Aktuelle Entscheidung der KEK

05/2022 12.04.2022
  • Zulassung RTL Television / RTL Television GmbH

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 265. Sitzung entschieden, dass der folgenden Zulassung keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung RTL Television / RTL Television GmbH

Die RTL Television GmbH hat bei der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) die Verlängerung der Mitte 2023 auslaufenden Zulassung für das Fernsehvollprogramm RTL Television beantragt. Der Sender RTL Television ist einer der Pioniere des Privatfernsehens in Deutschland. Das Programm ging 1984 – damals noch unter dem Namen RTL plus – auf Sendung.

Die RTL Television GmbH verfügt über Zulassungen für insgesamt 11 Programme. Sie und ihre Muttergesellschaft, die RTL Group S.A., verfügen über fünf weitere Senderbeteiligungen (s. Schaubild). Über ihre Tochtergesellschaft RTL interactive GmbH betreibt die RTL Television GmbH zudem das Portal RTL+, das unter anderem die Mediathekeninhalte und Livestreams der RTL-Programme sowie zusätzliche Filme und Serien umfasst. Über die Plattform sollen im Laufe des Jahres gattungsübergreifend auch Musik, Hörbücher, Podcasts, 
E-Books und die digitalen Zeitschriftenangebote von Gruner + Jahr angeboten werden. 

Durch die Zusammenführung von RTL Deutschland und Gruner + Jahr sieht sich das Unternehmen mit seinen TV-Sendern, Printmagazinen, Radiosendern, Digitalangeboten, der Podcast-Plattform AUDIO NOW und dem Streaming-Dienst RTL+ als führendes Entertainmentunternehmen in Deutschland. Ziel ist es, einen neuen nationalen, crossmedialen „Medien-Champion“ aufzustellen und das Mediengeschäft im Wettbewerb mit den globalen Tech-Plattformen zu stärken.


 

Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden.