
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Die für das Medienkonzentrationsrecht wesentliche Rechtsgrundlage ist der Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Die Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt finden sich in den §§ 25 ff. RStV. Die KEK hat zudem von der ihr nach § 29 Satz 5 RStV übertragenen Richtlinienkompetenz Gebrauch gemacht und eine Richtlinie zur Ausnahme von der Anmeldepflicht bei geringfügigen Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei börsennotierten Aktiengesellschaften erlassen. Durch Mitteilungen verdeutlicht die KEK zudem die Anwendungspraxis der medienkonzentrationsrechtlich relevanten Bestimmungen des RStV.
Gesetze
- Rundfunkstaatsvertrag – RStV
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) vom 31.08.1991, in der Fassung des Neunzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. September 2017 - Richtlinie § 29 Satz 5 RStV
Richtlinie nach § 29 Satz 5 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zur Ausnahme von der Anmeldepflicht bei geringfügigen Veränderungen von Beteiligungsverhältnissen bei börsennotierten Aktiengesellschaften vom 14. Juli 1997 in der geänderten Fassung vom 10. Januar 2017 - Geschäftsordnung KEK
Geschäftsordnung für die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) vom 16. Juni 1997 in der Fassung vom 5. Dezember 2017
KEK-Mitteilungen
- KEK-Mitteilung 1/03
Behandlung von Anträgen bundesweiter Fernsehveranstalter auf Zulassungsverlängerung und auf Zulassung anderer Konzernunternehmen - KEK-Mitteilung 2/04
Anrechnung der Bonuspunkte für Regionalfenster nach dem 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - KEK-Mitteilung 3/07
Vorlagepflicht von Plattformverträgen - KEK-Mitteilung 4/07
Regulierungsbedarf von internetbasierten Rundfunkangeboten - KEK-Mitteilung 5/07
Prüfung der KEK im Rahmen von Drittsendezeitverfahren - KEK-Mitteilung 6/08
Anwendungsvorrang des Rundfunkstaatsvertrags