KEK | 01/2018 |

Ergebnisse 233. Sitzung der KEK

  • Zulassung Lagardère Sports (Arbeitstitel) / Lagardère Sports Germany GmbH
  • Zulassung WRC+ / WRC Promoter GmbH
  • Zulassung GronkhTV und Gronkh / Erik Range
  • Beteiligungsveränderung / Just Music Fernsehbetriebs GmbH
  • Beteiligungsveränderung / adviqo AG
  • Sendezeit für unabhängige Dritte bei RTL Television / Benehmensherstellung / Auswahlverfahren
  • RTL-Regionalfenster für Bayern / Benehmensherstellung / Auswahlverfahren


Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:

Zulassung Lagardère Sports (Arbeitstitel) / Lagardère Sports Germany GmbH
Die Lagardère Sports Germany GmbH hat bei der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) die Zulassung für ein bundesweites Fernsehspartenprogramm unter dem Arbeitstitel Lagardère Sports beantragt. Das Programm soll ausschließlich Sport-Livestreams beinhalten.

Die Antragstellerin und ihre Unternehmensgruppe sind als Vermarkter von Medienrechten an sportlichen Großereignissen aktiv. Sämtliche Anteile der Lagardère Sports Germany GmbH hält die Lagardère Sports Holding Germany GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lagardère Sports and Entertainment SAS („Lagardère Sports“). Letztere ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Lagardère Media SAS, an der die Lagardère SCA sämtliche Anteile hält. Lagardère Sports (ehemals Sportfive) ist einer der größten Sportvermarkter der Welt und deckt das gesamte Spektrum von Stadionwerbung, Trikotsponsoring über Hospitality-Programme bis hin zu Medienrechten ab.

Der Medienkonzern Lagardère SCA ist darüber hinaus in den Bereichen Presse (u. a. Elle, Paris Match), Verlage (Hachette), Pressevertrieb, Fernsehen, Radio und Multimedia tätig. In Deutschland verfügt er über keine weiteren Rundfunkbeteiligungen. Der Konzern wird geführt von Arnaud Lagardère, dem Sohn des Firmengründers Jean-Luc Lagardère. Er hält insgesamt 7,39 % der Kapitalanteile und 10,18 % der Stimmrechte der Lagardère SCA. Größte Kommanditaktionärin ist über ihre Tochtergesellschaft Qatar Holding LLC die Qatar Investment Authority, ein Staatsfonds des Emirats Katar, mit 13,03 % der Kapitalanteile und 17,95 % der Stimmrechte. Weitere Kommanditaktionäre mit Anteilen von 5 % oder mehr sind die BlackRock, Inc. mit 6,01 % der Kapitalanteile sowie die DNCA Finance und die Schroders Investment Management Limited mit jeweils 5,00 % der Kapitalanteile.

grafische Darstellung der Gesellschfterstruktur der Lagardère Sports Germany GmbH

Zulassung WRC+ / WRC Promoter GmbH
Die WRC Promoter GmbH hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Zulassung für WRC+, ein bundesweites Fernsehspartenprogramm mit Schwerpunkt Motorsport beantragt. Das Programm soll per Livestream im Internet über die Seite plus.wrc.com/de sowie über mobile Applikationen verbreitet werden.

Die WRC Promoter GmbH ist vom Internationalen Automobilverband (FIA) beauftragt, die FIA World Rally Championship zu veranstalten. Dies umfasst auch die TV-Produktion sowie die Vermarktung von globalen Medien- und Sponsoring-Rechten. Die Antragstellerin betreibt bereits seit 2014 die Online-Videoplattform der FIA World Rally Championship (WRC), auf der Beiträge zum Renngeschehen zum Abruf bereitgestellt werden. Sie ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Red Bull GmbH und der KW 25 Beteiligungs GmbH.

Die österreichische Red Bull GmbH produziert den gleichnamigen Energydrink und vermarktet diesen u. a. durch Veranstaltung von (Extrem-)Sportevents, Sponsoring und Teilnahme an Sportwettbewerben mit eigenen Teams unter dem Red-Bull-Label. In Deutschland gehören die Vereine EHC Red Bull München (Eishockey) und RasenBallsport Leipzig (Fußball) zum Unternehmen. Über die Tochtergesellschaften Red Bull Media House GmbH und Terra Mater Factual Studios ist die Red Bull GmbH auch im Bereich der Film- und TV-Produktion tätig. Die Red Bull Media House GmbH veranstaltet zudem auf Grundlage einer österreichischen Zulassung das Vollprogramm Servus TV, das auch in einer Landesfassung für Deutschland verbreitet wird. Sie gibt darüber hinaus das kostenlose Lifestylemagazin The Red Bulletin, das auch mehreren deutschen Tageszeitungen beiliegt, sowie weitere auch in Deutschland verbreitete Zeitschriften heraus (u. a. Servus in Stadt & Land, Terra Mater). An der Red Bull GmbH halten die Distribution & Marketing GmbH und die TC Agro Agrotrading Company Ltd. jeweils 49 % und Chalerm Yoovidhya 2 % der Anteile. Alleineigentümer der Distribution & Marketing GmbH ist Dietrich Mateschitz. Sämtliche Anteile der TC Agro Agrotrading Company Ltd. werden von der Familie Chaleo Yoovidhya gehalten.

An der KW 25 Beteiligungs GmbH halten Thomas Krone und Karl Wieseneder je 50 % der Anteile. Beide waren Gründer und – bis zur Veräußerung im Jahr 2016 – auch Gesellschafter der the sportsman media holding GmbH, die international in den Bereichen Sportmedienrechte und -marketing sowie Sportplattformen (LAOLA1.tv) tätig ist.

grafische Darstellung der Gesellschafterstruktur der WRC Promoters GmbH

Zulassung GronkhTV und Gronkh / Erik Range
Die von Erik Range veranstalteten bundesweiten Fernsehsparten-programme GronkhTV und Gronkh sollen eine Zulassung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) erhalten. Auf dem Kanal GronkhTV sollen ganztägig vorproduzierte Videos zum Thema Computerspiele und eSports, insbesondere in Form sogenannter „Let´s Plays“, ausgestrahlt werden. Daneben werden über den Kanal Gronkh unregelmäßig an mehreren Wochentagen Livestreams zu den gleichen Themenbereichen angeboten. Die Programme sollen über die Website gronkh.tv und über die Plattform von Twitch.tv ausgestrahlt werden. Erik Range zählt mit seinem YouTube-Kanal Gronkh zu den erfolgreichsten YouTubern in Deutschland.

Beteiligungsveränderung / Just Music Fernsehbetriebs GmbH
Die Just Music Fernsehbetriebs GmbH hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) geplante Beteiligungsveränderungen angezeigt. Danach beabsichtigt die Andmann Media Holding GmbH, die bislang 5 % an der Antragstellerin hielt, Anteile im Umfang von 4 % auf ihre Mitgesellschafterin High View Holding GmbH zu übertragen. Letztere hält somit künftig 99 % der Anteile der Just Music Fernsehbetriebs GmbH.

Die High View Holding GmbH hält auch 93 % der Anteile an der Veranstalterin des Pay-TV-Spartenprogramms Planet. Sie steht jeweils zur Hälfte im Anteilsbesitz der Almatex Stiftung und der Leslie Grace & Co. Sämtliche Anteile der Leslie Grace & Co. werden von Philip Schuman gehalten. Alleingesellschafter der Andmann Media Holding GmbH ist Josef Andorfer. Die Just Music Fernsehbetriebs GmbH veranstaltet die Musikspartenprogramme RCK TV, Deluxe Music und Jukebox sowie die ebenfalls bei der mabb zugelassenen bundesweiten Hörfunkprogramme Deluxe Radio und Deluxe Lounge Radio. Die Verbreitung des Fernsehspartenprogramms H2D (Handshake to Deutschland) wurde dagegen zum 31.12.2017 eingestellt.

grafische Darstellung der Inhaber- und Beteilgungsverhältnisse der High View Holding GmbH

Beteiligungsveränderung / adviqo AG
Die adviqo AG hat bei der mabb Veränderungen ihrer Aktionärsstruktur angezeigt. Demnach haben die Fonds des Venture-Capital-Unternehmens Wellington Partners und sämtliche Kleinaktionäre (s. Pressemitteilung der KEK 06/2016) ihre Anteile an der adviqo AG an die AUCTUS dreiundsiebzigste Beteiligungsgesellschaft mbH veräußert.

Größte Anteilseigner der AUCTUS dreiundsiebzigste Beteiligungs-gesellschaft mbH sind die von der AUCTUS Management GmbH & Co. KG verwalteten Fonds AUCTUS IV GmbH & Co. KG und AUCTUS IV Co-Investment GmbH & Co. KG mit insgesamt 54,21 % der Anteile. Die AUCTUS-Gruppe bezeichnet sich als führende Beteiligungsgesellschaft für den deutschsprachigen Mittelstand. Gründer und Hauptgesellschafter ist Dr. Ingo Krocke. Die Gründer und ehemaligen Aktionäre der adviqo AG, Bryan Leppi, Dieter Lang und Dr. Ulrich Kohl, sind nicht mehr direkt, sondern über die AUCTUS dreiundsiebzigste Beteiligungsgesellschaft mbH an der Veranstalterin beteiligt (s. Schaubild).

Die adviqo AG veranstaltet das Spartenprogramm Astro TV mit Formaten zu den Themen Astrologie und Lebensberatung. Sie hält zudem eine Lizenz für Kosmica TV, ein Spartenprogramm mit Beratungssendungen zu den Themen Esoterik und Astrologie, das derzeit nicht auf Sendung ist. Daneben betreibt die adviqo AG im Internet die Live-Beratungsportale Questico und Viversum, die Community für Tarot-Kartenleger Tarot.de sowie die Horoskop-Portale NoeAstro.de und Horoskop.de. Ferner gibt sie die Zeitschrift Zukunftsblick heraus und liefert Inhalte für Medienangebote Dritter zu.

grafische Darstellung der Gesellschafterstruktur der adviqo AG

Weitere Entscheidungen:

Sendezeit für unabhängige Dritte bei RTL Television / Benehmensherstellung / Auswahlverfahren
Bei der Veranstaltung von Sendezeiten für unabhängige Ditte im Programm von RTL Television kommen neben der DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV Programm mbH („DCTP“) künftig drei neue Bewerber zum Zuge: Die für die Lizenzierung zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) beabsichtigt im Einvernehmen mit der Hauptprogrammveranstalterin, der RTL Television GmbH, unter insgesamt 42 Anträgen für die erste Sendezeitschiene die sagamedia film- und fernsehproduktions GmbH, für die zweite Sendezeitschiene die DCTP, für die dritte Sendezeitschiene die solisTV Film und Fernsehproduktionen GmbH sowie für die vierte Sendezeitschiene die Arriba Media GmbH als Drittfensterveranstalter auszuwählen. Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 RStV ist vor der Auswahl das Benehmen mit der KEK herzustellen. Aus Sicht der KEK bestehen gegen die geplante Auswahlentscheidung keine Bedenken im Hinblick auf die Sicherung der Meinungsvielfalt.

Die Bewerber sind zulassungsfähig. Dies setzt neben formalen Erfordernissen die rechtliche und redaktionelle Unabhängigkeit von der RTL Television GmbH sowie die Erwartung eines zusätzlichen Beitrags zur Vielfalt im RTL-Programm voraus. Keiner der Bewerber steht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zur RTL Television GmbH; eine solche Abhängigkeit ergibt sich weder aus der Gesellschafterstruktur, noch aus faktischen Einflussmöglichkeiten.

An der sagamedia Film- und Fernsehproduktion GmbH halten Iris Bettray 60 % und Jutta Pinzler 40 % der Anteile. An der DCTP sind Prof. Dr. Alexander Kluge und die Dentsu, Inc. jeweils mit 37,5 % sowie die SPIEGEL-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und die Neue Zürcher Zeitung AG mit jeweils 12,5 % der Anteile beteiligt. Zwar ist die Bertelsmann SE & Co. KGaA mittelbar sowohl an der DCTP als auch an der RTL Television GmbH beteiligt. Die rechtliche Unabhängigkeit der DCTP von der RTL Television GmbH wurde jedoch in der Vergangenheit bereits mehrfach von der KEK geprüft und wiederholt bestätigt (vgl. u. a. Pressemitteilung der KEK 03/2013). Gesellschafter der solisTV Film und Fernsehproduktionen GmbH sind Stefan Wichmann (55 % der Anteile), Dr. Roger Schawinski (30 % der Anteile) und André Böttcher (15 % der Anteile). Alleingesellschafter der Arriba Media GmbH ist André Goltzsche. Auch hinsichtlich des Kriteriums der redaktionellen Unabhängigkeit gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 RStV bestehen nach den vorgelegten Unterlagen bei allen Bewerbern keine Bedenken.

Die NLM hat nach Auffassung der Kommission die gesetzlich anerkannten Maßstäbe bei der Auswahl konkurrierender Bewerber hinreichend berücksichtigt. Das geplante Fensterprogramm muss einen zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt im Programm des Hauptprogrammveranstalters leisten, namentlich in den Bereichen Kultur, Bildung und Information, § 31 Abs. 1 Satz 1 RStV. Der jeweilige Vielfaltsbeitrag der Bewerber wurde dabei von der NLM und dem Hauptprogrammveranstalter weitgehend übereinstimmend bewertet. Vor diesem Hintergrund konnte die Auswahl einvernehmlich erfolgen. Erst wenn ein solches Einvernehmen nicht herzustellen ist, ist gemäß § 31 Abs. 4 Satz 6 RStV derjenige Bewerber von der Landesmedienanstalt auszuwählen, der den größtmöglichen Beitrag zur Vielfalt im Programm des Hauptprogrammveranstalters erwarten lässt. Insofern ist auch die erneute Auswahl der DCTP, die in der Vergangenheit bereits mehrfach als Drittsendezeitveranstalter zugelassen war, letztlich nicht zu beanstanden.

RTL-Regionalfenster für Bayern / Benehmensherstellung / Auswahlverfahren
Das Programm RTL Television ist neben SAT.1 eines der beiden zuschaueranteilsstärksten bundesweiten privaten Vollprogramme. Die RTL Television GmbH ist daher als Veranstalterin gemäß § 25 Abs. 4 Satz 1 RStV verpflichtet, in das Programm regionale Fensterprogramme nach näherer Maßgabe des § 25 Abs. 4 RStV aufzunehmen.

In Bayern veranstaltet gegenwärtig die TV Bayern Programmgesellschaft mbH auf dem Wochenend-Sendeplatz das Regionalfensterprogramm „TV Bayern live“ im Rahmen des Hauptprogramms von RTL Television. Die ursprünglich befristet erteilte Genehmigung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) gilt gemäß dem geänderten Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) nunmehr als unbefristet erteilt; die Zuweisung von Übertragungskapazitäten erfolgt jedoch nach wie vor befristet (Art. 26 Abs. 2 S. 1, 2 und 4 BayMG).

Das von der BLM durchgeführte Regionalfensterverfahren dient demzufolge der Zuweisung von Übertragungskapazitäten und ist nicht auf eine Auswahl zur Zulassungserteilung im engeren Sinn ausgerichtet. Die befristete Kapazitätszuweisung nach dem BayMG entspricht jedoch funktional befristeten Regionalfensterzulassungen, wie sie in den anderen Bundesländern, erteilt werden. Insofern ist bei der Auswahl und (Kapazitäts-)Zulassung auch das Benehmen mit der KEK gemäß § 36 Abs. 5 S. 2 RStV herzustellen.

Gegen die von der BLM vorgesehene Entscheidung, der TV Bayern Programmgesellschaft mbH die Übertragungskapazitäten zur Verbreitung des bayerischen RTL-Regionalfensters zuzuweisen und sie damit als Regionalfensterveranstalter für Bayern im Hauptprogramm RTL Television auszuwählen, bestehen keine Bedenken aus Gründen der Sicherung der Meinungsvielfalt.

Beworben hatte sich neben der TV Bayern Programmgesellschaft mbH auch die Final Frame Content GmbH. Beide Bewerber erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der rechtlichen und redaktionellen Unabhängigkeit vom Hauptprogrammveranstalter und sind damit zulassungs- bzw. zuweisungsfähig. Insofern war eine Vorrangentscheidung zu treffen. Durchschlagende Verfahrens- oder Beurteilungsfehler waren im Hinblick auf die getroffene Auswahlentscheidung im Ergebnis nicht festzustellen.

 

Pressemitteilung hier downloaden

 

Kontakt bei Medien-Rückfragen:
Prof. Dr. Georgios Gounalakis
Vorsitzender der KEK
Bernd Malzanini
Bereichsleiter Medienkonzentration

Telefon: +49 (0)30 2064690-61
Mail:      kek(at)die-medienanstalten.de
www.kek-online.de ▪ www.die-medienanstalten.de

 

 

 

 

 

Pressemitteilungen - Archiv

Pressemitteilungen 2023

Pressemitteilungen 2022

Pressemitteilungen 2021

Pressemitteilungen 2020

Pressemitteilungen 2019

Pressemitteilungen 2018

Pressemitteilungen 2017

Pressemitteilungen 2016

Pressemitteilungen 2015

Pressemitteilungen 2014

Pressemitteilungen 2013

Pressemitteilungen 2012

Pressemitteilungen 2011

Pressemitteilungen 2010

Pressemitteilungen 2009

Pressemitteilungen 2008

Pressemitteilungen 2007

Pressemitteilungen 2006

Pressemitteilungen 2005

Pressemitteilungen 2004

Pressemitteilungen 2003

Pressemitteilungen 2002

Pressemitteilungen 2001

Pressemitteilungen 2000

Pressemitteilungen 1999

Pressemitteilungen 1998

Pressemitteilungen 1997

RSS Feed