Aktuelle Entscheidungen der KEK
Zulassungen:
- Joyn GmbH
Beteiligungsveränderungen:
- Radio Santec GmbH
Regionalfensterverfahren:
- TV Bayern Programmgesellschaft mbH
De-minimis-Fälle:
- Zulassung DOMRADIO.DE
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 289. und 290. Sitzung entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:
Joyn GmbH
Die Rundfunkaktivitäten des Medienkonzerns ProSiebenSat.1 Media SE sind gegenwärtig bei deren 100%igen Tochtergesellschaft Seven.One Entertainment Group GmbH („SOEG“) gebündelt. Diese ist Veranstalterin der Fernsehvollprogramme „SAT.1“, „ProSieben“ und „Kabel Eins“, der Fernsehspartenprogramme „sixx“, „SAT.1 GOLD“, „Kabel Eins Doku“ und „ProSieben MAXX“, der Pay-TV-Programme „ProSieben FUN“, „Kabel Eins CLASSICS“ und „SAT.1 emotions“ sowie des Web-TV-Programms „ran.de“. Die Streaming-Aktivitäten der ProSiebenSat.1 Media SE, die unter der Marke „Joyn“ betrieben werden, liegen bei der Joyn GmbH. Diese ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der SOEG.
Im Zuge einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung und strategischen Neuausrichtung der ProSiebenSat.1-Gruppe soll die SOEG auf die Joyn GmbH verschmolzen werden. In der Joyn GmbH soll künftig das Broadcasting- und Streaming-Geschäft gebündelt werden. Die von der SOEG gehaltenen Zulassungen können nicht im Wege der Verschmelzung auf die Joyn GmbH übergehen, weshalb diese nunmehr eigene Zulassungen für die vorgenannten Programme beantragt hat. Der Sendebetrieb und die Ausrichtung der Programme sollen unverändert fortgeführt werden.
Zudem haben sich weitere Beteiligungsverhältnisse geringfügig verändert. Das nachfolgende Schaubild zeigt die künftige Gesellschafterstruktur der ProSiebenSat.1 Media SE.
TV Bayern Programmgesellschaft mbH / RTL-Regionalfenster Bayern
Die TV Bayern Programmgesellschaft mbH veranstaltet gegenwärtig im Programm RTL Television am Wochenende ein Regionalfenster für Bayern. Nach den Vorgaben des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) gilt die hierfür in der Vergangenheit erteilte Sendegenehmigung unbefristet. Allerdings erfolgt die neben der Sendegenehmigung erforderliche Zuweisungen von Übertragungskapazitäten nach dem BayMG befristet.
Zuletzt wurden der TV Bayern durch die BLM Übertragungskapazitäten zur Verbreitung des Regionalfensters bis zum 30.10.2025 zugewiesen. Die Veranstalterin möchte das Fensterprogramm nun über diesen Zeitpunkt hinaus fortsetzen. Insofern soll der TV Bayern in Abweichung zu § 59 MStV nicht die Regionalfensterzulassung verlängert, sondern erneut Sendeplätze zugewiesen werden. Diesbezüglich hat die BLM um Benehmensherstellung mit der KEK gebeten.
Die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 59 MStV gelten analog für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten an Fensterveranstalter nach dem BayMG, weil diese faktisch der Wirkung einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter entspricht. Bereits in der Vergangenheit hat die KEK die dafür notwendigen Voraussetzungen in Verbindung mit der TV Bayern festgestellt (siehe Beschluss der KEK i. S. RTL Regionalfenster in Bayern, Az.: KEK 941). An den dieser Feststellung zugrundeliegenden Sachverhalten sind seitdem keine Veränderungen eingetreten, die zu einer anderen Bewertung führen.
Radio Santec GmbH
Bei der Radio Santec GmbH übernimmt die Internationale Gabriele-Stiftung Verwaltungs-GmbH die 20 Prozent der Geschäftsanteile, die der kürzlich verstorbene Gesellschafter Dr. Gert Joachim Hetzel zuvor gehalten hatte. Die Radio Santec GmbH veranstaltet auf Grundlage einer Lizenz der Landesanstalt für Medien NRW das Spartenprogramm Sophia TV mit Schwerpunkt auf religiösen und weltanschaulichen Themen.
Die neue Gesellschafterin, die Internationale Gabriele-Stiftung Verwaltungs-GmbH, widmet sich dem Natur-, Tier- und Umweltschutz. 35,0 Prozent ihrer Anteile hält die Gesellschaft in Eigenbesitz. Weitere Gesellschafter sind Ulrich Seifert mit 23,6 Prozent sowie Martin Kübli, Petra Stickroth, Stephanie Blount Martin, Andreas Hautzinger, Herman Dürr, Daniel Zopfi und Katja Edlund mit jeweils 5,9 Prozent der Anteile. An der Radio Santec GmbH sind im Übrigen unverändert Karl Matthias Köbler mit 49 Prozent und Brigitte Hofer mit 31 Prozent der Geschäftsanteile beteiligt.
De-minimis-Fälle
In dem Zulassungsverfahren für das Fernsehspartenprogramm DOMRADIO.DE (DOMRADIO.DE gGmbH) war eine medienkonzentrationsrechtliche Prüfung durch die KEK nicht erforderlich: Das beantragte Programm erreicht nicht die in der De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 3 Medienstaatsvertrag (Zulassungs-RL) festgelegten Schwellenwerte. Aufgrund der ermittelten bzw. zu prognostizierenden Nutzung konnte nach den Kriterien der Zulassungs-RL eine Prüfung durch die KEK unterbleiben. Die KEK hat daher den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsanträge erklärt.
Informationen über Programme, Veranstalter und deren Beteiligungsverhältnisse sind nach Zulassungserteilung durch die jeweils zuständige Landesmedienanstalt in der Mediendatenbank der KEK abrufbar.