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21.03.2000 - KEK 015.5

VIVA Fernsehen GmbH & Co. KG: Erweiterung der Zulassung des Musikspartenprogramms VIVA I um spezielle Programm- und Werbefenster für Polen

 

vgl. Entscheidung zu KEK 015.1
  Beschluss: 

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