122. Sitzung der KEK am 08.05.2007
- Zulassung PDF-Channel / PDF-Channel GmbH
- Zulassung
numex / numex GmbH
- Zulassung iTVone / iTVone
Betriebsgesellschaft mbH
- Zulassung J-TV / Bibel TV
Stiftung gGmbH
- Zulassung JUST Rock, JUST Relax, JUST
Beats und JUST Dance / JUST Four Music GmbH i. G.
-
Beteiligungsveränderung / YouProm TV Produktions- und
Vertriebsgesellschaft mbH
- Beteiligungsveränderung
bei Drittsendezeitveranstaltern Benehmensherstellung
/ AZ Media TV GmbH
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im
Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden
Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine
Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt
entgegenstehen:
Zulassung PDF-Channel / PDF-Channel GmbH
Die PDF-Channel GmbH hat die bundesweite Zulassung des
Spartenprogramms PDF-Channel (Abkürzung für
Persisch-Deutsches Fernsehen) beantragt. Dabei
handelt es sich um ein 24-stündiges digitales
Kulturprogramm in persischer und deutscher Sprache mit
Untertiteln in der jeweils anderen Sprache. PDF-Channel soll
frei empfangbar digital über Satellit (Hotbird und
Astra) ausgestrahlt werden und somit in Europa, weiten
Gebieten Nordafrikas und einem Großteil des arabischen
Raumes empfangbar sein. Am Stammkapital der Antragstellerin
halten der Geschäftsführer Bahman Dashtizadeh und
seine Frau Mahboubeh Bazinezamdoust je die Hälfte der
Anteile.
Zulassung numex / numex GmbH
Die numex GmbH hat die bundesweite Zulassung des
Unterhaltungsspartenprogramms numex (Kurzform für
new-media-experiences) beantragt. Die
Antragstellerin plant ein 24-stündiges Musikprogramm
mit Schwerpunkt auf orientalischer und europäischer
Musik. numex soll von Deutschland aus über den
Eutelsat-Satelliten Hotbird 13 zum Direktempfang nach Asien
und Europa ausgestrahlt werden (Iran, Nahost, Europa).
Sämtliche Gesellschaftsanteile der Antragstellerin
hält der Geschäftsführer Shahin Rahimi.
Zulassung iTVone / iTVone Betriebsgesellschaft mbH
Die iTVone
Betriebsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf
bundesweite Zulassung des digitalen Fernsehprogramms iTVone
gestellt. Die Antragstellerin plant mit iTVone ein
24-stündiges, mit interaktiven Spielelementen
versehenes Unterhaltungsprogramm. Das Programm soll
zunächst unverschlüsselt digital über
Satellit (Astra) für den Direktempfang (Direct-to-Home,
DTH) verbreitet werden. Wegen der Verbreitung im digitalen
Kabel verhandelt die Antragstellerin mit verschiedenen
Kabelnetzbetreibern.
An der Antragstellerin hält die VCD
Visual/Communication-Design GmbH 51 % der Anteile.
Sämtliche Anteile an ihr hält Wolfgang Konrad, der
zugleich Geschäftsführer der Antragstellerin ist.
Jeweils 24 % der Anteile liegen bei der Innok@ GmbH
sowie der Werbe- und Medienzentrum GmbH. Die Werbe-
und Medienzentrum GmbH betreibt unter dem Namen WMZ TV einen
lokalen Stadtsender in Lauchhammer und in Senftenberg. Als
Werbeagentur ist sie darüber hinaus u. a. für die
deutschlandweite Promotion der Programme N24 und QVC
verantwortlich. 1 % der Anteile der Antragstellerin
hält Heinz-Peter Labonte, der zudem mit 50 % an
der Werbe- und Medienzentrum GmbH und mit 66 % an der Innok@
GmbH beteiligt ist. Labonte ist zudem an mehreren kleineren
Kabelbetrieben in Sachsen und Rheinland-Pfalz beteiligt.
iTVone ist der Antragstellerin, der VCD
Visual/Communication-Design GmbH und ihrem Gesellschafter
Wolfgang Konrad sowie Heinz-Peter Labonte zuzurechnen.
Zulassung J-TV / Bibel TV Stiftung gGmbH
Die Bibel TV Stiftung gGmbH hat die Zulassung für J-TV,
ein ganztägiges digitales Fernsehspartenprogramm mit
biblischem bzw. christlichem Bezug, beantragt. J-TV soll
frei empfangbar über den digitalen Astra-Satelliten
verbreitet werden. In Hamburg ist zudem die Verbreitung
über DVB-T geplant. Die Antragstellerin befindet sich
wegen der Verbreitung im digitalen Kabel noch in
Verhandlungen mit Kabelnetzbetreibern; es wurden noch keine
Plattformverträge abgeschlossen.
Die Antragstellerin veranstaltet bereits das
Fernsehspartenprogramm Bibel TV. An ihr sind als
Gesellschafter beteiligt:
Rentrop-Stiftung gGmbH: 52,00 %
Astratel Radio- und
Televisions-Beteiligungsgesellschaft mbH: 12,75 %
Orbitel
Medien GmbH: 12,75 %
Evangeliums-Rundfunk Deutschland
e.V.: 4,00 %
Campus für Christus e.V.: 3,00 %
Hänssler-Verlag GmbH: 3,00 %
Vereinigung
Evangelische Freikirchen: 2,50 %
Christlicher
Medienverbund KEP e.V.: 2,00 %
Geschenke der Hoffnung
e.V.: 2,00 %
Cornhouse-Stiftung International: 1,00 %
Media-Vision e.V.: 1,00 %
Neues Leben Medien e.V.: 1,00
%
Gemeinde und Missionswerk Arche e.V.: 1,00 %
Deutsche Bibelgesellschaft Kirchliche Stiftung des öff.
Rechts: 1,00 %
Evangelisches Fernsehen Augsburg e.V.:
0,50 %
cfnet-Christliches Film- und Fernseh-Netzwerk
e.V.: 0,50 %
Stifter und Geschäftsführer der
Hauptgesellschafterin Rentrop-Stiftung gGmbH ist der
Verleger Norman Rentrop. Die Astratel Radio- und
Television-Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Tellux Beteiligungsgesellschaft mbH,
die der Katholischen Kirche in Deutschland zuzuordnen ist.
Firmen der Tellux-Gruppe sind im Bereich der Filmproduktion
tätig. Astratel hält zudem Beteiligungen an
Radioveranstaltern (z. B. an Radio PSR, Leipzig, und Antenne
Mecklenburg-Vorpommern). Die Orbitel Medien GmbH ist
eine 100%ige Tochtergesellschaft der Produktionsfirma Eikon
GmbH, einem Unternehmen der Eikon-Film-Gruppe, die im
Anteilsbesitz mehrerer Evangelischer Landeskirchen steht.
Der Evangelischen Kirche zuzuordnende Unternehmen
(Landeskirche Baden-Württemberg) sind auch indirekt mit
insgesamt 28,44 % der Anteile an der Veranstalterin von
bw.family.tv beteiligt (vgl. Pressemitteilung 07/2007).
Astratel und Orbitel üben ihre Stimmrechte bei der
Bibel TV Stiftung gGmbH gemeinsam aus.
J-TV ist wie auch Bibel TV der Veranstalterin,
der Rentrop-Stiftung und Norman Rentrop sowie Astratel und
Orbitel zuzurechnen.
Zulassung JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST
Dance / JUST Four Music GmbH i. G.
Die in Gründung befindliche JUST
Four Music GmbH hat die bundesweite Zulassung der
Musikspartenprogramme JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und
JUST Dance beantragt. Die Programme sollen digital über
Satellit, Kabel und gegebenenfalls über DVB-T, IPTV,
DVB-H bzw. DMB in Deutschland, Österreich, der Schweiz
und den deutschsprachigen Gebieten Lichtensteins,
Südtirols und Luxemburgs verbreitet werden. Für
die Verbreitung im digitalen Kabel hat die Antragstellerin
einen Plattform- und Vermarktungsvertrag mit der Kabel
Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
geschlossen.
Sämtliche Anteile am Stammkapital der Antragstellerin
werden von der High View Holding GmbH gehalten. Diese
hält auch 93 % der Anteile an der HV Fernsehbetriebs
GmbH, die das Programm Planet veranstaltet. Ferner ist die
High View Holding GmbH mittelbar in Höhe von 5 % der
Anteile der Wing HoldCo GmbH beteiligt, die mittelbar 63 %
der Anteile an der KG Hamburg 1 Beteiligungs GmbH & Co.
hält. Diese hält eine Lizenz für das
bundesweite Fernsehprogramm 24, veranstaltet das
Regionalprogramm Hamburg 1 und ist an den Veranstaltern der
Regionalprogramme tv.berlin und center.tv beteiligt.
Darüber hinaus hält die High View Holding GmbH 2 %
der Anteile der Wine Network, Inc., die mittelbar
sämtliche Anteile an der Veranstalterin des Programms
Wein TV hält.
Die Anteile der High View Holding GmbH werden zu je 50 % von
der Almatex Privatstiftung und der Leslie Grace & Co.
gehalten. Die Almatex Stiftung ist eine Privatstiftung
zugunsten der Kinder von Alexander Trauttmansdorff.
Sämtliche Anteile der Leslie Grace & Co. werden von
Philip Schuman gehalten. Weitere medienrelevante
Beteiligungen bestehen nach Angaben der Antragstellerin
nicht.
Die Programme JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST
Dance sind der Antragstellerin, der High View Holding GmbH
und deren Gesellschaftern zuzurechnen. Ihnen wird auch das
Programm Planet zugerechnet. Die beantragten Programme sind
ferner auf Grundlage der Regelungen im Plattformvertrag auch
der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG
zuzurechnen, da ihr darin konkrete
Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung
eingeräumt werden. Der Kabel Deutschland Vertrieb und
Service GmbH & Co. KG werden darüber hinaus die
Programme Kinowelt TV, tv.gusto, Games TV, The History
Channel, The Biography Channel, Spiegel TV digital, Gute
Laune TV, Wein TV, Sat.1 Comedy, kabel eins classics und
Bibel TV zugerechnet.
Beteiligungsveränderung YouProm TV Produktions- und
Vertriebsgesellschaft mbH
Die YouProm TV Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH,
Veranstalterin des digitalen Fernsehspartenprogramms
UProm.TV, hat Veränderungen ihrer
Gesellschafterstruktur angezeigt. Danach beabsichtigt die
FIDOR AG (vormals Kölsch/Kröner & Co. AG), im Zuge
einer Kapitalerhöhung ihre Beteiligung an der
Veranstalterin von 51 % auf 61 % zu erhöhen; der Anteil
der FiveWorks GmbH reduziert sich von 49 % auf 39 %.
Ferner haben sich Beteiligungsveränderungen auf der
Ebene der FIDOR AG ergeben: An dieser haben sich
Jules Grüninger mit 25,3 % und die Klaus Hommels
Capital GmbH mit 5,8 % der Anteile beteiligt. Mathias
Kröner, der vormals unmittelbar 38,5 % der Anteile
hielt, hat seine Anteile in die Professional Development
GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen von ihm und seiner
Ehefrau Jaqueline Kröner, eingebracht. Die Professional
Development GmbH ist danach in Höhe von 14,3 % an der
Veranstalterin beteiligt. Martin Kölsch hat seine
Beteiligung von 38,5 % auf 13,6 % reduziert. Ca. 5,4 % der
Anteile befinden sich im handelbaren Streubesitz, die
übrigen Anteile (ca. 35,6 %) liegen bei über 50
weiteren, durch eine Sperrfrist bis zum 12.09.2007
gebundenen Aktionären.
Die FIDOR AG ist seit dem 12.03.2007 an der Frankfurter
Börse im Entry Standard notiert. Ihre
Tätigkeitsschwerpunkte sind Finanzdienstleistungen und
Internet/E-Commerce. Alleingesellschafter ihrer neuen
Aktionärin Klaus Hommels Capital GmbH ist Klaus
Hommels. Alle Aktionäre, die mit mehr als 5 % an der
FIDOR AG beteiligt sind, halten nach Auskunft der
Veranstalterin keine weiteren Beteiligungen im
Medienbereich.
Die FiveWorks GmbH bietet Inhalte und Technologie
für interaktives und transaktionsfinanziertes Fernsehen
an. An ihr sind die geschäftsführenden
Gesellschafter Michael Werber (43 %), Nick Riegger (23 %),
Ulrich Rainer (11 %) beteiligt, die restlichen 23 % der
Anteile hält Christian Heyer.
Beteiligungsveränderung bei
Drittsendezeitveranstaltern Benehmensherstellung / AZ
Media TV GmbH
Die AZ Media TV GmbH, die gemäß § 31 RStV
als unabhängige Dritte ein Fensterprogramm
im Programm von RTL veranstaltet, hat eine geplante
Veränderung ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt.
Demnach beabsichtigt die Mehrheitsgesellschafterin AZ Media
GmbH ihre Beteiligung von 75,2 % der Anteile auf 10 % zu
verringern. 90 % der Anteile soll künftig die Madsack
GmbH & Co. KG halten, die bisher in Höhe der restlichen
24,8 % der Anteile beteiligt war. Die zuvor angezeigte
Beteiligungsveränderung, wonach die AZ Media GmbH ihre
Gesellschaftsanteile vollständig an die in
Gründung befindliche Rheinisch Bergische TV GmbH
übertragen sollte (vgl. Pressemitteilung 1/2007), wurde
demnach nicht realisiert.
Die Verlagsgruppe Madsack hält zahlreiche Beteiligungen
im Bereich der regionalen und lokalen Tageszeitungen. In
Niedersachsen gibt sie acht Tageszeitungen (darunter u. a.
die Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue
Presse und die Wolfsburger Allgemeine) und
etwa 25 Anzeigenblätter heraus. Sie ist darüber
hinaus in den Bereichen Hörfunk, Online und
Programmzulieferung aktiv.
Die nunmehr vorgesehene Gesellschafterstruktur begegnet
keinen medienkonzentrationsrechtlichen Bedenken: Durch die
Beteiligungsveränderung wird die redaktionelle,
rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der AZ Media
TV GmbH von der Hauptprogrammveranstalterin RTL Television
GmbH nicht berührt. Die Entscheidung der KEK erfolgt im
Rahmen der Benehmensherstellung mit der lizenzführenden
Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM)
gemäß §§ 29 Satz 3, 36 Abs. 2 Satz 3
RStV.
Potsdam, 09.05.2007