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Die Bedeutung des Internets im Rahmen der Vielfaltssicherung
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Zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV)
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Das Zuschaueranteilsmodell: Herausforderung durch Pay-TV und Online-Medien
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