Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten

Streaming-Anbieter verfügen grundsätzlich über Messdaten, die für eine medienkonzentrationsrechtliche Nutzungserfassung verwendet werden können. Für eine anbieterübergreifende Vergleichbarkeit der Daten bedarf es jedoch einheitlicher Standards bei der Datenerhebung. Zudem ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, durch die der KEK ein Zugang zu diesen Daten eröffnet wird. Hierfür kann an die bestehende Regelung zur Ermittlung der Zuschaueranteile angeknüpft werden. Dies sind einige der zentralen Erkenntnisse aus dem Gutachten „Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten“, das das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (Berlin) im Auftrag der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erstellt hat.
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Meinungsmacht im Internet und die Digitalstrategien von Medienunternehmen

Ausweislich ihrer Finanzberichte tragen die Onlinestrategien einen wesentlichen Teil zum wirtschaftlichen Erfolg der Medienunternehmen bei. Eine weiter steigende Bedeutung wird prognostiziert. Einerseits weiten die Unternehmen ihre Onlineaktivitäten durch eine digitale Kopie oder digital angepasste Weiterentwicklung bestehender Marken und Formate aus, andererseits werden die Digital-Portfolios durch Zukäufe erweitert. Letzteres geschieht sowohl im mediennahen Umfeld als auch im medienfernen Bereich.
Welche Auswirkungen hat dies auf den Meinungsbildungseinfluss? Sind diese Strategien geeignet, die Meinungsmacht der Unternehmen zu festigen, zu verstärken oder auch zu schwächen? Zu welchen neuen Antworten führt die grundsätzliche Frage nach der Meinungsmacht im Internet? Welche anderen Akteure beeinflussen dort – neben den Medienunternehmen – die Meinungsbildung? Welche neuen Erscheinungsformen von Meinungsmacht lassen sich im Internet beobachten? Und schließlich: Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Vielfaltsicherung?
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Die Bedeutung des Internets im Rahmen der Vielfaltssicherung

Unter den Medienteilmärkten gewinnt das Internet zunehmend an Bedeutung. Mit seiner steigenden Nutzungsrelevanz stellt sich auch die Frage nach seiner Rolle im Meinungsbildungsprozess und danach, ob und inwieweit einzelne Akteure Meinungsmacht in diesem neuen Medium erlangen können oder schon erlangt haben. Diese publizistische Bedeutungszunahme hat die KEK veranlasst, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das den Meinungsbildungsprozess im Internet untersucht und Auskunft zur Vielfaltssituation in diesem noch jungen Medienteilmarkt gibt. Das Gutachten mit dem Titel „Die Bedeutung des Internets im Rahmen der Vielfaltssicherung“ wurde von Prof. Dr. Christoph Neuberger (Institut für Kommunikationswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster) und Prof. Dr. Frank Lobigs (Institut für Journalistik der Technischen Universität Dortmund) erstellt.
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Zur Berücksichtigung medienrelevanter verwandter Märkte bei der Anwendung des Zuschaueranteilsmodells (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV)

Das kommunikationswissenschaftliches Gutachten wurde im Auftrag der KEK von Prof. Dr. Uwe Hasebrink vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg erstellt. Die Studie gibt allein die Auffassung des Autors zur Gesamtbetrachtung nach § 26 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV wieder. Eine Diskussion der Kriterien ist zwar erforderlich, die Kommission hatte aber bislang keinen Anlass, zu der Frage eine Entscheidung zu treffen oder sich im Rahmen eines Prüfverfahrens mit den in diesem Gutachten dargelegten Überlegungen auseinander zu setzen.
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Das Zuschaueranteilsmodell: Herausforderung durch Pay-TV und Online-Medien

Kommunikationswissenschaftliches Gutachten für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), erstellt von Prof. Dr. Uwe Hasebrink, Hans-Bredow-Institut, Hamburg.
Die zunehmende Bedeutung des Pay-TV wirft erneut eine Frage auf, wie sie im Zusammenhang mit dem Zuschaueranteilsmodell bereits eingehend diskutiert wurde. Das Modell behandelt verschiedene Programme und Nutzungssituationen gleich, es nimmt die Menge der Fernsehnutzung aller Fernsehzuschauer zum Ausgangspunkt und bestimmt anhand des Anteils, den einzelne Programme an dieser Gesamtfernsehmenge erreichen, den potenziellen Einfluss auf die Meinungsbildung. Dabei ist nicht auszuschließen, dass es womöglich keine Bevölkerungsgruppe gibt, deren Nutzung exakt den gemessenen Durchschnittswerten entspricht.