Ergebnisse der 39. Sitzung der KEK am 17. Juli
2000 1. TM3 Fernsehen GmbH & Co. KG
Die
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich
(KEK) hat folgende Veränderung von
Beteiligungsverhältnissen als unbedenklich
bestätigt: Die News German Television Holding GmbH, die
bereits bislang 66 % der Geschäftsanteile an der
Veranstalterin TM3 Fernsehen GmbH & Co. KG (TM3) hält,
erwirbt auch den 34%igen Anteil der Tele-München
Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft; damit scheidet
die Tele-München Produktionsgesellschaft als
Gesellschafterin bei TM3 aus.
Die News German Television
Holding GmbH steht mittelbar im Alleineigentum der News
Corporation Ltd. (News Corp.), Adelaide, einer
Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach
australischem Recht. News Corp. wird als von Rupert Murdoch
beherrscht angesehen. Der Konzern ist in verschiedenen
Medienbereichen, insbesondere der Filmproduktion und
-vermarktung, den Printmedien, dem digitalen Fernsehen, den
digitalen Zugangsdiensten und Online-Diensten in den USA, in
Kanada, Australien, Lateinamerika, der Pazifik-Region und in
Europa präsent. Zu den Fernsehbeteiligungen zählen
neben British Sky Broadcasting plc. (BSkyB) weltweit
führende Unternehmen, insbesondere im Bereich des
Satellitenfernsehens, im Pay-TV und Satelliten-Digital-TV.
In den USA gehört News Corp. das
Fox-Television-Network, das viertgrößte Network
nach ABC, CBS und NBC, in Italien ein Anteil von 50 % an der
digitalen Pay-TV-Plattform Stream S.p.A.
Im
Referenzzeitraum von April 1999 bis März 2000 betrug
der Zuschaueranteil des Programms tm3 1,09 %; im Juni 2000
lag er bei 0,8 %. Neben ihrer Beteiligung an TM3 ist News
Corp. mittelbar an der Fox Kids GmbH beteiligt, die
kürzlich die Zulassung für ein digitales
Pay-TV-Kinderprogramm Fox Kids beantragt hat. Eine
Beteiligung in Höhe von 49,9 % an der VOX Film- und
Fernseh-GmbH & Co. KG wurde aufgegeben. Die News Corp. nach
dem Kenntnisstand zum Entscheidungszeitpunkt zuzurechnenden
Zuschaueranteile liegen damit unterhalb der
Vermutungstatbestände vorherrschender Meinungsmacht.
Unberücksichtigt bei dieser Entscheidung bleibt die
geplante Beteiligung von BSkyB an der Kirch Pay-TV GmbH &
Co. KGaA.
2. Universal Studios Networks Deutschland
GmbH
Die Universal Studios Networks Deutschland GmbH
hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB)
beantragt, im Hinblick auf die bislang von ihr gehaltenen
Sendeerlaubnisse für die Programme 13th Street und
Studio Universal jeweils eine neu gegründete 100%ige
Tochtergesellschaft, die Universal GmbH bzw. die 13th Street
GmbH, als Lizenzinhaber auszuweisen. Da die
Beteiligungsverhältnisse bei der Muttergesellschaft
Universal GmbH unverändert bleiben, stehen den
Anträgen im Hinblick auf die Sicherung der
Meinungsvielfalt im bundesweiten Fernsehen keine Bedenken
entgegen.
Potsdam, 18.07.2000