Paragraphen verschiedener Größe symbolisieren den Servicebereich Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Die für das Medienkonzentrationsrecht wesentliche Rechtsgrundlage ist der Medienstaatsvertrag (MStV), der den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) abgelöst hat. Die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt finden sich in den §§ 59 ff. MStV. Die KEK hat zudem von der ihr nach § 29 Satz 5 RStV übertragenen Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und eine Richtlinie zur Ausnahme von der Anmeldepflicht bei geringfügigen Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei börsennotierten Aktiengesellschaften erlassen. Die Richtlinie gilt bis zu ihrer Ablösung durch eine neue Richtlinie nach § 63 Satz 6 MStV fort. Durch Mitteilungen verdeutlicht die KEK zudem die Anwendungspraxis der medienkonzentrationsrechtlich relevanten Bestimmungen des MStV.

  • Medienstaatsvertrag – MStV (PDF)
    Medienstaatsvertrag in der Fassung des dritten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Dritter Medienänderungsstaatsvertrag) vom 27.12.2021
    in Kraft seit 1. Juli 2023
  • Richtlinie § 63 Satz 6 MStV (PDF)
    Richtlinie nach § 63 Satz 6 Medienstaatsvertrag (MStV) zu Ausnahmen von der Anmeldepflicht für geringfügige Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen (De-minimis-Richtlinie für Anmeldepflichten – Meldepflicht-RL) in der Fassung vom 11. April 2023
  • Richtlinie § 105 Absatz 3 Satz 3 MStV (PDF)
    Richtlinie nach § 105 Absatz 3 Satz 3 Medienstaatsvertrag (MStV) zum Verzicht auf die Vorlage bei Zulassungen mit geringer Bedeutung für die Sicherung der Meinungsvielfalt
    (De-minimis-Richtlinie für Zulassungen – Zulassungs-RL) vom 11. Mai 2021 in der geänderten Fassung vom 13. September 2022
  • Geschäftsordnung KEK (PDF)
    Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 in der Fassung vom 9. Mai 2023

KEK-Mitteilungen