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08/00 TM3 Fernsehen GmbH & Co.KG; Universal Studios Networks Deutschland GmbH
Ergebnisse der 39. Sitzung der KEK am 17. Juli 2000

1. TM3 Fernsehen GmbH & Co. KG

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat folgende Veränderung von Beteiligungsverhältnissen als unbedenklich bestätigt: Die News German Television Holding GmbH, die bereits bislang 66 % der Geschäftsanteile an der Veranstalterin TM3 Fernsehen GmbH & Co. KG (TM3) hält, erwirbt auch den 34%igen Anteil der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft; damit scheidet die Tele-München Produktionsgesellschaft als Gesellschafterin bei TM3 aus.

Die News German Television Holding GmbH steht mittelbar im Alleineigentum der News Corporation Ltd. (News Corp.), Adelaide, einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach australischem Recht. News Corp. wird als von Rupert Murdoch beherrscht angesehen. Der Konzern ist in verschiedenen Medienbereichen, insbesondere der Filmproduktion und -vermarktung, den Printmedien, dem digitalen Fernsehen, den digitalen Zugangsdiensten und Online-Diensten in den USA, in Kanada, Australien, Lateinamerika, der Pazifik-Region und in Europa präsent. Zu den Fernsehbeteiligungen zählen neben British Sky Broadcasting plc. (BSkyB) weltweit führende Unternehmen, insbesondere im Bereich des Satellitenfernsehens, im Pay-TV und Satelliten-Digital-TV. In den USA gehört News Corp. das Fox-Television-Network, das viertgrößte Network nach ABC, CBS und NBC, in Italien ein Anteil von 50 % an der digitalen Pay-TV-Plattform Stream S.p.A.

Im Referenzzeitraum von April 1999 bis März 2000 betrug der Zuschaueranteil des Programms tm3 1,09 %; im Juni 2000 lag er bei 0,8 %. Neben ihrer Beteiligung an TM3 ist News Corp. mittelbar an der Fox Kids GmbH beteiligt, die kürzlich die Zulassung für ein digitales Pay-TV-Kinderprogramm Fox Kids beantragt hat. Eine Beteiligung in Höhe von 49,9 % an der VOX Film- und Fernseh-GmbH & Co. KG wurde aufgegeben. Die News Corp. nach dem Kenntnisstand zum Entscheidungszeitpunkt zuzurechnenden Zuschaueranteile liegen damit unterhalb der Vermutungstatbestände vorherrschender Meinungsmacht. Unberücksichtigt bei dieser Entscheidung bleibt die geplante Beteiligung von BSkyB an der Kirch Pay-TV GmbH & Co. KGaA.

2. Universal Studios Networks Deutschland GmbH

Die Universal Studios Networks Deutschland GmbH hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) beantragt, im Hinblick auf die bislang von ihr gehaltenen Sendeerlaubnisse für die Programme 13th Street und Studio Universal jeweils eine neu gegründete 100%ige Tochtergesellschaft, die Universal GmbH bzw. die 13th Street GmbH, als Lizenzinhaber auszuweisen. Da die Beteiligungsverhältnisse bei der Muttergesellschaft Universal GmbH unverändert bleiben, stehen den Anträgen im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen keine Bedenken entgegen.

Potsdam, 18.07.2000