Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt durch KI und Ansätze für die Regulierung
Wann
Di, 4. Juni 2024, 14:00 - 17:45 Uhr
Wo
Vertretung des Saarlandes beim Bund
In den Ministergärten 4
10117 Berlin
KI-Workshop der KEK
Ob deutlich herausgestellt oder nahezu unbemerkt – künstliche Intelligenz hat Einzug in unseren Medienalltag gehalten. Die KEK hat mit Experten verschiedener Fachrichtungen und rund 100 Gästen über die vielschichtigen Auswirkungen von KI auf den Medienbereich und insbesondere die Meinungsvielfalt diskutiert. Entstehen durch die Anwendung von KI neue Vielfaltsgefährdungen? Welche Regulierungsansätze sind denkbar? Welche gesetzlichen Anknüpfungspunkte bestehen bereits auf nationaler und europäischer Ebene und was plant der deutsche Mediengesetzgeber?
Die KEK ist diesen und weiteren Fragen Anfang Juni 2024 in einem Workshop nachgegangen.
Die Möglichkeiten der Berichterstattung sind durch den Einsatz von KI vielfältiger geworden. Mediale Produktionsprozesse können in vielfacher Hinsicht durch KI-Anwendungen unterstützt oder sogar autonom durchgeführt werden. Wie genau kommt die KI aber zu ihren Ergebnissen? Der Prozess bleibt weitgehend intransparent. Wie vertrauenswürdig, inhaltlich korrekt und ethisch vertretbar sind die von der KI ausgewiesenen Ergebnisse? Zahlreiche Beispiele zeigen, wie problematisch von KI ausgegebene Ergebnisse sein können, weil sie z. B. Stereotype bedienen, rassistisch, diskriminierend oder nachweislich falsch sind. Hinzu kommt die Problematik der DeepFakes, bei der mit Hilfe von KI absichtlich und zielgerichtet Fotos, Tonaufnahmen und Videos in einer Weise manipuliert werden, die eine Unterscheidung zwischen Realität und Fälschung für den Betrachter weitgehend unmöglich macht. KI-Anwendungen können somit auf subtile Weise die Wahrnehmung und Meinungsbildung der Gesellschaft beeinflussen.
Angesichts des bisherigen steilen Entwicklungsfortschritts gilt eine anhaltend rasche Fortentwicklung der KI-Technik als wahrscheinlich. Auf die Medien- und Informationslandschaft wird dies erheblichen Einfluss haben. Es erscheint dabei aussichtslos, alle unliebsamen KI-Phänomene durch regulatorische Vorgaben unterbinden zu können. Das macht die Regulierung selbstredend nicht obsolet. Aber neben der Eindämmung von Fehlentwicklungen bedarf es daneben eines gesellschaftlichen Gefahrenbewusstseins. Zudem ist eine gründliche Abwägung der Vor- und Nachteile des Einsatzes von KI angebracht. Wer profitiert von KI-Anwendungen und zu wessen Lasten gehen diese? Insbesondere die Datennutzung zum Training von KI ist dabei ein kritischer Punkt, vor allem im Hinblick auf z. B. Urheberrechte oder Datenschutzbelange.
Fakt ist: KI-Technik wird bereits seit Jahren in vielen Bereichen genutzt. Suchassistenten, Spamfilter, Navigationsdienste, Sprachsteuerung, Empfehlungssysteme, Übersetzungsdienste und vieles mehr basieren darauf. KI wird daher auch künftig ein Teil unseres Alltags bleiben. Umso wichtiger ist es, nun die „Spielregeln“ hierfür zu definieren. Erste gesetzliche Regelungen bestehen oder sind in Arbeit, so z. B. auf europäischer Ebene die KI-Verordnung („AI Act“) oder die KI-Haftungs-Richtlinie. Auch der KEK kann im Hinblick auf die Regulierung von KI künftig eine wichtige Rolle zukommen, wenn die Länder das bestehende Medienkonzentrationsrecht grundlegend neu ausrichten.
Die im Rahmen des Workshops gezeigten Präsentationen sind nachstehend abrufbar.
Programm
Themenblock I: Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt durch KI
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Themenblock II: Ansätze für die Regulierung von KI
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