KEK | 03/2020 |

Ergebnisse der 251. Sitzung der KEK

Entscheidungen

  • Zulassung Universal TV / NBCUniversal Global Networks Deutschland GmbH
  • Beteiligungsveränderung / Sport1 GmbH
  • Benehmensherstellung / Sat.1 Norddeutschland GmbH

Gutachtenausschreibung

  • Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer Sitzung am 9. Juni 2020 entschieden, dass in den folgenden Verfahren keine Bedenken aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt bestehen:

Zulassung Universal TV / NBCUniversal Global Networks Deutschland GmbH

Die NBCUniversal Global Networks Deutschland GmbH hat für das Fernsehspartenprogramm Universal TV die Zulassungsverlängerung bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) beantragt. Programmschwerpunkt sind Serien und Spielfilme aller Genres. Universal TV wird als Pay-TV über die Plattformen von Sky Deutschland, Vodafone, M7, Deutsche Telekom und 1&1 verbreitet.

Die NBCUniversal Global Networks Deutschland GmbH veranstaltet auch die Pay-TV-Spartenprogramme 13th Street, SYFY und E! Entertainment. Sämtliche Anteile hält die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, die mittelbar eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Comcast Corporation ist.

Comcast ist ein global agierender Medien- und Technologie-Konzern mit den Hauptgeschäftsbereichen Comcast Cable, NBC Universal und Sky. Comcast Cable ist der größte Kabelnetzbetreiber und einer der führenden Anbieter von Internet- und Telekommunikationsdiensten in den USA. Zum Geschäftsbereich NBC Universal zählen Kabel-TV-Programme (Cable Networks), Antennenfernsehen (Broadcast TV), Produktion von TV-Unterhaltung, Spielfilmen, Nachrichten und Sportprogrammen, Merchandising sowie Vergnügungsparks. Die Sky-Gruppe mit ihren europäischen Pay-TV-Angeboten gehört seit Oktober 2018 zum Comcast-Konzern.

Beteiligungsveränderung / Sport1 GmbH

Die Sport1 GmbH hat Anteilsverschiebungen und Umfirmierungen bei ihren Obergesellschaften angezeigt: Bei der Sport1 Medien AG (ehemals Constantin Medien AG) hat die Highlight Communications AG ihren Anteil von 93,68 Prozent auf 94,48 Prozent erhöht. Der Streubesitz hat sich dementsprechend von 6,32 Prozent auf 5,52 Prozent reduziert. Auch bei der Highlight Communications AG hat eine Reihe von geringfügigen Beteiligungsveränderungen stattgefunden. Das nachfolgende Schaubild gibt den aktuellen Stand wieder.

Benehmensherstellung / Sat.1 Norddeutschland GmbH

Bei der Sat.1 Norddeutschland GmbH – der Veranstalterin der Regionalfenster im Programm von SAT.1 für Hamburg und Schleswig-Holstein sowie für Niedersachsen und Bremen – wurde die Geschäftsführung erweitert. Dies war mit entsprechenden organisationsrechtlichen Anpassungen verbunden. Die Sat.1 Norddeutschland GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH und gehört somit zur ProSiebenSat.1-Gruppe.

Im Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 RStV hat die KEK festgestellt, dass die redaktionelle Unabhängigkeit der Sat.1 Norddeutschland GmbH vom Hauptprogrammveranstalter weiterhin gewährleistet ist. Die Änderung der Organisationsstruktur war insofern nicht zu beanstanden.

Weitere Entscheidungen:

Gutachtenausschreibung / Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten

Eine der bedeutenden jüngeren Entwicklungen im Medienbereich ist die wachsende Anzahl und zunehmende Nutzung von Video-Streaming-Angeboten. Von den als „Over-the-top Content“ (OTT) bezeichneten Angeboten bilden die Video-on-Demand-Dienste (VoD) ein wichtiges Segment. Anbieter von abonnementfinanzierten VoD-Diensten wie Netflix und Amazon machen Schlagzeilen durch hohe Investitionen in Inhalteproduktion und Rechteeinkauf. Auch Streamingdienste deutscher Medienunternehmen wie Joyn (ProSiebenSat.1/Discovery) und TVNOW (RTL) verzeichnen nach eigenem Bekunden hohe Wachstumsraten. Der Bereich des Live-Streamings gewinnt vor allem durch die Übertragung wichtiger Sportereignisse massiv an Bedeutung.

Inzwischen sind alle großen Medienkonzerne im VoD-Bereich aktiv. Es ist ein „Kampf um Inhalte“ entbrannt, der in den USA zu einer Reihe von Megafusionen geführt hat. Das große Engagement der Medienunternehmen und die bisher bekannten Abruf- bzw. Abonnentenzahlen sprechen für eine nicht mehr vernachlässigbare und perspektivisch weiter steigende Bedeutung von VoD-Diensten für die Meinungsbildung.

Praktisch steht einer VoD-Berücksichtigung durch die KEK jedoch eine weitgehende Intransparenz im Hinblick auf Nutzungs- und Reichweitenzahlen entgegen. „Marktanteile“ der in diesem Bereich aktiven Unternehmen lassen sich nicht abbilden. Eine einheitliche Nutzungserfassung von Live-Streaming und VoD-Angeboten ist aber sowohl für das bestehende Medienkonzentrationsrecht als auch im Hinblick auf ein mögliches zukünftiges Gesamtmarktmodell erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat die KEK beschlossen, die Ansätze für eine Nutzungserfassung von Streaming-Angeboten gutachterlich untersuchen lassen:

  • In einem ersten Schritt soll eine umfassende Evaluation der unterschiedlichen Ansätze und Methoden zur Nutzungserfassung der unterschiedlichen Streaming-Angebote sowie der bereits vorhandenen nutzungsbezogenen Daten durchgeführt werden.
  • In einem zweiten Schritt ist zu untersuchen, ob und wie verschiedene Arten von Nutzungsdaten in Beziehung gesetzt oder vergleichbar gemacht werden können.

Der vollständige Ausschreibungstext ist hier abrufbar. Angebote können unter Berücksichtigung der dort genannten Vorgaben bis zum 10. Juli 2020 eingereicht werden.

Pressemitteilung hier downloaden.

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