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Über uns

Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)

Die KEK ist zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen.

In diesem Rahmen prüft sie, ob ein Unternehmen durch die Erteilung von Fernsehzulassungen oder durch die Veränderung von Beteiligungsverhältnissen vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Hierfür ermittelt sie die den Unternehmen jeweils zurechenbaren Zuschaueranteile.

 

Auftrag

Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Aufgaben der Sicherung der Meinungsvielfalt bildet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des…

Organisation

Die KEK besteht aus Sachverständigen des Rundfunk- und Wirtschaftsrechts sowie aus Direktoren der Landesmedienanstalten. Die Mitglieder der KEK sind nicht weisungsgebunden.