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10/07 ARS Media Television-Verwaltungs GmbH, MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH, ProSiebenSat.1 Media AG, News & Pictures Fernsehen GmbH & Co. KG und DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm GmbH

123. Sitzung der KEK am 12.06.2007


- Zulassung AAA-TV / ARS Media Television-Verwaltungs GmbH

- Beteiligungsveränderung / MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH

- Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG

- Sendezeit für unabhängige Dritte – Benehmensherstellung / Auswahl der Bewerber News & Pictures Fernsehen GmbH & Co. KG und DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


Zulassung AAA-TV / ARS Media Television-Verwaltungs GmbH


Die ARS Media Television-Verwaltungs GmbH hat die Zulassung für AAA-TV (gesprochen „Triple-A“), ein ganztägiges digitales Spartenprogramm zu den Bereichen Sport, Auto und E-Gaming, beantragt. AAA-TV soll frei empfangbar über den digitalen Astra-Satelliten verbreitet werden. Die Verbreitung im digitalen Kabel ist erst für einen späteren Zeitpunkt beabsichtigt. Am Stammkapital der Antragstellerin sind die Geschäftsführer Andreas Richter und Dr. Rolf Scholz je zur Hälfte beteiligt. Andreas Richter war in der Vergangenheit u. a. als Moderator und Kommentator von Sport-, Automobil-, Medizin- und Wirtschaftssendungen tätig.


Beteiligungsveränderung / MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH


Die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH hat geplante Beteiligungsveränderungen angezeigt, wonach ihr die niederländische Myriad International Holdings B.V. über ihre 100%ige Tochtergesellschaft MIH Germany B.V. als neue Gesellschafterin beitritt. Nach Anteilsübertragungen durch die Altgesellschafter und einer Kapitalerhöhung bei der Veranstalterin halten die MIH Germany B.V. künftig 37,53 %, die Catharina Verwaltungs GmbH 22,27 % (zuvor 33,17 %), Henrik Rinnert 11,17 % (zuvor 16,64 %), die Grazia Equity GmbH 19,55 % (zuvor 33,75 %), die Ammax Verwaltungs GmbH 5,65 % (zuvor 9,81 %) und die J² Verwaltungs GmbH 3,38 % (zuvor 6,63 %) der Anteile.


Die Myriad International Holdings B.V. ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der MIH Ltd., deren Anteile wiederum zu 100 % von der Naspers Ltd. mit Sitz in Kapstadt/Südafrika gehalten werden. In Deutschland ist bislang weder eine MIH-Tochtergesellschaft noch die Naspers Ltd. an Medienunternehmen direkt oder indirekt beteiligt. Die Naspers Ltd. ist die Muttergesellschaft des technischen Dienstleisters Irdeto, der u. a. im Bereich der Conditional-Access-Systeme für die MFD und den Pay-TV-Anbieter Arena tätig ist.


Die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH veranstaltet die digitalen Fernsehspartenprogramme MTVmusic und ProSiebenSat.1 Mobile, die zusammen mit weiteren Angeboten auf einer digitalen Programmplattform für mobile Rundfunkdienste (im DMB-Standard, „Digital Multimedia Broadcasting“) als Handy-TV vermarktet werden. MTVmusic und ProSiebenSat.1 Mobile sind der MIH Germany B.V. und ihren Obergesellschaften bis hin zur Naspers Ltd. zuzurechnen.


Die Inhalte für MTVmusic werden von der MTV Networks Germany GmbH, die Inhalte für ProSiebenSat.1 Mobile von der ProSiebenSat.1 Media AG vollständig zugeliefert; ihnen ist daher das jeweilige mit zugelieferten Inhalten gestaltete Programm zuzurechnen. Die darüber hinaus der MTV Networks Germany GmbH und den Muttergesellschaften bis zur Konzernspitze Viacom, Inc. zuzurechnenden, auf Sendung befindlichen bundesweiten Fernsehprogramme Comedy Central, Nick und MTV erreichten im Referenzzeitraum von Mai 2006 bis April 2007 einen Zuschaueranteil von 1,3 %. Die der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnenden und ausgestrahlten Programme Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, 9Live, Sat.1 Comedy und kabel eins classics erzielten in demselben Zeitraum einen Zuschaueranteil von ca. 20,6 %.


Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG


Die KKR- und Permira-Gruppe haben ihre Beteiligungen an der ProSiebenSat.1 Media AG umstrukturiert und die damit zusammenhängenden konzerninternen Beteiligungsveränderungen der KEK angezeigt. Im Ergebnis hält die Beteiligung an der Sendergruppe künftig unmittelbar die Lavena Holding 5 GmbH, eine neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft der Lavena Holding 4 GmbH, so dass bei der ProSiebenSat.1 Media AG die folgenden Beteiligungsverhältnisse bestehen werden:


Kapitalanteile stimmrechtslose Vorzugsaktien Stimmrechte Lavena Holding 5 GmbH 37,6 % 0,1 % 75,1 % Lavena Holding 4 GmbH 0,2 % 0,3 %

Sat.1 Beteiligungs GmbH 24,9 % 24,9 % 24,9 % Streubesitz 37,3 % 74,7 %


- Lavena Holding 5 GmbH: Kapitalanteile 37,6 %, stimmrechtslose Vorzugsaktien 0,1 %, Stimmrechte 75,1 %;

- Lavena Holding 4 GmbH: Kapitalanteile 0,2 %, stimmrechtslose Vorzugsaktien 0,3 %, Stimmrechte

;

- Sat.1 Beteiligungs GmbH: Kapitalanteile 24,9 %, stimmrechtslose Vorzugsaktien 24,9 %, Stimmrechte 24,9 %;

- Streubesitz: Kapitalanteile 37,3 %, stimmrechtslose Vorzugsaktien 74,7 %, Stimmrechte

;


Die Lavena Holding 4 GmbH sowie die ausscheidenden Zwischengesellschaften P7S1 Holding L.P. und P7S1 Holding II S.A.R.L. sind mittelbar 100%ige Tochtergesellschaften der Lavena 1 S.A.R.L., an der die Private-Equity-Gruppen KKR und Permira je zu 50 % der Anteile beteiligt sind.


Ferner halten die zur Permira-Gruppe gehörigen Gesellschaften Lavena Guernsey Holding 1 Ltd. nunmehr 9,7 % (statt 9,8 %) und die Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. 40,3 % (statt 40,2 %) der Anteile an der Lavena 1 S.A.R.L. Beide halten ihre Anteile direkt bis auf einen Anteil von weniger als 0,1 %, der über Treuhänder gehalten wird. Auf Seiten der KKR-Gruppe sind nunmehr an der Lavena 1 S.A.R.L. die KKR Glory (KPE) Limited in Höhe von 12,4 % (statt 4 %), KKR Glory (2006) Limited in Höhe von 5,8 % (statt 7 %) und die KKR Glory (European II) Limited in Höhe von 31,8 % (statt 39 %) beteiligt. An der KKR Glory (European II) Limited halten zudem die KKR PEI SICAR S.A.R.L. 93,4 % (statt 62,5 %) und die KKR Partners (International) Limited Partnership 6,6 % (statt 37,5 %).


Mit den angezeigten Veränderungen sind keine materiellen Veränderungen der Einflussmöglichkeiten bei der ProSiebenSat.1 Media AG verbunden.


Weitere Entscheidungen


Sendezeit für unabhängige Dritte – Benehmensherstellung / Auswahl der Bewerber News & Pictures Fernsehen GmbH & Co. KG und DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm GmbH


Bei der Neuvergabe der Sendezeiten für unabhängige Dritte im Fernsehvollprogramm der Sat.1 Satellitenfernsehen GmbH hat der Rechts- und Zulassungsausschuss der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) empfohlen, für die erste und zweite Sendezeitschiene die Bewerberin News & Pictures Fernsehen GmbH (News & Pictures) und für die dritte und vierte Sendezeitschiene die Bewerberin DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm GmbH (DCTP) auszuwählen. Der Rundfunkstaatsvertrag verlangt für die Vergabe einer solchen Drittsendezeit vor Auswahl und Zulassung die Herstellung des Benehmens der zuständigen Landesmedienanstalt mit der KEK. Im vorliegenden Fall hat die KEK gegen die Auswahlempfehlung keine Bedenken aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt unter der Voraussetzung, dass weitere 80 Minuten für Drittsendezeiten ausgeschrieben werden.


Gemäß § 31 Abs. 2 RStV müssen die Drittsendezeiten einen Umfang von 260 Minuten aufweisen. Regionalfensterprogramme können dabei mit maximal 80 Minuten pro Woche auf die Drittsendezeit angerechnet werden. Die Anrechnung setzt aber u. a. voraus, dass die Regionalfenster 50 v. H. der Fernsehhaushalte erreichen. Eine Unterschreitung der Reichweite ist im Zuge der Digitalisierung unter den Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 RStV zulässig.


Die LMK hat für Sat.1 nur vier Drittsendezeitschienen mit einem Umfang von insgesamt 180 Minuten ausgeschrieben. Eine den Mindestumfang von 260 Minuten reduzierende Anrechnung der Regionalfenster im Programm von Sat.1 kann jedoch nicht erfolgen, da die Regionalfenster nicht die erforderliche Mindestreichweite aufweisen. Nach Erkenntnissen der KEK liegt die Reichweite der Sat.1-Regionalfenster derzeit bei lediglich ca. 35,3 %. Zwar hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) einen Beschluss gefasst, wonach trotz bestehender Zweifel an der erforderlichen Mindestreichweite der Regionalfenster im Ergebnis eine vollständige Anrechnung auf die Drittsendezeiten erfolgt. Der Beschluss enthält jedoch keine nachvollziehbare Begründung; die KEK ist demnach nicht an ihn gebunden. Insbesondere fehlt es an folgenden konkreten Feststellungen:


- die tatsächliche Reichweite der Regionalfenster, d. h. auch die Feststellung des Ausmaßes der Unterschreitung;

- die Unterschreitung ist auf die Digitalisierung zurückzuführen;

- die Unterschreitung ist nur vorübergehender Natur, d. h., es muss dargelegt werden, wodurch es wieder zu einem Reichweitenanstieg kommen soll (z. B: neue Regionalfenster geplant).


Abgesehen von dem nicht ausreichenden Umfang der ausgeschriebenen Drittsendezeiten bestehen gegen die Auswahlempfehlung zugunsten von News & Pictures und DCTP keine durchgreifenden Bedenken: Beide Bewerber sind rechtlich und redaktionell von der Hauptprogrammveranstalterin unabhängig. Unter dem Aspekt der Vielfaltsteigerung erscheint allerdings die erneute Auswahl der bereits in den zwei vorangegangen Lizenzperioden als Drittsendezeitveranstalter bei Sat.1 zugelassenen Bewerber News & Pictures und DCTP – letztere ist auch Drittfensterveranstalterin bei RTL – nicht optimal.

Potsdam, 13.06.2007