Hochkantstapel mit zahlreichen Tageszeitungen.

Tageszeitungen

Bedeutung für die Meinungsbildung

Tageszeitungen sind für die Meinungsbildung von großer Bedeutung. Sie berichten aktuell über das Zeitgeschehen, kommentieren und analysieren Ereignisse und liefern Hintergrundberichte. Eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse hat das Bundesverfassungsgericht als unentbehrlich für die moderne Demokratie erklärt, weil diese Informationen beschafft, dazu Stellung nimmt und damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung wirkt (BVerfGE 20, 162 (174 f.)).

Vor diesem Hintergrund sind unternehmerische Verflechtungen von Rundfunkveranstaltern mit Tageszeitungsverlagen im Rahmen der Sicherung von Meinungsvielfalt besonders bedeutsam. Das Bundesverfassungsgericht hat im 4. Rundfunkurteil die hohe Bedeutung dieser Medienkombination betont und auf die Gefahren für die Meinungsvielfalt hingewiesen, die sich aus einer Verbindung des Meinungseinflusses von Rundfunk und Presse ergeben (BVerfGE 73, 118 (175)). Dies gilt sowohl für überregionale als auch für regionale und lokale Zeitungen.

Die Medienlandschaft hat sich seit den genannten Bundesverfassungsgerichtsurteilen aus den Jahren 1966 und 1986 erheblich verändert. Die Anzahl der Fernsehprogramme ist deutlich gestiegen. Zudem hat die Entwicklung im Onlinebereich zu neuen Medienangeboten und einer veränderten Mediennutzung geführt. Damit im Zusammenhang stehen kontinuierlich sinkende Auflagenzahlen der Tageszeitungen.

Durch ePaper und Onlineaktivitäten konnten die Verluste bei den gedruckten Auflagen zwar  etwas abgefangen werden. Eine wesentliche Herausforderung besteht für die Verlage aber weiterhin darin, mit ihren Onlineaktivitäten und Digitalausgaben tragfähige Erlösmodelle zu verbinden. Insgesamt erfüllen Tageszeitungen nach wie vor eine wichtige Funktion bei der öffentlichen Meinungsbildung.

Gesetzlich festgelegte Begrenzungen für die wechselseitige Beteiligung von Fernsehveranstaltern und Presseunternehmen existieren in Deutschland überwiegend auf lokaler und regionaler Ebene, nicht jedoch in Bezug auf das bundesweit verbreitete private Fernsehen.

Der Meinungseinfluss der Tageszeitungen kann aber bei der Beurteilung der Meinungsmacht eines Unternehmens im Rahmen der Aktivitäten auf medienrelevanten verwandten Märkten berücksichtigt werden (§ 60 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 MStV). 

Daten zum Zeitungsmarkt

Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Tageszeitungsverlagen

Es bestehen folgende Verflechtungen von Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen und im Tageszeitungsmarkt aktiven Verlagsgruppen: 

Axel Springer SE/KKR 

 

 

Bertelsmann SE & Co. KGaA/Gruner + Jahr GmbH

Heinrich Bauer Verlag KG