Gutachten | 2021

Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten

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Streaming-Anbieter verfügen grundsätzlich über Messdaten, die für eine medienkonzentrationsrechtliche Nutzungserfassung verwendet werden können. Für eine anbieterübergreifende Vergleichbarkeit der Daten bedarf es jedoch einheitlicher Standards bei der Datenerhebung. Zudem ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, durch die der KEK ein Zugang zu diesen Daten eröffnet wird. Hierfür kann an die bestehende Regelung zur Ermittlung der Zuschaueranteile angeknüpft werden. Dies sind einige der zentralen Erkenntnisse aus dem Gutachten „Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten“, das das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (Berlin) im Auftrag der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erstellt hat.