Aktuelle Entscheidungen der KEK
Benehmensherstellung
Zulassung / Sat.1 Norddeutschland GmbH / SAT.1-Regionalfenster für
- Niedersachsen
- Bremen
- Hamburg und Schleswig Holstein
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 276. Sitzung in drei Verfahren der Benehmensherstellung gemäß § 105 Abs. 4 Satz 2 Medienstaatsvertrag (MStV) ihre Stellungnahme abgegeben. Gegenstand war die Erteilung von Zulassungen für die Regionalfensterprogramme im Programm von SAT.1 für Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ab dem 01.07.2025. Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die Bremische Landesmedienanstalt (brema) und die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) beabsichtigen, jeweils die Zulassung der derzeitigen Veranstalterin, der SAT.1 Norddeutschland GmbH, zu verlängern. Die KEK hat festgestellt, dass den Zulassungsverlängerungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.
Das Programm SAT.1 ist in dem maßgeblichen Zeitraum von Juli 2022 bis Juni 2023 mit einem durchschnittlichen Zuschaueranteil von 4,9 Prozent nach RTL Television mit 7,6 Prozent eines der beiden zuschaueranteilsstärksten bundesweiten privaten Vollprogramme. Die Seven.One Entertainment Group GmbH ist daher als Veranstalterin gemäß § 59 Abs. 4 Satz 1 MStV verpflichtet, in das Programm regionale Fensterprogramme aufzunehmen.
Die Sat.1 Norddeutschland GmbH veranstaltet bereits gemeinsame Regionalfensterprogramme in Niedersachsen und Bremen sowie in Hamburg und Schleswig-Holstein und will diese im Wesentlichen unverändert fortführen. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Seven.One Entertainment Group GmbH. Ihre Beteiligungsstruktur entspricht somit nicht der Sollvorschrift des § 59 Abs. 4 Satz 4 MStV, wonach Regionalfenster- und Hauptprogrammveranstalter rechtlich voneinander unabhängig sein sollen. Dies steht der Zulassung jedoch nicht entgegen, wenn zum 31.12.2009 bestehende landesrechtliche Regelungen die Unabhängigkeit in anderer Weise sicherstellen. Solche landesrechtlichen Regelungen sehen die Mediengesetze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg/Schleswig-Holstein vor.
Die redaktionelle Unabhängigkeit wird in Übereinstimmung mit den landesgesetzlichen Vorgaben durch die Organisationsstruktur der Sat.1 Norddeutschland GmbH und die in den vorgelegten Verträgen getroffenen Regelungen hinreichend sichergestellt. Die ausreichende Finanzierung des Regionalfensters ist gewährleistet. Die Anforderungen an den zeitlichen Umfang, die inhaltliche Differenzierung und den Regionalbezug der Regionalfensterprogramme hat die Veranstalterin in der Vergangenheit nach Feststellungen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ebenfalls erfüllt. Die Antragstellerin erfüllt somit die gesetzlichen Anforderungen, so dass der Zulassungsverlängerung keine rechtlichen Gründe entgegenstehen.
Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden.