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03/99 Prüfverfahren N24 abgeschlossen
Dem Zulassungsantrag des Veranstalters N24 für ein bundesweit verbreitetes Informationsspartenprogramm mit den Schwerpunkten Information und Wirtschaft stehen Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht entgegen. Dies hat die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in ihrer 25. Sitzung am 18. Mai 1999 in Potsdam beschlossen.

Alleingesellschafterin der Veranstalterin N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH i.Gr. ist die Pro Sieben Media AG. Diese erreicht mit ihren Programmen ProSieben und Kabel 1 und den medienrechtlich hinzuzurechnenden Programmen der KirchGruppe für den nach § 27 Abs. 1 S. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) maßgeblichen Referenzzeitraum insgesamt einen Zuschaueranteil von 26,5 %. Im April 1999 lag der Zuschaueranteil bei durchschnittlich 28,3 %, ohne daß damit die bisher beobachtete Schwankungsbreite verlassen wird.

Angesichts der Vielfalt des Angebots an konkurrierenden Nachrichten- und Informationssendungen und reinen Informationsprogrammen können medienkonzentrationsrechtliche Bedenken gegen eine Verstärkung des Meinungseinflusses der ProSieben-Gruppe und der KirchGruppe derzeit zurückgestellt werden. Auch erscheint der Kommission eine Verengung des Informationsflusses aufgrund der Nachrichtenzulieferung durch die zum ProSieben-Konzern gehörige Agentur ddp/ADN nicht wahrscheinlich. Gleichwohl nähern sich die KirchGruppe und die ProSieben-Gruppe durch die Ausstrahlung des neuen Programmes weiter der maßgeblichen Grenzlinie zur Annahme vorherrschender Meinungsmacht.

Potsdam, 19.05.99