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Medienkonzentration

Die Konzentrationskontrolle ist ein wesentliches Element bei der Sicherung von Meinungsvielfalt. Die KEK informiert fortlaufend über den Stand und die Entwicklung der Konzentration im Medienbereich. Dabei gibt die Mediendatenbank Auskunft über Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse von Unternehmen mit Medienaktivitäten in den Bereichen Fernsehen, Hörfunk, Presse und im Onlinebereich. Daneben sind über die TV-Senderdatenbank weitere Informationen zu den Fernsehveranstaltern und deren Programmen veröffentlicht. Die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen im Medienbereich sind in Kombination mit Angaben zur Mediennutzung ein Indikator für bestehende Meinungsmacht. Im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung sind neben dem bundesweiten privaten Fernsehen mitunter auch Aktivitäten auf weiteren Medienmärkten, den sogenannten „medienrelevanten verwandten Märkten“, einzubeziehen. Die KEK gibt eine Übersicht über die abgeschlossenen und anhängigen Prüfverfahren. Zudem werden die Entscheidungen der KEK veröffentlicht.

Konzentrationskontrolle

Die KEK stellt fest, welche Medienaktivitäten einem Unternehmen zuzurechnen sind und ermittelt die darauf entfallenden Zuschaueranteile. Dies dient der Verhinderung von vorherrschender Meinungsmacht.

Mediendatenbank

Die Mediendatenbank der KEK informiert über die Beteiligungsverhältnisse in Hörfunk, Fernsehen, Presse und Internet.

TV-Sender

In Deutschland ist eine Vielzahl an Fernsehprogrammen auf Sendung. Trotz dieser Sendervielfalt dominieren drei große Veranstaltergruppen den Markt.

Mediennutzung

Die Menschen verbringen täglich rund 9,5 Stunden mit Medien. Allerdings unterliegt die Mediennutzung durch Digitalisierung und Konvergenz einem Wandel.

Medienrelevante verwandte Märkte

Die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags zur Sicherung der Meinungsvielfalt sehen vor, dass bei der Beurteilung vorherrschender Meinungsmacht eines Fernsehveranstalters auch medienrelevante verwandte Märkte einzubeziehen sind. 

Verfahren

Übersicht über die anhängigen und abgeschlossenen Prüfverfahren sowie die Beschlüsse der KEK.