Dem Zulassungsantrag des Veranstalters N24 für ein
bundesweit verbreitetes Informationsspartenprogramm mit den
Schwerpunkten Information und Wirtschaft stehen Gründe
der Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen nicht
entgegen. Dies hat die Kommission zur Ermittlung der
Konzentration im Medienbereich (KEK) in ihrer 25. Sitzung am
18. Mai 1999 in Potsdam beschlossen.
Alleingesellschafterin der Veranstalterin N24 Gesellschaft
für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH i.Gr. ist die Pro
Sieben Media AG. Diese erreicht mit ihren Programmen
ProSieben und Kabel 1 und den medienrechtlich
hinzuzurechnenden Programmen der KirchGruppe für den
nach § 27 Abs. 1 S. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
maßgeblichen Referenzzeitraum insgesamt einen
Zuschaueranteil von 26,5 %. Im April 1999 lag der
Zuschaueranteil bei durchschnittlich 28,3 %, ohne daß
damit die bisher beobachtete Schwankungsbreite verlassen
wird.
Angesichts der Vielfalt des Angebots an
konkurrierenden Nachrichten- und Informationssendungen und
reinen Informationsprogrammen können
medienkonzentrationsrechtliche Bedenken gegen eine
Verstärkung des Meinungseinflusses der ProSieben-Gruppe
und der KirchGruppe derzeit zurückgestellt werden. Auch
erscheint der Kommission eine Verengung des
Informationsflusses aufgrund der Nachrichtenzulieferung
durch die zum ProSieben-Konzern gehörige Agentur
ddp/ADN nicht wahrscheinlich. Gleichwohl nähern sich
die KirchGruppe und die ProSieben-Gruppe durch die
Ausstrahlung des neuen Programmes weiter der
maßgeblichen Grenzlinie zur Annahme vorherrschender
Meinungsmacht.
Potsdam, 19.05.99