Das kommunikationswissenschaftliches Gutachten wurde im Auftrag der KEK von Prof. Dr. Uwe Hasebrink vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg erstellt. Die Studie gibt allein die Auffassung des Autors zur Gesamtbetrachtung nach § 26 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV wieder. Eine Diskussion der Kriterien ist zwar erforderlich, die Kommission hatte aber bislang keinen Anlass, zu der Frage eine Entscheidung zu treffen oder sich im Rahmen eines Prüfverfahrens mit den in diesem Gutachten dargelegten Überlegungen auseinander zu setzen.
Download des Gutachtens (PDF-Datei)
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