Berichtszeitraum 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009
Mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄndStV), der am 1. September 2008 in Kraft getreten ist, wurde das bislang sechsköpfige Expertengremium der KEK um sechs nach Landesrecht bestimmte gesetzliche Vertreter der Landesmedienanstalten erweitert. Damit wurde die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM), die KEK-Entscheidungen mit einer Dreiviertelmehrheit aufheben konnte, entbehrlich.