Junger Mann im Hörfunkstudio.

Hörfunk

Der Hörfunk spielt als Tagesbegleitmedium eine wesentliche Rolle für die öffentliche Kommunikation. Unter Meinungsvielfaltsaspekten sind Verflechtungen von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern von besonderer Bedeutung. Die KEK bezieht den Hörfunk als „medienrelevanten verwandten Markt“ in die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung ein (§ 60 Abs. 2 MStV).

Bedeutung für die Meinungsvielfalt

Der Medienstaatsvertrag enthält keine Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk. Die Aufgabe, Vielfalt zu sichern, ist Bestandteil der einzelnen Landesmediengesetze, die unterschiedliche Regulierungsansätze verfolgen. Zum einen haben sich Landesgesetzgeber an einem außenpluralen Modell orientiert, wonach der Rundfunk in seiner Gesamtheit Vielfalt gewährleisten muss. Zum anderen werden binnenplurale Maßnahmen, die den Rundfunkveranstalter an sich zur Vielfaltsicherung in seinem Programm anhalten, zum Erhalt der Meinungsvielfalt ergriffen. Daneben besteht in einigen Ländern auch eine Kombination beider Ansätze.

Die Lizenzierung privater Hörfunkprogramme obliegt den Landesmedienanstalten. Diese achten bei ihren Zulassungsentscheidungen auf eine vielfältige Eigentümerstruktur entsprechend der jeweiligen landesgesetzlichen Vorgaben, um marktbeherrschende Stellungen im privaten Hörfunk zu verhindern und den Wettbewerb zu sichern. Im Ergebnis sind an den Hörfunkveranstaltern daher oftmals mehrere Gesellschafter – vorwiegend regionale Zeitungsverlage und Medienunternehmen – beteiligt, wodurch die gewünschte Binnenpluralität gewährleistet wird. Dies begründet zugleich crossmediale Verflechtungen auf regionaler Ebene.

Verflechtungen von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern

Im Rahmen der Medienkonzentrationskontrolle sind crossmediale Verflechtungen zwischen den Bereichen Hörfunk und bundesweitem Fernsehen relevant. Solche bestehen in erheblichem Umfang bei der Mediengruppe RTL Deutschland: Sie ist die nach Zuschaueranteilen größte private TV-Sendergruppe am deutschen Markt und verfügt zudem über ein großes Portfolio an Hörfunkbeteiligungen. Die ProSiebenSat.1 Media SE, nach Zuschaueranteilen zweitgrößte Gruppe im deutschen Privatfernsehen, hält dagegen keine Radiobeteiligungen.

Die Mediengruppe RTL Deutschland gehört mit ihren zahlreichen direkten und indirekten Radiobeteiligungen zu den am breitesten aufgestellten Hörfunkanbietern in Deutschland. Die deutschen Hörfunkbeteiligungen der RTL-Gruppe sind in einer Radio-Holding, der RTL Radio Deutschland GmbH, gebündelt. Zu den 100-prozentigen Radiobeteiligungen gehören RTL Radio, 104.6 RTL und 105.5 Spreeradio. Zudem ist RTL Deutschland mehrheitlich an Hitradio RTL Sachsen (86,5 %), Radio Brocken und 89.0 RTL (57,1 %) und dem Sachsen Funkpaket (55 %) beteiligt. Hinzu kommen Beteiligungen an Antenne Niedersachsen (49,9 %), JAM FM (49,9 %), Radio Hamburg (30,7 %), radio NRW (16,1 %), Antenne Bayern (16 %), Antenne Thüringen und radio TOP 40 (15 %) und RADIO 21 (9,8 %). Über die Veranstalter der vorgenannten Programme gibt es zahlreiche weitere mittelbare Radiobeteiligungen.

Die Axel Springer SE ist über 100-prozentige Tochtergesellschaften an den bundesweiten privaten Fernsehprogrammen WELT, N24 Doku, BILD und Bild Live beteiligt. Im Hörfunkbereich bestehen direkte Beteiligungen an Radio Hamburg (36,8 %), Antenne Bayern (16 %), Hit Radio FFH, planet radio und Harmony.fm (15 %), Radio ffn und Radio Roland (7,6 %) sowie zahlreiche indirekte Beteiligungen. Die Axel Springer SE verfügt über eines der größten Hörfunk-Portfolios in Deutschland.

Hubert Burda Media ist eines der größten Medienunternehmen in Deutschland, die Geschäftsfelder erstrecken sich über Print, Online und Rundfunk. Die Hubert Burda Media Holding KG ist über Zwischengesellschaften an den bundesweiten privaten Fernsehsendern BonGusto (83,5 %) und RTL ZWEI (1,1 %) beteiligt. Das Unternehmen hält zahlreiche direkte oder indirekte Hörfunkbeteiligungen. Insbesondere in Süddeutschland gehört Burda zu den bedeutenden Akteuren im Hörfunksektor. Über die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG, an der das Familienunternehmen über seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG 41,7 % der Anteile hält, ist die Hubert Burda Media Holding KG an weiteren Hörfunksendern beteiligt. Zu den direkten Hörfunkbeteiligungen gehören BB Radio (50 %), Donau 3 FM (50 %), Ostseewelle (46,2 %), Radio Arabella (20,6 %) und Antenne Bayern (16 %).

Die Heinrich Bauer Verlag KG gehört zu den größten Verlagshäusern. Neben in- und ausländischen Beteiligungen im Pressebereich ist der Konzern in Deutschland auch an dem Fernsehsender RTL ZWEI (31,5 %) sowie an Radio Hamburg (26,3 %) beteiligt. Über die Radio Hamburg GmbH & Co. KG bestehen indirekte Beteiligungen an Hamburg Zwei (16,4 %) und Radio NORA (8,87 %).