Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) ist zuständig für die Sicherung von Meinungsvielfalt im Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogrammen.
Der Umfang und die Nutzung von Video-on-Demand-Angeboten und Streaming-Diensten nehmen deutlich zu; das lineare Fernsehen verliert an Bedeutung. Die KEK erneuert ihre Forderung nach einer Anpassung der Vielfaltssicherung an die realen Gegebenheiten.
Zum sechsten Mal berichtet die KEK im Drei-Jahres-Rhythmus über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk und nimmt Stellung zur Anwendung der §§ 26 bis 32 RStV. Der Bericht enthält Analysen der zentralen Entwicklungen im Fernsehmarkt und auf medienrelevanten verwandten Märkten.
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