der Entscheidung der EG-Kommission vom 27. Mai 1998
neu gestellt. Das Vorhaben, Premiere als konzentratives
Gemeinschaftsunternehmen zu führen, ist nicht mehr
Gegenstand des neuen Antrages.
In der 20. Sitzung am
14.12.1998 in Potsdam wurde der Geschäftsführung
von Premiere und deren Gesellschaftern CLT-UFA/Bertelsmann
und KirchGruppe Gelegenheit zur Anhörung gegeben. Nach
der Vorlage durch CLT-UFA hat nunmehr auch Premiere eine
noch zu prüfende Vollständigkeitserklärung
nach § 21 Abs. 2 Nr. 5 RStV abgegeben. Damit ist eine
weitere formelle Voraussetzung für die Entscheidung der
Kommission gegeben.
TM 3 Fernsehen GmbH & Co.
KG
Von der Bayerischen Landeszentrale für neue
Medien (BLM) wurden der KEK am 19. November 1998
Beteiligungsveränderungen beim Fernsehveranstalter TM3
Fernsehen GmbH & Co. KG zur Beurteilung nach den
Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags über die
Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen vorgelegt. TM3
gehörte bisher zu 100 % Gesellschaften der "Tele
München-Gruppe" von Dr. Herbert Kloiber. Die "Tele
München-Gruppe" ist über eine
Beteiligungsgesellschaft auch mit einem Anteil von 32,2 % an
RTL 2 beteiligt. Nach den angezeigten
Beteiligungsveränderungen wird die News German
Television Holding GmbH 66 % der Kapitalanteile und die Tele
München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft 34 %
der Kapitalanteile bei TM3 halten. Die News German
Television Holding GmbH steht im Alleineigentum der News
Corp. Investments Ltd. (Adelaide, Australien), die durch
Rupert Murdoch kontrolliert wird. Neben dem Engagement bei
TM3 ist Rupert Murdoch in Deutschland über die News
German Television Holding GmbH mit 49,9 % an VOX beteiligt.
Gegen die Betei-ligungsveränderungen bestehen keine
Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Entstehens
vorherrschender Meinungsmacht.
PRO SALUTE - Das
Gesundheitsfernsehen
Bei "PRO SALUTE - Das
Gesundheitsfernsehen" handelt es sich um ein über
Satellit auszu-strahlendes bundesweites
Fernseh-Spartenprogramm. Der Antrag auf
medienkonzentra-tionsrechtliche Prüfung wurde der KEK
von der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vor-pommern (LRZ)
am 30.09.1998 vorgelegt. An der Veranstalterin sind
beteiligt die ALPHA-Finanz- und Anlageberatungsgesellschaft
mbH, Perchtoldsdorf, Österreich, Enrico Filusch,
Berlin, Franz-Karl Daublebsky, Graz und die Textil- und
Modegroßhandels-Center AG, Wien. Die Antragstellerin
veranstaltet bislang kein bundesweites Fernsehprogramm, sie
ist auch nicht an einem sonstigen Veranstalter bundesweiter
Fernsehprogramme beteiligt. Bedenken aus dem Gesichtspunkt
der Sicherung der Meinungsvielfalt stehen der Zulassung
nicht entgegen.
VH-1 Television GmbH & Co. oHG
Bereits in der 19. Sitzung der KEK am 23. November 1998
wurde beschlossen, daß die von der Hamburgischen
Anstalt für neue Medien (HAM) der KEK am 21.10.98 zur
Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgelegte
Beteiligungsveränderung bei der VH-1 Television GmbH &
Co. oHG nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages
über die Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen
als unbedenklich bestätigt werden kann. Bei VH-1
handelt es sich um ein deutschsprachiges
TV-Musik-Spartenprogramm. Ursprünglich war Inhaberin
der Zulassung die MTV Networks GmbH, jetzige Lizenznehmerin
ist die VH-1 Television GmbH & Co. oHG mit Sitz in Hamburg.
An dieser Gesellschaft sind mit 80 % der Kapital- und
Stimmrechtsanteile die VH-1 Television Verwaltungs GmbH,
Hamburg und zu 20 % die Viacom VHENO GmbH, Hamburg
beteiligt. Die von der KEK als
medienkonzen-trationsrechtlich unbedenklich bestätigte
Veränderung besteht in einer Übertragung der 50
%-igen Anteile der US-amerikanischen Investmentbank Bear
Stearns Acquisition V, Inc. an der Viacom Holding (Germany)
B.V., Amsterdam, die ihrerseits zu 99 % an der VH-1
Television Verwaltungs GmbH, Hamburg beteiligt ist, auf die
Viacom Finance AG (Schweiz/Zug). Durch diese
Veränderung beherrscht die US-amerikanische Viacom Inc.
die Veranstaltergemeinschaft von VH-1 zu 100 %.
Potsdam, 16.12.98