Aktuelle Entscheidungen der KEK

07/2021 13.07.2021

Zulassungen

  • BILD / WeltN24 GmbH

Beteiligungsveränderungen

  • MV Sendebetriebsgesellschaft mbH
  • RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG

De-minimis-Fälle

  • Zulassung MontanaBlack88 / REASON GmbH & Co. KG
  • Zulassung SchwarzRotGold TV / SchwarzRotGold TV GmbH
  • Zulassung Bibel TV / Bibel TV Stiftung gGmbH
  • Zulassung sporttotal.tv / sporttotal.tv GmbH


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 259. Sitzung entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung BILD / WeltN24 GmbH

Die Axel Springer SE fügt den Print- und Digitalangeboten der Marke BILD nun auch einen „klassischen“ Fernsehsender hinzu: Ihre Sendertochter WeltN24 GmbH hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Zulassung für das Fernsehvollprogramm BILD beantragt. Das Programm mit Informations- und Unterhaltungsformaten soll über sämtliche Verbreitungswege in Deutschland und dem deutschsprachigen europäischen Ausland verbreitet werden.

Die WeltN24 GmbH veranstaltet bereits die Programme WELT und N24 Doku. Die Bild GmbH, eine weitere 100-prozentige Tochtergesellschaft der Axel Springer SE, veranstaltet das Live-Streaming-Programm Bild Live. Größter Aktionär der Axel Springer SE ist der US-amerikanische Finanzinvestor KKR & Co. Inc. mit Anteilen am Grundkapital von derzeit 48,54 Prozent.

Beteiligungsveränderung / RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG

Der Disney-Konzern zieht sich aus dem seit 1995 im deutschen Fernsehmarkt aktiven Gemeinschaftsunternehmen RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG zurück. Die Veranstalterin der Programme Super RTL und TOGGO plus wird damit zu einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der RTL-Gruppe. Die CLT-UFA S.A und die CLT-UFA Germany GmbH halten künftig jeweils 50 Prozent der Kommanditanteile der Veranstalterin. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ohne Kapitalanteile ist weiterhin die RTL DISNEY Fernsehen Geschäftsführungs GmbH. Deren Alleingesellschafterin ist wiederum die RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG.

Neben der linearen Ausstrahlung verbreitet die RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG ihre Inhalte auch online über ihre abonnementbasierte Video-on-Demand-Plattform Kividoo und die TVNOW-Plattform der RTL-Gruppe. Zudem betreibt sie das Onlineportal toggo.de mit Spielen, Videos und Radioangeboten sowie Apps für die Kinderzielgruppe. Darüber hinaus lizenziert und vertreibt das Unternehmen ein breites Portfolio an Merchandising-Produkten.

Die KEK hat die Sender Super RTL und TOGGO plus aufgrund der gemeinsamen Beherrschung der Veranstalterin schon in der Vergangenheit der RTL-Gruppe zugerechnet.

Beteiligungsveränderung / MV Sendebetriebsgesellschaft mbH

Die MV Sendebetriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) hat den Übergang in eine GmbH vollzogen und beabsichtigt die Aufnahme eines neuen Gesellschafters: Die bisherige Alleingesellschafterin, die MV International GmbH, überträgt 51 Prozent der Anteile an die SEH Sport Beteiligungs GmbH.

Die SEH Sport Beteiligungs GmbH ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der SEH Sports & Entertainment Holding GmbH, die in den Geschäftszweigen Sport und Entertainment aktiv ist. Dazu zählen Beteiligungen an den Fußballvereinen SK Austria Klagenfurt und FC Viktoria 1889 Berlin, dem E-Sport-Team „Unicorns of Love“, der American Football Liga „European League of Football“, dem Sportvermarkter More than Sports und dem Fußball-Lifestyle-Magazin „Life After Football“. An der SEH Sports & Entertainment Holding GmbH halten die Brüder Tomislav Karajica und Zeljko Karajica jeweils 48,2 Prozent der Anteile. Mit Anteilen von jeweils 1,2 Prozent sind Thomas Ebeling, ehemals Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media SE, und Johannes Huth, Partner des amerikanischen Finanzinvestors KKR, an dem Unternehmen beteiligt.

Die MV Sendebetriebsgesellschaft mbH veranstaltet auf Grundlage einer Lizenz der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) das frei empfangbare Programm EO.TV. Die zuletzt der KEK angezeigten Beteiligungsveränderungen bei der MV International GmbH (vgl. KEK-Pressemitteilung 04/2020) wurden noch nicht vollzogen.

De-minimis-Fälle

Der Medienstaatsvertrag (MStV) ermächtigt die KEK, Regelungen aufzustellen, um Bagatellfälle von der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung auszunehmen. Die entsprechenden De-minimis-Richtlinien der KEK sind zum 1. Juli 2021 in Kraft getreten (s. KEK-Pressemitteilung 06/2021).

Demnach war in den Zulassungsfällen

  • MontanaBlack88 (REASON GmbH & Co. KG),
  • SchwarzRotGold TV (SchwarzRotGold TV GmbH),
  • Bibel TV (Bibel TV Stiftung gGmbH) und
  • sporttotal.tv (sporttotal.tv GmbH)

eine medienkonzentrationsrechtliche Prüfung durch die KEK nicht erforderlich.

Die beantragten Programme erreichen nicht die in der De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 3 MStV (Zulassungs-RL) festgelegten Schwellenwerte. Für sie war, gemessen an den Kriterien der Zulassungs-RL, nur eine geringe Nutzung zu ermitteln oder zu prognostizieren. Die KEK hat daher den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsanträge erklärt. Die zuständigen Landesmedienanstalten können die jeweilige Zulassung erteilen.

Informationen über die Veranstalter und die beantragten Programme sind nach erfolgter Zulassungserteilung in der Mediendatenbank der KEK abrufbar.

 

Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden.