Headerbild zeigt eine Filmkamera, die mit Blick auf das Fußballfeld in einem Sportstadion positioniert ist.

Sportrechte

Bedeutung für die Meinungsvielfalt

Die Berichterstattung über Sportereignisse hat nicht nur einen hohen Unterhaltungswert, sondern erfüllt auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Sportereignisse sind Gegenstand der Meinungsbildung, der Identifikation und der öffentlichen Kommunikation. Im Interesse der Vielfaltssicherung ist daher einer Monopolisierung der Sportberichterstattung bei einem einzelnen Rundfunkveranstalter entgegenzuwirken. Zudem können sich Verflechtungen von Rechteinhabern und Fernsehveranstaltern bzw. Plattformbetreibern (vertikale Konzentration) vielfaltsverengend auswirken. Der Bedeutung der Sportberichterstattung für die Meinungsvielfalt wird durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und gesetzliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene Rechnung getragen.

Kurzberichterstattungsrecht und Listenregelung für Großereignisse

Berichte über herausragende Sportereignisse gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Information im Sinne des klassischen Rundfunkauftrags: „Die Bedeutung solcher Sportereignisse erschöpft sich nicht in ihrem Unterhaltungswert. Sie erfüllen darüber hinaus eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Der Sport bietet Identifikationsmöglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung. Eine umfassende Berichterstattung, wie sie von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gefordert wird, lässt sich daher unter Verzicht auf Sportereignisse nicht verwirklichen“ (BVerfGE 97, 228, (285 f.) – Kurzberichterstattung). Das Zugangsrecht für Fernsehveranstalter zum Zwecke der Kurzberichterstattung nach § 14 Medienstaatsvertrag (MStV) soll der Sicherung einer unabhängigen Berichterstattung und der Verhinderung von Informationsmonopolen dienen. 

Den freien Zugang zu einer Berichterstattung über Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung will auch Art. 14 der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste („AVMD-Richtlinie“) sicherstellen. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, eine Liste solcher Ereignisse aufzustellen und somit dafür zu sorgen, dass Sportwettbewerbe trotz zunehmender Pay-TV-Übertragungen im frei empfangbaren Fernsehen ausgestrahlt werden müssen. Von dieser Möglichkeit hat der deutsche Gesetzgeber in § 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Medienstaatsvertrags (MStV) Gebrauch gemacht. Großereignisse, die frei empfangbar ausgestrahlt werden müssen, sind danach 

  • Olympische Sommer- und Winterspiele,
  • bei Fußball-Europa- und -Weltmeisterschaften alle Spiele mit deutscher Beteiligung sowie davon unabhängig das Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Endspiel, 
  • die Halbfinalspiele und das Endspiel um den Vereinspokal des Deutschen Fußball-Bundes, 
  • Heim- und Auswärtsspiele der deutschen Fußballnationalmannschaft sowie 
  • Endspiele der europäischen Vereinsmeisterschaften im Fußball (Champions League, UEFA-Cup) bei deutscher Beteiligung.

Stellenwert für Fernsehveranstalter

Übertragungsrechte an massenattraktiven Sportereignissen sind für Fernsehveranstalter im Wettbewerb um Zuschaueranteile und damit für ihre Marktstellung von großer strategischer Bedeutung. Der wirtschaftliche Wert dieser Rechte ist zudem wegen ihrer Knappheit hoch. Massenattraktive Sportveranstaltungen sind in ihrer Zahl begrenzt und die TV-Rechte daran nur kurzfristig verwertbar. Direktübertragungen bzw. Erstverwertungen sind besonders zuschauerattraktiv; die weitere Verwertung durch Aufzeichnungen und Kurzberichte ist noch während einer begrenzten Zeitspanne von Interesse. Die steigenden Preise vor allem im Bereich der Fußballrechte und die fehlende Refinanzierbarkeit der Kosten im frei empfangbaren Fernsehen haben in der Vergangenheit zur Zurückhaltung der privaten Sender bzw. zur Durchsetzung der gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender in den Bieterverfahren geführt. In der öffentlichen Debatte über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender hat auch die Verwendung von Gebührengeldern für teure Sportrechte eine immer größere Rolle gespielt. Nunmehr ist eine weitere Verlagerung hin zur Pay-TV-Ausstrahlung, insbesondere zu Streaming-Plattformen und zu finanzstarken international agierenden Anbietern zu beobachten.

Zuschaueranteile von Sportübertragungen

Live-Übertragungen von Spielen der Fußball-WM und -EM sowie der Fußball Champions League unter Beteiligung deutscher Teams haben generell eine überragende Zuschauerakzeptanz. Dies gilt auch für weitere Fußballübertragungen wie etwa Spiele um den DFB-Pokal sowie EM- oder WM-Qualifikationsspiele. Ebenfalls zuschauerattraktiv, wenn auch mit deutlichem Abstand, sind Übertragungen der Olympischen Sommer- und Winterspiele, Boxwettkämpfe, Rennen der Formel 1 sowie Ski- und Biathlon-Wettbewerbe. Neben den stets populären Sportereignissen, wie Spitzenfußball und Olympischen Spielen, können sich auch Randsportarten zu Magneten für das Fernsehpublikum entwickeln. Zurückzuführen ist dies nicht nur auf die Teilnahme erfolgreicher deutscher Sportler, sondern auch auf die jeweilige Fernsehinszenierung als „Event“.

Wechselseitige Beziehungen von Sport und Fernsehen

Zwischen Spitzensport und Fernsehen bestehen enge wechselseitige Beziehungen und Abhängigkeiten. Eine Fernsehübertragung fördert die öffentliche Bekanntheit und gewährleistet das Sponsoreninteresse. Daher ist das Fernsehen zur wichtigsten Einnahmequelle des Profisports geworden. Umgekehrt dienen die Sportinhalte insbesondere dem Pay-TV und neuen Plattformen als Zugpferd.

Sportangebote im Fernsehen und neue Player

Zwar wächst auch das Angebot an Abruf-Angeboten im Sportsegment, zentrales Medium für die Zuschauer und für Vereine und Verbände ist jedoch weiterhin die Live-Übertragung im Free-TV- oder Pay-TV, sei es durch „klassische“ Fernsehsender oder Streaming-Anbieter. Im Zuge der Digitalisierung hat die Anzahl von Sportspartenprogrammen und -angeboten, insbesondere von Web-TV-Kanälen mit Live-Übertragungen (Streaming) von Sportereignissen, stark zugenommen. Einen Überblick über die in Deutschland lizenzierten Sportspartenprogramme gibt die KEK-Mediendatenbank. Eine immer größere Rolle spielen Telekommunikations- und Plattformkonzerne, die mit ihrer enormen Finanzkraft in Bieterverfahren um die attraktivsten Sportrechte im Vorteil sind. Die Verlagerung von publikumsattraktiven Übertragungen ins Pay-TV und die Verteilung der Rechte auf mehrere Pay-TV-Anbieter und Streaming-Plattformen führt zu mehr Anbietervielfalt aber auch zu erhöhten Kosten und vermehrtem Aufwand für die Nutzer.

Wichtigste Live-Fußballrechte und Anbieter im bundesweiten Fernsehen

Wettbewerb um Sportrechte

Der Sportrechtemarkt ist im Hinblick auf die zuschauerattraktivsten Sportarten von einer intensiven Konkurrenzsituation geprägt. Dies gilt insbesondere für den zumindest in Europa und speziell in Deutschland mit Abstand lukrativsten Bereich, den Erwerb von Fußballrechten. Die Konkurrenz unter den Veranstaltern und neuen Akteuren wie Online-Plattformen und Telekommunikationsunternehmen hat sich weiter verschärft und zu einem Anstieg der Preise geführt. Es sind jedoch auch verstärkt Kooperationen zu verzeichnen, die die effiziente Auswertung der Sportrechte auf allen Plattformen und damit auch die Refinanzierung der steigenden Rechtepreise sicherstellen sollen.

Medienkooperationen im Sportsektor in Deutschland

Verflechtungen von Rechteinhabern-, Agenturen und Veranstaltern

Der Wettbewerb hinsichtlich des Vertriebs und des Erwerbs von Sportrechten zeichnet sich durch einige wenige mächtige Teilnehmer auf allen Ebenen der Angebotskette aus: An der Spitze der Wertschöpfungskette stehen die anfänglichen Inhaber von Zugangsrechten zu Sportveranstaltungen. Dies sind für gewöhnlich Sportverbände oder Vereine, oft zentral vertreten durch Verbände und Ligen, die die Medienrechte für Sportveranstaltungen an Sportrechtezwischenhändler, wie Sportrechteagenturen oder die European Broadcasting Union (EBU), oder direkt an die Nachfrager wie Rundfunkveranstalter oder Plattformbetreiber verkaufen. Entwicklungen auf dem Markt für Sportübertragungsrechte sind auch aufgrund der besonderen Gefahren im Falle vertikaler Konzentration zwischen den Inhabern dieser Rechte und den Fernsehveranstaltern von Bedeutung (BVerfGE 95, 163 (173) – DSF).

Stand: 2022-06