Die KEK prüft bei Zulassungsverfahren und Beteiligungsveränderungen, ob ein Fernsehveranstalter durch seine Programme vorherrschende Meinungsmacht erlangt. Sie ist zudem in Verfahren zur Einräumung von Sendezeit für unabhängige Dritte und zur Aufnahme regionaler Fensterprogramme eingebunden. Alle in der KEK behandelten Verfahren sowie in Prüfverfahren ergangene Entscheidungen finden sich in der folgenden Verfahrensliste.
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