KEK | 08/2017 |

Ergebnisse 228. Sitzung der KEK

  • Zulassung NerdStar / NerdStar UG (haftungsbeschränkt)
  • Zulassung auto motor und sport channel / Motor Presse TV GmbH
  • Beteiligungsveränderung / Gute Laune TV GmbH
  • Beteiligungsveränderung / tv.gusto GmbH
  • Zulassung promiflash.tv / Celebrity News AG / Berichtigungsbeschluss

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung NerdStar / NerdStar UG (haftungsbeschränkt)
Die NerdStar UG (haftungsbeschränkt) hat bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) einen Zulassungsantrag für das Unterhaltungsspartenprogramm NerdStar gestellt. Das Programm soll Livestreams zu den Themen Gaming, Film und „Nerdkultur“ umfassen und auf der Plattform Twitch.tv sowie über die Internetseite www.nerdstar.tv ausgestrahlt werden. An der NerdStar UG (haftungsbeschränkt) sind ihre Geschäftsführer, Dirk Ludewig und Marcel Menk, jeweils zu 50 % beteiligt.

Zulassung auto motor und sport channel / Motor Presse TV GmbH
Die Motor Presse TV GmbH hat für ihr bei der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) zugelassenes Spartenprogramm auto motor und sport channel die Zulassungsverlängerung beantragt. Das Programm umfasst Sendungen rund um das Thema Auto und wird als Pay-TV über Kabel, IPTV und OTT-Plattformen verbreitet. Mehrheitsgesellschafterin der Veranstalterin ist die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG mit einer Beteiligung von 51 %, die übrigen 49 % der Anteile werden von Jörg Schütte gehalten.

Die Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG ist ein auf Special-Interest-Themen spezialisierter Zeitschriftenverlag, der weltweit rund 120 Zeitschriften und in Deutschland 27 Zeitschriften zu Themenfeldern wie Automobil, Motorrad, Luftfahrt, Nutzfahrzeuge, Camping und Caravaning sowie Lifestyle und Sport publiziert. Die Anteilsmehrheit von 59,9 % hält die – vollständig von der Bertelsmann SE & Co. KGaA kontrollierte – Gruner + Jahr GmbH & Co. KG. Daneben halten Dr. Hermann Dietrich-Troeltsch 15 % sowie die Geschwister Dr. Patricia Scholten und Peter-Paul Pietsch über ihr Gemeinschaftsunternehmen P+S Verwaltungsgesellschaft mbH 25,1 % der Anteile der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG.

Jörg Schütte hält auch Beteiligungen an den Veranstaltern der Programme Collection, Marco Polo und BonGusto (s. u. Pressemitteilung tv.gusto GmbH).

Beteiligungsveränderung / Gute Laune TV GmbH
Die Gute Laune TV GmbH, Veranstalterin des gleichnamigen Pay-TV-Musikspartenprogramms, hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) eine Veränderung ihrer Gesellschafterstruktur angezeigt. Danach sind die Anteile des verstorbenen Gesellschafters Dr. Wolfgang Jahrreiss an der Veranstalterin in Höhe von 22,65 % auf seine Kinder Victoria und Hermann Jahrreiss als Erbengemeinschaft übergegangen.

Größte Gesellschafterin der Gute Laune TV GmbH ist weiterhin die Holtzbrinck Ventures GmbH & Co. KG mit einer Beteiligung in Höhe von 40,34 % am Stammkapital. Weitere Gesellschafter sind, neben der Erbengemeinschaft Victoria und Hermann Jahrreiss, Michael Karthal mit 20,84 %, Erich Ließmann mit 11,40 % der Anteile und der Geschäftsführer Marko Tomazin mit einer Beteiligung in Höhe von 4,77 %.

Beteiligungsveränderung / tv.gusto GmbH
Die Veranstalterin des Pay-TV-Spartenprogramms BonGusto, die tv.gusto GmbH, hat bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) eine Beteiligungsveränderung auf der Ebene der Hubert Burda Media Holding KG angezeigt: Prof. Dr. Hubert Burda hat Anteile am Gesamtkapital der Hubert Burda Media Holding KG im Umfang von jeweils 12,5 % auf seine Kinder Elisabeth Furtwängler und Jacob Burda übertragen. Diese halten somit jeweils 37,43 % der Kapitalanteile (zuvor 24,93 %); der Anteil am Gesamtkapital von Prof. Burda reduziert sich auf 25,1 % (zuvor 50,1 %). Die Hubert Burda Media Holding KG ist Alleingesellschafterin der Burda GmbH, die sämtliche Anteile an der Burda Studios Pictures GmbH (vormals Burda Food Partners GmbH) hält. Diese ist in Höhe von 83,5 % der Anteile an der tv.gusto GmbH beteiligt; die restlichen 16,5 % der Anteile hält Jörg Schütte.

Die Burda GmbH ist auch in Höhe von 1,1 % der Anteile an der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG beteiligt, die das bundesweite Fernsehprogramm RTL II veranstaltet. Die Hubert Burda Media Holding KG verfügt zudem über direkte und indirekte Beteiligungen an lokalen Fernsehsendern (u. a. münchen.tv und Franken Fernsehen) sowie an landesweiten, regionalen und lokalen Hörfunksendern, darunter die Sender BB Radio, Ostseewelle, Radio TEDDY, Radio Gong und ANTENNE BAYERN. Der Burda-Konzern ist eines der führenden Verlagshäuser in Deutschland. Zu seinen Zeitschriftentiteln zählen Bunte, Focus, Super-Illu, Freundin und Freizeit-Revue sowie die Programmzeitschriften TV Spielfilm, TV Today und TV Schlau. Neben Internetauftritten der Print-Titel verantwortet Burda u. a. die deutsche Ausgabe der Onlinezeitung Huffingtonpost. Der Konzern hält ferner Beteiligungen an dem Business-Netzwerk Xing (50,26 %) und an Online-Portalen (z. B. Holidaycheck, netmoms). Er betreibt darüber hinaus die digitale Plattform TV Spielfilm live, die Programminformationen mit dem Live-Signal von Fernsehsendern verbindet.

Jörg Schütte hält auch Beteiligungen an den Veranstaltern der Programme Collection, Marco Polo und auto motor und sport channel (s. o. Pressemitteilung auto motor und sport channel).

Weitere Entscheidungen:

Zulassung promiflash.tv / Celebrity News AG / Berichtigungsbeschluss
Die Celebrity News AG hat die Angaben zu ihrer Beteiligungsstruktur aus dem Zulassungsantrag für das Fernsehspartenprogramm promiflash.tv korrigiert. Demnach ist an der Celebrity News AG mit Andreas Türck ein weiterer Gesellschafter beteiligt. Er hält einen Anteil am Grundkapital von 5,0 %. Die prozentualen Anteile der übrigen Gesellschafter reduzieren sich entsprechend. Zudem hält Andreas Horatz die Anteile an der Celebrity News AG nicht unmittelbar, sondern über die Sunshine Capital UG (haftungsbeschränkt), deren alleiniger Gesellschafter er ist. Der Celebrity News AG war erst nach der Beschlussfassung durch die KEK aufgefallen, dass die mitgeteilten Beteiligungsverhältnisse nicht dem aktuellen Stand entsprachen. Demnach war der Beschluss der KEK (vgl. Pressemitteilung 05/2017) entsprechend zu berichtigen. Die Lizenz wurde bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) beantragt.

 

PDF der Pressemitteilung

 

Kontakt bei Medien-Rückfragen

Prof. Dr. Georgios Gounalakis
Vorsitzender der KEK

Bernd Malzanini
Bereichsleiter Medienkonzentration

Telefon: +49 (0)30 2064690-61
Mail:      kek@die-medienanstalten.de
www.kek-online.de www.die-medienanstalten.de 

Pressemitteilungen - Archiv

Pressemitteilungen 2023

Pressemitteilungen 2022

Pressemitteilungen 2021

Pressemitteilungen 2020

Pressemitteilungen 2019

Pressemitteilungen 2018

Pressemitteilungen 2017

Pressemitteilungen 2016

Pressemitteilungen 2015

Pressemitteilungen 2014

Pressemitteilungen 2013

Pressemitteilungen 2012

Pressemitteilungen 2011

Pressemitteilungen 2010

Pressemitteilungen 2009

Pressemitteilungen 2008

Pressemitteilungen 2007

Pressemitteilungen 2006

Pressemitteilungen 2005

Pressemitteilungen 2004

Pressemitteilungen 2003

Pressemitteilungen 2002

Pressemitteilungen 2001

Pressemitteilungen 2000

Pressemitteilungen 1999

Pressemitteilungen 1998

Pressemitteilungen 1997

RSS Feed