Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft – neues Medienkonzentrationsrecht in Sicht?
Der Medienstaatsvertrag (MStV) ist am 7. November 2020 in Kraft getreten und ersetzt den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Neben einer Vielzahl neuer Definitionen enthält der Staatsvertrag Regelungen für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Die neuen Vorschriften sollen dem Schutz der Meinungsvielfalt in der konvergenten Medienwelt dienen und beziehen deren „Gatekeeper“, wie etwa Anbieter von Suchmaschinen, Smart-TVs, Sprachassistenten und sozialen Medien, ein. Das überkommene Medienkonzentrationsrecht mit seiner Fokussierung auf das lineare Fernsehen wurde dagegen unverändert aus dem alten Gesetz übernommen.
„Mit dem Medienstaatsvertrag wurde ein Gesetzesbau nach allen modernen Erkenntnissen geschaffen“, so der KEK-Vorsitzende Prof. Dr. Georgios Gounalakis. „Nur der Raum für die Medienkonzentrationskontrolle wurde nicht mitrenoviert. Das Fundament und die Decke bröckeln schon lange – wenn sie einstürzen, verliert das ganze Gebäude seine Statik. Das Medienkonzentrationsrecht muss nun dringend in einen tragfähigen, das heißt konvergenten Zustand versetzt werden.“
Die Länder haben in ihrer Protokollerklärung zum Medienstaatsvertrag festgehalten, sich für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht einsetzen zu wollen, das alle medienrelevanten Märkte in den Blick nimmt. „Die KEK sichert hierfür ihre volle Unterstützung zu“, bekräftigt Gounalakis.
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