Im Bereich des linearen Fernsehens ergänzt (Live-)Streaming einerseits als weiterer Empfangsweg die klassischen linearen Verbreitungswege Kabel, Satellit und Terrestrik. Neben IPTV, bei dem das TV-Signal über geschlossene Anbieternetze und -dienste in die Fernsehhaushalte transportiert wird, ist eine Zunahme von Haushalten zu verzeichnen, die ihr TV-Signal ausschließlich über das offene Internet beziehen (Over-the-top-Nutzung (OTT)). Beides stellt Streaming dar.
Für Nutzer ist Streaming insbesondere aufgrund des möglichen zeitsouveränen Abrufs von Inhalten interessant. Die Streaming-Technik ermöglicht Catch-Up- und Timeshift-Funktionen am Fernsehgerät sowie die Nutzung von Mediatheken der TV-Sender und Video-on-Demand-Diensten (Netflix, Amazon Prime, Disney+ etc.). Zudem können sämtliche online verbreitete Videoinhalte, z. B. von YouTube oder sozialen Medien (Instagram, TikTok etc.), im Wege des Streaming empfangen werden. Dabei ist es ist für Nutzer möglich, ohne Medienbruch zwischen den verschiedenen Angeboten, wie z. B. klassischem linearen TV und VoD-Streaming-Angeboten, zu wechseln. Dies wird zusätzlich durch eine entsprechende Gestaltung von Benutzeroberflächen und Fernbedienungen mit Schnellzugriffstasten für einzelne Dienste unterstützt.
Die Nutzung von gestreamten Videoinhalten verzeichnet in allen Altersklassen einen aufsteigenden Trend. Je jünger die Nutzer sind, desto stärker werden Inhalte per Streaming genutzt. In der Nutzergruppe im Alter von 49 Jahren und jünger werden Videoangebote bereits überwiegend per Stream abgerufen.
Bedeutung für die Meinungsvielfalt
Das lineare Fernsehen steht bislang im Zentrum der medienkonzentrationsrechtlichen Regulierung. Bei Live-Streaming handelt es sich grundsätzlich um Rundfunk. In der nichtlinearen Form des Video-on-Demand (VoD) besteht zumindest eine deutliche Nähe zum linearen Fernsehen. Auf Abruf angebotene Videoinhalte können von ihrer Ausgestaltung und daher auch in ihrer Wirkmacht mit klassischen linearen TV-Angeboten vergleichbar sein. Filme und hochwertige Serien stehen über Video-on-Demand-Dienste und Mediatheken jederzeit zum Abruf bereit und werden inzwischen auch von älteren Nutzungsgruppen vermehrt bezogen. Daneben verändert sich beispielsweise auch der Informationsbezug von aktuellen Nachrichten. Die Rezeption von informierenden Short-Format-Videos auf Social-Media-Kanälen ersetzt bereits für ein jüngeres Publikum weitgehend die Zeitung und Nachrichtensendungen.
Die medienkonzentrationsrechtliche Regulierung von Streaming-Angeboten und -Diensten stößt aufgrund des bestehenden fernsehzentrierten Regulierungsansatzes an ihre Grenzen. Non-lineare Online-Angebote können gegenwärtig medienkonzentrationsrechtlich praktisch nicht erfasst werden.
Die KEK setzt sich in ihrer Arbeit mit den Fragen auseinander, wie Meinungsvielfalt im veränderten Medienmarkt zukunftsorientiert gesichert und vielfaltsgefährdende Konzentrationen der Meinungsmacht im Medienbereich verhindert werden können. Ein zeitgemäßes Medienkonzentrationsrecht muss auch die Einbeziehung nicht-linearer Bewegtbildangebote ermöglichen. Als komplex stellt sich dabei die Problematik der Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten dar. Die KEK hat hinsichtlich der Frage nach Ansätzen für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten ein Gutachten des Fraunhofer-Instituts für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (Berlin) eingeholt.