KEK | 01/2023 |

Aktuelle Entscheidungen der KEK

Zulassungen und Beteiligungsveränderungen

  • Zulassung Just Cooking / High View GmbH sowie Beteiligungsveränderung / High View GmbH, Just Music Fernsehbetriebs GmbH und HV Fernsehbetriebs GmbH
  • Beteiligungsveränderung / tmc Content Group GmbH
  • Beteiligungsveränderung / Veranstalter der RTL-Gruppe

De-minimis-Fälle

  • Zulassung 14 Fernsehspartenprogramme / Channel Factory GmbH
  • Zulassung Doku-TV / Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 271. Sitzung entschieden, dass den folgenden Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung Just Cooking / High View GmbH sowie Beteiligungsveränderung / High View GmbH, Just Music Fernsehbetriebs GmbH und HV Fernsehbetriebs GmbH

Die High View GmbH (ehemals Gute Laune TV GmbH) beabsichtigt, neben Gute Laune TV ein weiteres Unterhaltungsspartenprogramm zu veranstalten und hat hierfür eine Lizenz bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beantragt. Just Cooking heißt das neue Programm, das sich mit Beiträgen zu verschiedenen kulinarischen Kategorien an Kochbegeisterte wendet und frei empfangbar verbreitet werden soll.

Die High View GmbH, wie auch die Veranstalterinnen Just Music Fernsehbetriebs GmbH und HV Fernsehbetriebs GmbH, waren zudem von Beteiligungsveränderungen bei der High View Gruppe betroffen: Demnach hat die High View Holding GmbH ihre Anteile an den Veranstalterinnen HV Fernsehbetriebs GmbH und Just Music Fernsehbetriebs GmbH in die (jetzige) High View GmbH eingebracht. Diese rückt dadurch in die Position der Muttergesellschaft der Veranstalterinnen auf. Die High View Holding GmbH, die zuvor Alleingesellschafterin der High View GmbH war, hat 75 Prozent der Anteile an die AT Media Holding GmbH übertragen. Bei der AT Media Holding GmbH hält nicht mehr Mathias Trauttmansdorff, sondern Maria Theresia Trauttmansdorff einen Gesellschaftsanteil von 10,5 Prozent.

Die Just Music Fernsehbetriebs GmbH hält Lizenzen für die Programme Deluxe Music, Jukebox, Deluxe Lounge HD und Deluxe Rock; die HV Fernsehbetriebs GmbH veranstaltet das Programm Bergblick. Zur Unternehmensgruppe gehört auch die Veranstalterin Channel Factory GmbH, die jüngst Lizenzen für 14 Spartenprogramme bei der BLM beantragt hat (s. u. Meldung zu De-minimis-Fällen).

Die mittelbare Mehrheitsgesellschafterin AT Media Holding GmbH veranstaltet auf Grundlage österreichischer Lizenzen die Programme Schlager Deluxe und Waidwerk. Sie wird kontrolliert vom Gründer der Unternehmensgruppe, Alexander Trauttmansdorff.

 

 

Beteiligungsveränderung / tmc Content Group GmbH

Die tmc Content Group GmbH, Veranstalterin der Erotik-Spartenprogramme beate-uhse.tv und LUST PUR, hat Beteiligungsveränderungen bei ihrer Muttergesellschaft angezeigt: Bei der börsennotierten tmc Content Group AG sind die Finanzinvestoren Knaks Holdings Ltd. und Vykup Holdings Ltd. eingestiegen.

Die Knaks Holdings Ltd. erwarb zunächst sämtliche bisher von der S.R.T.L. S.A. (9,60 Prozent) und der A.J.L. Associates S.A. (9,71 Prozent) gehaltenen Anteile der tmc Content Group AG. Zudem veräußerte die Letni B.V. ihre gesamte Beteiligung an der tmc Content Group AG (35,39 Prozent): Davon übernahm die Knaks Holdings Ltd. Anteile im Umfang von 10 Prozent und hält somit insgesamt 29,31 Prozent der Anteile. Aktien im Umfang von 16,89 Prozent des Grundkapitals erwarb die Vykup Holdings Ltd., die restlichen 8,50 Prozent gingen an die Kackou Holding B.V. Letztere erhöht dadurch ihre Anteile an der tmc Content Group AG von 2,89 Prozent auf 11,39 Prozent.

Die tmc Content Group AG bezeichnet sich als marktführendes Unternehmen im europäischen Erotikfilm-Lizenzhandel. Abgedeckt wird die gesamte Lizenz-Verwertungskette (Pay-TV, Free-TV, On-Demand-Rechte, DVD). Die tmc Content Group GmbH liefert auch für das von Sky unter der Marke „Blue Movie“ betriebene Abruf-Angebot Inhalte zu.

 

 

Beteiligungsveränderung / Veranstalter der RTL-Gruppe

Innerhalb der RTL-Gruppe wurden Umstrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, die sich auf die Beteiligungsverhältnisse sämtlicher Veranstalter der Gruppe auswirken: So übernimmt die CLT-UFA Germany GmbH die von ihrer bisherigen Muttergesellschaft CLT-UFA S.A. gehaltenen Anteile an der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG (27,3 Prozent). Die CLT-UFA Germany GmbH, die weiterhin sämtliche Anteile der SUPER RTL Fernsehen GmbH hält, wird eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der RTL Television GmbH. Die RTL Television GmbH übernimmt zudem die bislang von der UFA Film und Fernseh GmbH gehaltenen Anteile der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG (8,6 Prozent). Auf Beteiligungsstufen oberhalb der RTL Television GmbH wurde zudem die RTL Group Germany S.A. auf die CLT-UFA S.A. verschmolzen.

Sämtliche Veranstalterbeteiligungen der RTL-Gruppe werden nun über die RTL Television GmbH gehalten. Die betroffenen Veranstalter bleiben mittelbar 100-prozentige Tochtergesellschaften der CLT-UFA S.A. Die konzerninternen Beteiligungsveränderungen sind medienkonzentrationsrechtlich unerheblich und somit nicht genehmigungspflichtig.

 

 

De-minimis-Fälle

In den Zulassungsverfahren für die 14 Spartenprogramme Deluxe Dance, Deluxe Flashback, Deluxe Rap, Deluxe Charts, XPLORE, Hip Trips, One Terra, R-Adventure Channel, History-TV, Animals-TV, Crime Mania, Series non stop, Rediscover und Costumes only der Channel Factory GmbH sowie in dem Zulassungsverfahren für das Programm Doku-TV der Deutsches Musik Fernsehen GmbH & Co. KG war eine medienkonzentrationsrechtliche Prüfung durch die KEK nicht erforderlich: Die beantragten Programme erreichen nicht die in der De-minimis-Richtlinie der KEK für Zulassungen nach § 105 Abs. 3 Satz 3 Medienstaatsvertrag (Zulassungs-RL) festgelegten Schwellenwerte. Aufgrund der ermittelten bzw. zu prognostizierenden Nutzung konnte nach den Kriterien der Zulassungs-RL eine Prüfung durch die KEK unterbleiben. Die KEK hat daher den Verzicht auf die Vorlage der Zulassungsanträge erklärt.

Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden.

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