Bedeutung für die Meinungsbildung
Eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse hat das Bundesverfassungsgericht als unentbehrlich für die moderne Demokratie erklärt, weil diese Informationen beschafft, dazu Stellung nimmt und damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung wirkt (BVerfGE 20, 162 (174 f.)).
Vor diesem Hintergrund sind unternehmerische Verflechtungen von Rundfunkveranstaltern mit Tageszeitungsverlagen im Rahmen der Sicherung von Meinungsvielfalt besonders bedeutsam. Das Bundesverfassungsgericht hat im 4. Rundfunkurteil die hohe Bedeutung dieser Medienkombination betont und auf die Gefahren für die Meinungsvielfalt hingewiesen, die sich aus einer Verbindung des Meinungseinflusses von Rundfunk und Presse ergeben (BVerfGE 73, 118 (175)). Dies gilt sowohl für überregionale als auch für regionale und lokale Zeitungen.
Daten zum Zeitungsmarkt
Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Tageszeitungsverlagen
Es bestehen folgende Verflechtungen von Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen und im Tageszeitungsmarkt aktiven Verlagsgruppen: