Aktuelle Entscheidungen der KEK

8/2025 14.10.2025

Beteiligungsveränderungen:

  • ProSiebenSat.1 Media SE
  • CSP Counseling Studio Productions GmbH

Regionalfensterverfahren:

  • SAT.1 Norddeutschland GmbH

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 292. Sitzung entschieden, dass den folgenden Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

ProSiebenSat.1 Media SE

Die ProSiebenSat.1 Media SE ist nach der RTL Group die größte private TV-Sendergruppe in Deutschland. Kerngeschäftsfelder sind das werbefinanzierte Fernsehen sowie das Streamingangebot Joyn.

Nach zuletzt genehmigtem Stand waren die MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. mit einem Anteil in Höhe von 30,09 % der Kapitalanteile und die PPF IM LTD mit einem Anteil in Höhe von 15,01 % der Kapitalanteile die beiden größten Anteilseignerinnen der ProSiebenSat.1 Media SE. 54,82 % der Kapitalanteile befanden sich im Streubesitz. Mit Wirkung zum 16.09.2025 hat MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. 75,61 % der Kapitalanteile und 75,67 % der Stimmrechte und damit die vollständige Kontrolle über ProSiebenSat.1 Media SE übernommen. Die PPF IM LTD ist als Gesellschafterin ausgeschieden. Zudem wurde eine die JP Morgan betreffende Beteiligungsveränderung angezeigt, die den im Einzelnen nicht näher ausgewiesenen Streubesitz betrifft.

Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen stellt sich die Beteiligungsstruktur bei der ProSiebenSat.1 Media SE nunmehr wie folgt dar:

Die der ProSiebenSat.1 Media SE gem. § 61 MStV zuzurechnenden Programme erreichten im Referenzzeitraum September 2024 bis August 2025 einen gemeinsamen Zuschaueranteil von rund 14,8 %.

Die angezeigte Beteiligungsveränderung stellt zudem einen Zusammenschluss auf dem Medienmarkt im Sinne des Art. 22 European Media Freedom Act (EMFA) dar. Seit dem 08.08.2025 gelten unter anderem die Regelungen zu den „Anforderungen an gut funktionierende Medienmarktmaßnahmen und -verfahren“ (Abschnitt 5) der Verordnung (EU) 2024/1083 (European Media Freedom Act, EMFA). Der EMFA ist in allen Teilen verbindlich und gilt als Verordnung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Vor dem Hintergrund der nach nationalem Medienrecht durch die KEK vorzunehmenden medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung hat diese kraft Sachzusammenhangs und vorbehaltlich einer anderweitigen gesetzlichen Regelung im Rahmen ihrer Entscheidung auch eine Bewertung nach Art. 22 EMFA vorgenommen. Im Ergebnis wird der durch MFE nach der Übernahme erlangte Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung von der KEK als unbedenklich bestätigt. Durch die Übernahme verändert sich die Marktposition der ProSiebenSat.1 Media SE nicht, der Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung wird durch die Übernahme nicht verstärkt.

 

CSP Counseling Studio Production GmbH 

Die CSP Counseling Studio Production GmbH veranstaltet das Spartenprogramm SpiritTV mit Beratungs- und Informationssendungen zu den Themenbereichen Esoterik, Astrologie und Wellness. Die Veranstalterin hat das Ausscheiden eines der beiden bisherigen Gesellschafter angezeigt. Künftiger Alleingesellschafter ist Daniel Lang.

 

SAT.1 Norddeutschland GmbH

Die Sat.1 Norddeutschland GmbH veranstaltet gemeinsame Regionalfensterprogramme für Niedersachsen und Bremen sowie Hamburg und Schleswig-Holstein im Programm von SAT.1. Die 100 %ige Muttergesellschaft Seven.One Entertainment Group GmbH wurde zum 01.09.2025 auf die JOYN GmbH verschmolzen und zwischenzeitlich wieder in Seven.One Entertainment Group GmbH umfirmiert. Diese Veränderung wirkt sich auch auf die Tochtergesellschaft Sat.1 Norddeutschland GmbH aus, weshalb das Fortbestehen der Zulassungsvoraussetzungen als Regionalfensterprogrammveranstalterin im Rahmen der Benehmensherstellung mit der KEK zu prüfen war.