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09/07 PDF-Channel GmbH, numex GmbH, iTVone Betriebsgesellschaft mbH, Bibel TV Stiftung gGmbH, JUST Four Music GmbH i. G., YouProm TV Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH, AZ Media TV GmbH

122. Sitzung der KEK am 08.05.2007


- Zulassung PDF-Channel / PDF-Channel GmbH

- Zulassung numex / numex GmbH

- Zulassung iTVone / iTVone Betriebsgesellschaft mbH

- Zulassung J-TV / Bibel TV Stiftung gGmbH

- Zulassung JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance / JUST Four Music GmbH i. G.

- Beteiligungsveränderung / YouProm TV Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH

- Beteiligungsveränderung bei Drittsendezeitveranstaltern – Benehmensherstellung / AZ Media TV GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:


Zulassung PDF-Channel / PDF-Channel GmbH


Die PDF-Channel GmbH hat die bundesweite Zulassung des Spartenprogramms PDF-Channel (Abkürzung für „Persisch-Deutsches Fernsehen“) beantragt. Dabei handelt es sich um ein 24-stündiges digitales Kulturprogramm in persischer und deutscher Sprache mit Untertiteln in der jeweils anderen Sprache. PDF-Channel soll frei empfangbar digital über Satellit (Hotbird und Astra) ausgestrahlt werden und somit in Europa, weiten Gebieten Nordafrikas und einem Großteil des arabischen Raumes empfangbar sein. Am Stammkapital der Antragstellerin halten der Geschäftsführer Bahman Dashtizadeh und seine Frau Mahboubeh Bazinezamdoust je die Hälfte der Anteile.


Zulassung numex / numex GmbH


Die numex GmbH hat die bundesweite Zulassung des Unterhaltungsspartenprogramms numex (Kurzform für „new-media-experiences“) beantragt. Die Antragstellerin plant ein 24-stündiges Musikprogramm mit Schwerpunkt auf orientalischer und europäischer Musik. numex soll von Deutschland aus über den Eutelsat-Satelliten Hotbird 13 zum Direktempfang nach Asien und Europa ausgestrahlt werden (Iran, Nahost, Europa). Sämtliche Gesellschaftsanteile der Antragstellerin hält der Geschäftsführer Shahin Rahimi.


Zulassung iTVone / iTVone Betriebsgesellschaft mbH


Die iTVone Betriebsgesellschaft mbH hat einen Antrag auf bundesweite Zulassung des digitalen Fernsehprogramms iTVone gestellt. Die Antragstellerin plant mit iTVone ein 24-stündiges, mit interaktiven Spielelementen versehenes Unterhaltungsprogramm. Das Programm soll zunächst unverschlüsselt digital über Satellit (Astra) für den Direktempfang (Direct-to-Home, DTH) verbreitet werden. Wegen der Verbreitung im digitalen Kabel verhandelt die Antragstellerin mit verschiedenen Kabelnetzbetreibern.


An der Antragstellerin hält die VCD Visual/Communication-Design GmbH 51 % der Anteile. Sämtliche Anteile an ihr hält Wolfgang Konrad, der zugleich Geschäftsführer der Antragstellerin ist. Jeweils 24 % der Anteile liegen bei der Innok@ GmbH sowie der Werbe- und Medienzentrum GmbH. Die Werbe- und Medienzentrum GmbH betreibt unter dem Namen WMZ TV einen lokalen Stadtsender in Lauchhammer und in Senftenberg. Als Werbeagentur ist sie darüber hinaus u. a. für die deutschlandweite Promotion der Programme N24 und QVC verantwortlich. 1 % der Anteile der Antragstellerin hält Heinz-Peter Labonte, der zudem mit 50 % an der Werbe- und Medienzentrum GmbH und mit 66 % an der Innok@ GmbH beteiligt ist. Labonte ist zudem an mehreren kleineren Kabelbetrieben in Sachsen und Rheinland-Pfalz beteiligt.


iTVone ist der Antragstellerin, der VCD Visual/Communication-Design GmbH und ihrem Gesellschafter Wolfgang Konrad sowie Heinz-Peter Labonte zuzurechnen.


Zulassung J-TV / Bibel TV Stiftung gGmbH


Die Bibel TV Stiftung gGmbH hat die Zulassung für J-TV, ein ganztägiges digitales Fernsehspartenprogramm mit biblischem bzw. christlichem Bezug, beantragt. J-TV soll frei empfangbar über den digitalen Astra-Satelliten verbreitet werden. In Hamburg ist zudem die Verbreitung über DVB-T geplant. Die Antragstellerin befindet sich wegen der Verbreitung im digitalen Kabel noch in Verhandlungen mit Kabelnetzbetreibern; es wurden noch keine Plattformverträge abgeschlossen.


Die Antragstellerin veranstaltet bereits das Fernsehspartenprogramm Bibel TV. An ihr sind als Gesellschafter beteiligt:


Rentrop-Stiftung gGmbH: 52,00 %

Astratel Radio- und Televisions-Beteiligungsgesellschaft mbH: 12,75 %

Orbitel Medien GmbH: 12,75 %

Evangeliums-Rundfunk Deutschland e.V.: 4,00 %

Campus für Christus e.V.: 3,00 %

Hänssler-Verlag GmbH: 3,00 %

Vereinigung Evangelische Freikirchen: 2,50 %

Christlicher Medienverbund KEP e.V.: 2,00 %

Geschenke der Hoffnung e.V.: 2,00 %

Cornhouse-Stiftung International: 1,00 %

Media-Vision e.V.: 1,00 %

Neues Leben Medien e.V.: 1,00 %

Gemeinde und Missionswerk Arche e.V.: 1,00 %

Deutsche Bibelgesellschaft Kirchliche Stiftung des öff. Rechts: 1,00 %

Evangelisches Fernsehen Augsburg e.V.: 0,50 %

cfnet-Christliches Film- und Fernseh-Netzwerk e.V.: 0,50 %


Stifter und Geschäftsführer der Hauptgesellschafterin Rentrop-Stiftung gGmbH ist der Verleger Norman Rentrop. Die Astratel Radio- und Television-Beteiligungsgesellschaft mbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Tellux Beteiligungsgesellschaft mbH, die der Katholischen Kirche in Deutschland zuzuordnen ist. Firmen der Tellux-Gruppe sind im Bereich der Filmproduktion tätig. Astratel hält zudem Beteiligungen an Radioveranstaltern (z. B. an Radio PSR, Leipzig, und Antenne Mecklenburg-Vorpommern). Die Orbitel Medien GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Produktionsfirma Eikon GmbH, einem Unternehmen der Eikon-Film-Gruppe, die im Anteilsbesitz mehrerer Evangelischer Landeskirchen steht. Der Evangelischen Kirche zuzuordnende Unternehmen (Landeskirche Baden-Württemberg) sind auch indirekt mit insgesamt 28,44 % der Anteile an der Veranstalterin von bw.family.tv beteiligt (vgl. Pressemitteilung 07/2007). Astratel und Orbitel üben ihre Stimmrechte bei der Bibel TV Stiftung gGmbH gemeinsam aus.


J-TV ist – wie auch Bibel TV – der Veranstalterin, der Rentrop-Stiftung und Norman Rentrop sowie Astratel und Orbitel zuzurechnen.


Zulassung JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance / JUST Four Music GmbH i. G.


Die in Gründung befindliche JUST Four Music GmbH hat die bundesweite Zulassung der Musikspartenprogramme JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance beantragt. Die Programme sollen digital über Satellit, Kabel und gegebenenfalls über DVB-T, IPTV, DVB-H bzw. DMB in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den deutschsprachigen Gebieten Lichtensteins, Südtirols und Luxemburgs verbreitet werden. Für die Verbreitung im digitalen Kabel hat die Antragstellerin einen Plattform- und Vermarktungsvertrag mit der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG geschlossen.


Sämtliche Anteile am Stammkapital der Antragstellerin werden von der High View Holding GmbH gehalten. Diese hält auch 93 % der Anteile an der HV Fernsehbetriebs GmbH, die das Programm Planet veranstaltet. Ferner ist die High View Holding GmbH mittelbar in Höhe von 5 % der Anteile der Wing HoldCo GmbH beteiligt, die mittelbar 63 % der Anteile an der KG Hamburg 1 Beteiligungs GmbH & Co. hält. Diese hält eine Lizenz für das bundesweite Fernsehprogramm 24, veranstaltet das Regionalprogramm Hamburg 1 und ist an den Veranstaltern der Regionalprogramme tv.berlin und center.tv beteiligt. Darüber hinaus hält die High View Holding GmbH 2 % der Anteile der Wine Network, Inc., die mittelbar sämtliche Anteile an der Veranstalterin des Programms Wein TV hält.


Die Anteile der High View Holding GmbH werden zu je 50 % von der Almatex Privatstiftung und der Leslie Grace & Co. gehalten. Die Almatex Stiftung ist eine Privatstiftung zugunsten der Kinder von Alexander Trauttmansdorff. Sämtliche Anteile der Leslie Grace & Co. werden von Philip Schuman gehalten. Weitere medienrelevante Beteiligungen bestehen nach Angaben der Antragstellerin nicht.


Die Programme JUST Rock, JUST Relax, JUST Beats und JUST Dance sind der Antragstellerin, der High View Holding GmbH und deren Gesellschaftern zuzurechnen. Ihnen wird auch das Programm Planet zugerechnet. Die beantragten Programme sind ferner auf Grundlage der Regelungen im Plattformvertrag auch der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG zuzurechnen, da ihr darin konkrete Einflussmöglichkeiten auf die Programmgestaltung eingeräumt werden. Der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG werden darüber hinaus die Programme Kinowelt TV, tv.gusto, Games TV, The History Channel, The Biography Channel, Spiegel TV digital, Gute Laune TV, Wein TV, Sat.1 Comedy, kabel eins classics und Bibel TV zugerechnet.


Beteiligungsveränderung YouProm TV Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH


Die YouProm TV Produktions- und Vertriebsgesellschaft mbH, Veranstalterin des digitalen Fernsehspartenprogramms UProm.TV, hat Veränderungen ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt. Danach beabsichtigt die FIDOR AG (vormals Kölsch/Kröner & Co. AG), im Zuge einer Kapitalerhöhung ihre Beteiligung an der Veranstalterin von 51 % auf 61 % zu erhöhen; der Anteil der FiveWorks GmbH reduziert sich von 49 % auf 39 %.


Ferner haben sich Beteiligungsveränderungen auf der Ebene der FIDOR AG ergeben: An dieser haben sich Jules Grüninger mit 25,3 % und die Klaus Hommels Capital GmbH mit 5,8 % der Anteile beteiligt. Mathias Kröner, der vormals unmittelbar 38,5 % der Anteile hielt, hat seine Anteile in die Professional Development GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen von ihm und seiner Ehefrau Jaqueline Kröner, eingebracht. Die Professional Development GmbH ist danach in Höhe von 14,3 % an der Veranstalterin beteiligt. Martin Kölsch hat seine Beteiligung von 38,5 % auf 13,6 % reduziert. Ca. 5,4 % der Anteile befinden sich im handelbaren Streubesitz, die übrigen Anteile (ca. 35,6 %) liegen bei über 50 weiteren, durch eine Sperrfrist bis zum 12.09.2007 gebundenen Aktionären.


Die FIDOR AG ist seit dem 12.03.2007 an der Frankfurter Börse im Entry Standard notiert. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Finanzdienstleistungen und Internet/E-Commerce. Alleingesellschafter ihrer neuen Aktionärin Klaus Hommels Capital GmbH ist Klaus Hommels. Alle Aktionäre, die mit mehr als 5 % an der FIDOR AG beteiligt sind, halten nach Auskunft der Veranstalterin keine weiteren Beteiligungen im Medienbereich.


Die FiveWorks GmbH bietet Inhalte und Technologie für interaktives und transaktionsfinanziertes Fernsehen an. An ihr sind die geschäftsführenden Gesellschafter Michael Werber (43 %), Nick Riegger (23 %), Ulrich Rainer (11 %) beteiligt, die restlichen 23 % der Anteile hält Christian Heyer.


Beteiligungsveränderung bei Drittsendezeitveranstaltern – Benehmensherstellung / AZ Media TV GmbH


Die AZ Media TV GmbH, die gemäß § 31 RStV als „unabhängige Dritte“ ein Fensterprogramm im Programm von RTL veranstaltet, hat eine geplante Veränderung ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt. Demnach beabsichtigt die Mehrheitsgesellschafterin AZ Media GmbH ihre Beteiligung von 75,2 % der Anteile auf 10 % zu verringern. 90 % der Anteile soll künftig die Madsack GmbH & Co. KG halten, die bisher in Höhe der restlichen 24,8 % der Anteile beteiligt war. Die zuvor angezeigte Beteiligungsveränderung, wonach die AZ Media GmbH ihre Gesellschaftsanteile vollständig an die in Gründung befindliche Rheinisch Bergische TV GmbH übertragen sollte (vgl. Pressemitteilung 1/2007), wurde demnach nicht realisiert.


Die Verlagsgruppe Madsack hält zahlreiche Beteiligungen im Bereich der regionalen und lokalen Tageszeitungen. In Niedersachsen gibt sie acht Tageszeitungen (darunter u. a. die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“, „Neue Presse“ und die „Wolfsburger Allgemeine“) und etwa 25 Anzeigenblätter heraus. Sie ist darüber hinaus in den Bereichen Hörfunk, Online und Programmzulieferung aktiv.


Die nunmehr vorgesehene Gesellschafterstruktur begegnet keinen medienkonzentrationsrechtlichen Bedenken: Durch die Beteiligungsveränderung wird die redaktionelle, rechtliche und finanzielle Unabhängigkeit der AZ Media TV GmbH von der Hauptprogrammveranstalterin RTL Television GmbH nicht berührt. Die Entscheidung der KEK erfolgt im Rahmen der Benehmensherstellung mit der lizenzführenden Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) gemäß §§ 29 Satz 3, 36 Abs. 2 Satz 3 RStV.

Potsdam, 09.05.2007