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KEK - Information - Pressemitteilung

09/00 Vorstellung des dritten Jahresberichtes der KEK am 14. August 2000 in Potsdam

Der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst-Joachim Mestmäcker, hat auf einer Pressekonferenz in Potsdam den dritten Jahresbericht der KEK vorgestellt, der ihre Tätigkeit im Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 30. Juni 2000 dokumentiert.

Im Berichtsjahr wurden der KEK von den Landesmedienanstalten 26 Anträge auf Zulassung sowie 19 Anmeldungen von Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen vorgelegt. Mit der Vergabe von Drittsendezeiten wurde sie einmal befasst. 36 Verfahren konnten abgeschlossen werden, ein Verfahren ruht auf Wunsch der Antragstellerin.

Der Bericht erläutert in Kurzdarstellungen die Beschlüsse der Kommission sowie den Sachstand bei den noch anhängigen Verfahren. Ferner enthält er Übersichten zu den Zuschaueranteilen der Fernsehsender und zu gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen am in Deutschland lizenzierten, bundesweit empfangbaren privaten Fernsehen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit der KEK nahm die Erstellung des Medienkonzentrationsberichts gemäß § 26 Abs. 6 RStV ein. Der Bericht wird unter dem Titel "Fortschreitende Medienkonzentration im Zeichen der Konvergenz" im Oktober diesen Jahres erscheinen.

Die Dokumentation von Verflechtungen zwischen Fernsehveranstaltern und medienrelevanten verwandten Märkten zeigt, dass nicht nur die horizontale Konzentration problematische Ausmaße angenommen hat, sondern auch Tatbestände vertikaler Konzentration die Medienkonzentrationskontrolle zur Sicherung der Meinungsvielfalt erforderlich machen.

Die Zukunft der Medien- und Kommunikationspolitik wird wesentlich von den Fragen bestimmt werden, zu denen die Digitalisierung der Kommunikationsnetze führt. Bei paralleler Kontrolle der Netze und der Zugänge zu den Endnutzern entstehen daraus Zugangsprobleme, die den Rundfunk ebenso betreffen wie die fortgeschrittenen Dienstleistungen der interaktiven Kommunikation. Neben dieser Thematik wird der Konzentrationsbericht eine Darstellung der Anwendungspraxis der §§ 26 bis 32 RStV und damit einhergehender Reformvorschläge enthalten.

Das europarechtliche Kapitel und ein Rechtsvergleich des Medienkonzentrationsrechts in Großbritannien, Frankreich, Italien und den USA führen zu dem Ergebnis, dass es noch keinem Land gelungen ist, einen Regelungsansatz zu erarbeiten, der die Konvergenzentwicklung erfasst und regulativ verarbeitet. Auch erscheint das Postulat, das Niveau der Konzentrationskontrolle wegen der Konvergenz bislang getrennter Technologien und Dienste abzusenken, vorerst nicht plausibel.

Mit Blick auf die aktuell geführte Diskussion zur Neuordnung des Medienrechts wies Prof. Mestmäcker darauf hin, dass die wettbewerbliche und die rundfunkspezifische Konzentrationskontrolle unterschiedliche Ziele verfolgen. Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt, die nach dem Rundfunkstaatsvertrag an die Programmzulassung anknüpfen, seien auf kartellrechtlicher Grundlage nicht zulässig. Die Landesgesetzgeber könnten sich daher ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe, Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk zu gewährleisten, nicht dadurch entledigen, dass sie auf die Fusionskontrolle des GWB verweisen. Auch der etwaigen Konstruktion der Organleihe, durch die dem Bundeskartellamt Aufgaben der Länder übertragen würden, seien verfassungsrechtliche Grenzen gezogen.

Sie können den Jahresbericht 1999/2000 als PDF-Datei (Acrobat-Viewer erforderlich) herunterladen. Als Word-Datei finden Sie den Jahresbericht hier.

Potsdam, den 14.08.2000

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